# taz.de -- Nabu gegen Landeshauptstadt: Noch Schonfrist für die Feldlerche
       
       > Verwaltungsgericht stoppt Stadt Schwerin: Die hätte der Bebauung eines
       > Gewerbegebiets auch seltene Bodenbrüter über die Klinge flattern lassen
       
 (IMG) Bild: Die Lerche hat dank Verwaltungsgericht und Nabu in Schwerin noch eine Schonfrist
       
       HAMBURG taz |Der Nabu Mecklenburg-Vorpommern hat sich gegen die
       Landeshauptstadt Schwerin durchgesetzt. Vor dem Verwaltungsgericht erwirkte
       der Naturschutzbund einen Baustopp im „Industriepark SchwerinGöhrener
       Tannen“. Dort muss die Stadt mit der Räumung von Munitionsresten warten,
       bis die Brutzeit vorbei ist, mindestens jedoch bis Ende Juli. Die Stadt hat
       dagegen beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegt.
       
       Die Stadt möchte auf einer zehn Hektar großen Teilfläche des Industrieparks
       das Schweizer Medizintechnikunternehmen Ypsomed ansiedeln. Der Nabu
       opponiert dagegen nicht grundsätzlich. Er weist aber darauf hin, dass auf
       dem Grundstück mehr als 40 Paare seltener Bodenbrüter ihre Nester gebaut
       haben. Darunter stehen nach Nabu-Angaben acht auf der roten Liste der
       gefährdeten Arten Mecklenburg-Vorpommerns – darunter die Feldlerche, das
       Braun- und das Schwarzkehlchen.
       
       Die Stadt hatte vorige Woche damit begonnen, nach Munitionsresten auf dem
       Gelände zu suchen. Dabei werde der Oberboden großflächig entfernt und
       durchsiebt, schreibt der Nabu. „Es ist klar, dass dabei Nester, Gelege und
       Jungvögel der gesetzlich geschützten Bodenbrüter grausam vernichtet
       werden“, kritisiert Nabu-Landesgeschäftsführerin Rica Münchberger.
       Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) habe auf entsprechende Hinweise
       nicht reagiert. „Leider dauern die Arbeiten an, was einem Skandal
       gleichkommt“, sagt Münchberger.
       
       Nach Darstellung des Nabu hat die Untere Naturschutzbehörde die
       Munitionsräumung nur unter Auflagen erlaubt: Die Arbeiten mussten entweder
       vor der Brutzeit beendet oder die Vögel vergrämt, also von vornherein vom
       Brüten abgehalten werden. Letzteres habe die Wirtschaftsförderung versäumt,
       weil sich die Räumung verzögerte, und daher eine weitere
       Ausnahmegenehmigung beantragt. Wirtschaftsdezernent Bernd Nottebaum habe
       diese gegen den Rat der Unteren Naturschutzbehörde durchgedrückt.
       
       „Im Bundesnaturschutzgesetz sind Ausnahmen aus zwingenden Gründen des
       öffentlichen Interesses zulässig“, teilt Nottebaum mit. „Es muss unter
       Betrachtung des Artenschutzes möglich sein, in einem rechtskräftig
       ausgewiesenen Industriegebiet eine Abwägung zugunsten eines weiteren
       Bauablaufs für eine sehr wichtige Wirtschaftsansiedlung zu treffen.“ Der
       Wirtschaftsdezernent wies darauf hin, dass nur auf fünf Prozent der offenen
       Flächen geräumt werde. „Auf 190 Hektar können die Vögel weiter ungestört
       brüten“, sagt Nottebaum. „Warum diese Argumente der Stadt nicht vor Gericht
       gehört wurden, ist unverständlich.“ Die Stadt habe viel getan, um die Vögel
       zu vergrämen. Seit September habe sie 80.000 Euro für den Schutz von
       Zauneidechsen, Kreuzkröten und Vögel ausgegeben. Und im Übrigen schaffe die
       Stadt für diese Arten eine 17 Hektar große Ausgleichsfläche.
       
       Im Gegenzug gewinne Schwerin mit der schweizerischen Ypsomed eine Firma,
       die 200 qualifizierte Arbeitsplätze schaffen und in den kommenden sechs
       Jahren 50 Millionen Euro investieren wolle. Ab dem 1. Januar 2019, so der
       Plan, soll Ypsomed im Industriepark Injektionsstifte für Diabetiker
       herstellen.
       
       Nach Ansicht des Nabu hat sich Nottebaum ohne Not über das Artenschutzrecht
       hinweggesetzt, denn die Arbeiten müssten ja nur wenige Tage bis Wochen
       ausgesetzt werden. „Dieser kurze Zeitraum rechtfertigt nicht das Töten
       einer erheblichen Anzahl geschützter Vögel.“ Für diese geringfügige
       Verzögerung durften „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen
       Interesses“ nicht ins Feld geführt werden. „Die Munitionsberäumung hätte
       längst stattfinden können“, findet Nabu-Geschäftsführerin Münchberger. „Nun
       kommt es auf ein paar Tage mehr auch nicht an.“
       
       Nottebaum teilte nicht mit, warum die Stadt nicht zwei oder vier Wochen
       warten kann. Eine Nachfrage war am Dienstag nicht möglich.
       
       19 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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