# taz.de -- Prozess Schwesta Ewa: Kein Sex, haha!
       
       > Die Rapperin Schwesta Ewa wird im Frankfurter Prostitutionsprozess
       > verurteilt. Sie kommt aber zunächst auf freien Fuß.
       
 (IMG) Bild: Böse große Schwesta
       
       Seit Dienstag ist die Rapperin Schwesta Ewa zunächst wieder auf freiem Fuß.
       Bei ihren Fans im Zuhörerraum kam verhaltener Jubel auf, als der
       Vorsitzende Richter der zweiten großen Strafkammer des Frankfurter
       Landgerichts das Urteil verkündete: Zweieinhalb Jahre Haft wegen Förderung
       der Prostitution Minderjähriger, gefährlicher Körperverletzung und
       Steuerhinterziehung. Das Gericht setzte den Haftbefehl aber aus, Schwesta
       Ewa kam damit nach sieben Monaten Untersuchungshaft frei: Denn das Urteil
       ist noch nicht rechtskräftig.
       
       Vor Gericht waren die Fälle von vier jungen Frauen verhandelt worden, die
       Ewa Malanda über viele Monate hatte anschaffen lassen. Sie hatte sie mit
       Luxusklamotten und Reizwäsche ausgestattet, das Aufspritzen der Lippen
       bezahlt und Reisen in Luxushotels in München, Ingolstadt, Kiel und
       Stuttgart gebucht. Dort empfingen die Frauen im Stundentakt Freier, die
       sich auf Anzeigen bei „Taschengeldladys.de“ gemeldet hatten. Von den
       üppigen Einnahmen bekamen die Frauen die Hälfte.
       
       „Das war keine Zwangsprostitution“ sagte der Vorsitzende Richter bei der
       Urteilsbegründung; „die Mädchen wurden auch nicht ausgebeutet“. Sie hätten
       sich Malanda angeschlossen, weil die ein lukratives und professionelles
       Geschäftsmodell anbieten konnte, so der Vorsitzende Richter. Einzig die
       Schläge und Beschimpfungen, mit denen die Angeklagte ihre „Mädels“ fast
       täglich traktiert habe, hätten zum Bruch geführt.
       
       ## Dem Idol gefallen
       
       Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten ein völlig anderes Bild
       gezeichnet. Wegen gewerbsmäßigen Menschenhandels und Zuhälterei hatte die
       Anklagebehörde viereinhalb Jahre Gefängnis und die Fortdauer der
       Untersuchungshaft gefordert. Die Vertreterin eines der Opfer,
       Rechtsanwältin Roswitha Maul, hatte sogar von „dirigistischer Zuhälterei“
       gesprochen. Mit einem „System von Erniedrigung, Unterdrückung und
       körperlichen Gewalt“ seien die jungen Frauen ausgebeutet worden. „Die
       Mädchen wollten ihrem Idol gefallen“, so Maul.
       
       Ewa Malanda, 1984 in Polen geboren, kam mit siebzehn Jahren auf den Strich.
       Vor fünf Jahren dann der Erfolg als Gangstarapperin. Das Album „Kurwa“ –
       polnisch Hure – schaffte es in die Charts. Im Verfahren räumte sie ein,
       ihre „Mädels“ oft geschlagen und beschimpft zu haben. „Blut ist nicht
       geflossen“, versicherte sie, auch wenn die Fotos der Opfer in den Akten das
       Gegenteil beweisen. In ihrem Schlusswort sagte sie: „Ich schäme mich sehr
       für mein hässliches Verhalten.“ Sie werde künftig ein straffreies Leben
       führen, versicherte ihre Anwältin.
       
       Allerdings steht die Kontaktanzeige, mit der Malanda ihr Geschäftsmodell
       gestartet hatte, noch im Netz. Da sucht Schwesta Ewa „ein paar
       nette-sympathische Mädels als Barfrau-Bedienung“ und wörtlich: „Keine
       Sexbar, nur Alkohol und Kaffee!!! haha.“
       
       20 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christoph Schmidt-Lunau
       
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