# taz.de -- Nach dem Festival in Themar: Nazis sollen „vergällt“ werden
       
       > Politiker diskutieren über die Verschärfung des Versammlungsrechts. Auf
       > einem Video zeigen Besucher den Hitlergruß.
       
 (IMG) Bild: Wieviel Fußbreit die Faschisten zukünftig bekommen, wird noch diskutiert
       
       Berlin/Dresden taz | Nach dem bislang größten [1][Nazikonzert] dieses Jahr,
       das am Samstag in Thüringen stattfand, hat Ministerpräsident Bodo Ramelow
       (Linkspartei) eine Überprüfung des Versammlungsrechts angeregt. Rund 6.000
       Neonazis aus ganz Europa waren in die Kleinstadt Themar gereist. Ramelow
       hatte daraufhin am Sonntag rechtliche Änderungen ins Gespräch gebracht.
       „Wenn alles klug durchdacht gewesen wäre, wäre es nicht so gelaufen“,
       begründete Ramelow gegenüber der taz diesen Vorstoß.
       
       Dem Konzert waren wochenlange juristische Auseinandersetzungen
       vorausgegangen: Der Landkreis Hildburghausen hatte zunächst beim
       Verwaltungsgericht versucht, das Konzert nicht als politische, sondern als
       kommerzielle Veranstaltung zu deklarieren. Als das gescheitert war, reichte
       der Landkreis Beschwerde gegen die Entscheidung beim Thüringer
       Oberverwaltungsgericht (OVG) ein. Das wies die Beschwerde drei Tage vor dem
       Konzert zurück. „Sie hat formalen Kriterien nicht genügt“, sagte ein
       Sprecher. Das Gericht in Weimar halte die Entscheidung des
       Verwaltungsgerichts jedoch auch in der Sache für richtig: Das
       Verwaltungsgericht habe konsequent die Rechtsprechung des
       Bundesverfassungsgerichts angewandt.
       
       Auch deshalb sieht Ramelow nun Handlungsbedarf, ohne zunächst konkrete
       Korrekturen benennen zu können. „Ich habe das Kabinett und die
       Staatskanzlei mit einer Vorprüfung der genauen Rechtslage und der Vorgänge
       beauftragt“, sagt er. Schon an diesem Dienstag wird dies Thema der
       Kabinettssitzung sein, wo es zunächst um das Thüringer Versammlungsgesetz
       geht. Zentrale Frage für Ramelow ist die Abgrenzung verfassungsrechtlich
       geschützter politischer von kommerziellen Veranstaltungen. Eindeutige
       Definitionen müssten einer Versammlung ein klares „Gepräge“ geben.
       
       Allein die Eintrittsgelder von 35 Euro seien ein „K.-o.-Kriterium“, sagte
       Ramelow: „Ich bin noch auf keiner öffentlichen Versammlung gewesen, für die
       ich Eintritt hätte zahlen müssen.“ Und mit Blick auf den Polizeieinsatz:
       „Wer hunderttausende Euro mit einem solchen Konzert verdient, sollte auch
       die Kosten für die Absicherung tragen.“ Weiteres Kriterium für eine
       glaubwürdige politische Versammlung sei ein Mindestanteil von zwei Dritteln
       Wortbeiträgen. Ziel sei, die Anmelder solcher Konzerte künftig „zu
       vergällen“. Dafür drängt die Zeit: Am 29. Juli ist ein weiteres
       Rechtsrockkonzert in Themar geplant.
       
       Versuche einer schnellen Rechtsänderung stießen bei
       Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau sowie dem Rechtspolitiker der Thüringer
       CDU-Fraktion Manfred Scherer auf Skepsis. Die Thüringer Jusos betonten das
       hohe Gut der grundgesetzlichen Versammlungsfreiheit.
       
       ## Der öffentliche Charakter des Events
       
       Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Linkspartei im thüringischen
       Landtag, sagte der taz: „Ich bin kein Fan davon, schärfere Vorgaben für das
       Landesversammlungsrecht zu schaffen, die letztlich nicht nur Neonazis,
       sondern auch andere Kundgebungen betreffen.“ Vielmehr gehe es jetzt darum,
       dass der Innenausschuss die Vorfälle in Themar versammlungsrechtlich
       bewerte.
       
       So habe etwa der Veranstalter Tommy Frenck den öffentlichen Charakter des
       Events selbst infrage gestellt, indem er die Bühne blickdicht abgeschirmt
       habe. Zudem müsse man prüfen, ob die gewerbe- und umweltrechtlichen
       Möglichkeiten umfassend genutzt worden seien. Fragen könnten etwa sein, ob
       die Verkaufsstände als Gewerbe angemeldet waren und ob das steuerlich
       nachprüfbar sei. „Es geht vor allem darum, repressiv zu agieren.“
       
       Unterdessen ist auf YouTube ein Video aufgetaucht, auf dem laute „Sieg
       Heil“-Rufe im Chor zu hören sind und der Hitlergruß gezeigt wird. Das Video
       würde den Ermittlern gerade überspielt, sagte ein Sprecher des
       Landespolizeidirektion Erfurt. Die Polizei selbst sei auch auf dem
       Festivalgelände gewesen und habe den Vorfall beobachtet und beanstandet.
       
       Auf die Frage, warum dann nicht sofort eingegriffen und die Veranstaltung
       aufgelöst worden sei, sagte der Sprecher, es habe wohl ein
       Kommunikationsproblem zwischen den Kollegen innerhalb und außerhalb des
       Geländes gegeben. Gleichwohl würde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
       gelten: „Die Polizei kann nicht sofort mit der schärfsten Maßnahme
       vorgehen.“ Der Vorfall sei zudem spät passiert, als viele TeilnehmerInnen
       ohnehin schon auf dem Heimweg waren.
       
       17 Jul 2017
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Patricia Hecht
 (DIR) Michael Bartsch
       
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