# taz.de -- Neue Regelungen für Sozialmieter: SPD haut der Linken auf den Deckel
       
       > Im sozialen Wohnungsbau werden Mieter bald besser finanziell unterstützt.
       > Weitergehende Entlastungen scheiterten am Widerstand der SPD.
       
 (IMG) Bild: … und sie muss es ausbaden: Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher
       
       Berlin taz | Die Mieter im sozialen Wohnungsbau zu entlasten, das ist eines
       der zentralen Anliegen von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher
       (Linke) und der rot-rot-grünen Landesregierung. Im Koalitionsvertrag
       festgeschrieben ist dafür ein dreistufiges Verfahren. Im ersten Schritt
       wurden bereits im Januar die regelmäßigen Mieterhöhungen von etwa 13 Cent
       pro Quadratmeter für das laufende Jahr ausgesetzt.
       
       Am Mittwoch wurde der zweite Schritt auf den Weg gebracht. In einer
       Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung stimmten die
       Regierungsfraktionen für ein sogenanntes Vorschaltgesetz, mit dem eine
       umfassende Reform des sozialen Wohnungsbaus angestrebt wird. Mit dem
       Gesetz, das nächste Woche Donnerstag im Parlament verabschiedet und ab Juli
       gelten soll, werden einige wichtige Punkte für eine Übergangsphase
       geregelt, bis im Frühjahr 2018 die grundlegende Novellierung des
       Wohnraumgesetzes ansteht – der dritte Schritt.
       
       Einer der zentralen Punkte der neuen Regelung: Der Mietzuschuss, den
       Haushalte im sozialen Wohnungsbau beantragen können, erfolgt künftig auf
       Basis der Bruttowarmmiete, also Miete und Nebenkosten. Wer mehr als 30
       Prozent seines Haushaltseinkommens dafür aufwenden muss, kann sich den Rest
       – bei bestimmten Voraussetzungen – erstatten lassen.
       
       Weil die Bezugsgröße bisher die Nettokaltmiete war, werden deutlich mehr
       Mieter Anrecht auf einen Zuschuss haben, zudem werden die Zuschüsse
       steigen. Der durchschnittliche Beitrag von bisher 84 Euro monatlich könnte
       laut Berechnungen des Senats auf 248 Euro je Haushalt steigen. 37 Millionen
       Euro wurden dafür im laufenden Jahr bereitgestellt.
       
       ## Viele Ausnahmen
       
       Die grundsätzliche Umstellung des Systems wird von Mieteraktivisten begrüßt
       – im Detail aber auch scharf kritisiert. So werden bei Mietverträgen für
       Sozialwohnungen, deren Förderung bereits ausgelaufen ist, Zuschüsse nur bis
       zum Einzugstag 1. Januar 2016 gewährt.
       
       Eine Unterstützung bekommen zudem nur Haushalte, die WBS-berechtigt sind
       und deren Wohnungen eine „angemessene“ Größe nicht überschreiten. Durch
       diese Deckelung fallen viele Mieter aus der Förderung heraus. Die
       Initiative Kotti & Co. schlussfolgert: „Unter ungünstigsten Bedingungen
       (hohe Miete, große Wohnung, geringes Einkommen) kann die Mietbelastung auch
       nach der Zahlung des Mietzuschusses über 45 Prozent betragen.“
       
       Einen Wortbruch der Koalition sieht Kotti & Co. vor allem in der Einführung
       des Stichtages. Dabei war die Unterstützung auch für Neumietverträge schon
       unter dem früheren Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD)
       versprochen worden. Bis vor zwei Wochen fand sich die Kappung auch nicht in
       dem im Hause Lompscher ausgearbeiteten Gesetz.
       
       ## Meuternde SPD
       
       Doch dann kam die SPD-Fraktion, in Gestalt ihres Parlamentarischen
       Geschäftsführers Torsten Schneider, mit einem fünfseitigen
       Änderungskatalog. Darin fand sich auch eine Deckelung des Zuschusses bei
       den Betriebskosten. Obwohl die Gesetzesvorlage schon mit SPD-Finanzsenator
       Matthias Kollatz-Ahnen abgestimmt war, drückte die SPD-Fraktion nun die
       Kosten.
       
       Lompscher und die Linksfraktion akzeptierten die Abschwächung der
       Sozialwirkung zähneknirschend, um das Gesetz noch vor der Sommerpause auf
       den Weg zu bringen und nicht weitere Monate zu verschleppen. Doch der Groll
       auf die Sozialdemokraten ist groß: Diese hätten den monatelang
       ausgearbeiteten Kompromiss handstreichartig aufgekündigt, an dem auch ihre
       eigenen Fachpolitiker beteiligt waren. In der Ausschusssitzung wurden die
       Differenzen nicht öffentlich, einzig der Linken-Politiker Michael Nelken
       gab einen Hinweis, als er von Regelungen sprach, „die ja vielleicht hätten
       weitergehen können“.
       
       Wenig umstritten sind andere Punkte, die nun neu geregelt werden.
       Ausgeschlossen sind künftig rückwirkende Mieterhöhungen für Objekte des
       sozialen Wohnungsbaus – ein Schritt, den sogar die FDP-Fraktion begrüßte.
       Ebenso soll verhindert werden, dass Wohnobjekte durch einen Verkauf ihre
       Eigenschaft als „öffentlich gefördert“ verlieren. Die bisherige Regelung
       führte dazu, dass der Anteil an Sozialwohnungen rapide gesunken ist und die
       Mieten in den betroffenen Objekten massiv angestiegen sind. Nun bleiben
       auch bei einem Verkauf die ursprünglichen Bindungsfristen erhalten. In
       Berlin gibt es noch etwa 106.000 Sozialwohnungen.
       
       28 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
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