# taz.de -- U-Bahn-Treter-Prozess in Berlin: Knapp drei Jahre für Svetoslav S.
       
       > Das Gericht verurteilt einen Mann, weil er eine Frau von hinten die
       > Treppe hinunterstieß. Laut Gutachten sei er nur vermindert schuldfähig.
       
 (IMG) Bild: Ein Überwachungsvideo machte S. im vergangenen Dezember als U-Bahn-Treter bekannt
       
       Berlin taz | Das Berliner Landgericht hat den als U-Bahn-Treter bekannt
       gewordenen Svetoslav S. zu zwei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt.
       Damit lag das Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für
       drei Jahre und neun Monate Haft für den Angeklagten plädiert hatte. Die
       Verteidigung von Svetoslav S. hatte eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren
       gefordert. Im Urteil berief sich das Gericht auf ein psychologisches
       Gutachten, das die verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten unter Beweis
       gestellt habe.
       
       Das Gutachten war zu Beginn des vierten Prozesstages vorgestellt worden.
       Der Sachverständige Dr. Andreas Böhle hatte erklärt, einen Menschen mit
       sehr einfacher Intelligenzstruktur kennen gelernt zu haben, bei dem er
       sowohl eine seelische als auch eine organische Erkrankung festgestellt
       habe. Depressiv, ängstlich, paranoid und zwanghaft sei er aufgetreten,
       zusätzlich seien Schädigungen des Hirns festgestellt worden, offenbar
       Resultat eines Unfalls im Jahr 2008. „Das ist mit Sicherheit auch in diesem
       Fall zu beachten“, erklärte der Psychiater mit Blick auf die Anklage wegen
       gefährlicher Körperverletzung. Menschen mit dem festgestellten
       Krankheitsbild „neigen zu Durchbrüchen“.
       
       Dass Drogen einen Einfluss auf die Hemmschwelle von S. gehabt haben, wollte
       der Gutachter nicht ausschließen. Der Angeklagte selbst und zwei ZeugInnen
       hatten vor Gericht angegeben, am Abend der Tat stark unter Drogen gestanden
       zu haben.
       
       Die Staatsanwaltschaft rechnete dem Angeklagten in ihrem Plädoyer unter
       anderem seine Entschuldigung für die Tat positiv an. Die Anwältin des
       Opfers widersprach und unterstellte, die fehlende Erinnerung von Svetoslav
       S. an die Tat sei vorgeschoben und argumentierte: „Wer sich nicht erinnert,
       kann sich auch nicht richtig entschuldigen.“ Im Prozess habe sich
       letztendlich nur die Frau des Angeklagten entschuldigt. Vor Gericht hatte
       sie erklärt, sie bereue, vor der Tat einen Streit mit ihrem Mann am Telefon
       geführt zu haben, und stellte eine Verbindung zwischen der
       Auseinandersetzung und dem Übergriff im U-Bahnhof her.
       
       Bundesweite Bekanntheit erreichte der Fall durch ein Überwachungsvideo vom
       Berliner U-Bahnhof Hermannstraße. Auf dem Video ist zu sehen, wie Svetoslav
       S. eine 26-jährige Frau mit einem Tritt in den Rücken eine Treppe
       hinunterstürzt. Das Video wurde Anfang Dezember letzten Jahres
       veröffentlicht und verbreitete sich rasant über unterschiedliche Kanäle.
       Wenige Tage nach Veröffentlichung des Bildmaterials wurde der Täter
       festgenommen.
       
       6 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anne Pollmann
       
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