# taz.de -- FDLR-Unterstützerprozess in Stuttgart: Bewährungsstrafe für Exilruander
       
       > Er unterstützte den Führer der ruandischen Hutu-Miliz FDLR mit Geld und
       > Beratung. Dafür wird Eric B. schuldig gesprochen, in Haft muss er nicht.
       
 (IMG) Bild: Der 3. Strafsenat des OLG Stuttgart. Links der Angeklagte zur Prozesseröffnung
       
       Berlin taz | Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Mittwoch 14. Juni den
       in Deutschland lebenden ruandischen Staatsbürger Eric B. wegen
       Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung FDLR
       (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) zu einer Haftstrafe von 21
       Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil fiel nach nur 12
       Verhandlungstagen; der Prozess hatte am 20. März begonnen.
       
       Der Angeklagte, so befand der 3. Strafsenat unter Vorsitz von Dr. Hartmut
       Schnelle, habe 2008–2009 den in Deutschland lebenden FDLR-Präsidenten
       Ignace Murwanashyaka, seit 2009 in Stuttgart in Haft, mit Zahlungen sowie
       durch die Betreuung der FDLR-Webseite unterstützt. Murwanashyaka unterlag
       zu diesem Zeitpunkt bereits Sanktionen des UN-Sicherheitsrats, die 2005
       verhängt und per EU-Verordnung in deutsches Recht überführt worden waren.
       Deswegen verstieß diese Unterstützung gegen das Bereitstellungsverbot unter
       dem Außenwirtschaftsgesetz.
       
       Konkret ging es darum, dass der Angeklagte am 12. Dezember 2008 und am 30.
       Juni 2009 zwei Rechnungen der Firmen Lycos und OVH an Murwanashyaka in Höhe
       von jeweils €167,16 und €71,40 für das Hosten der FDLR-Webseite bezahlte.
       
       In diesem Zeitraum tobte im Ostkongo intensiv Krieg. In dessen Verlauf
       verübte die FDLR – hervorgegangen aus Einheiten der für den Völkermord in
       Ruanda 1994 mitverantwortlichen Hutu-Armee, die danach in den Kongo
       geflohen war – eine Reihe schwerer Verbrechen, vor allem im Zeitraum
       2008-09. Als mutmaßlicher Befehlshaber dieser Verbrechen wurde
       Murwanashyaka im November 2009 festgenommen und im September 2015 vom OLG
       Stuttgart als Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung sowie wegen
       Beihilfe zu Kriegsverbrechen verurteilt. Dieser Prozess hatte über vier
       Jahre gedauert.
       
       ## Lange Bekanntschaft
       
       Der Angeklagte hatte in Murwanashyakas Prozess als Zeuge ausgesagt und
       kannte diesen schon lange; so folgte er ihm als Präsident der
       Deutschlandsektion der ruandischen Hutu-Exilpartei RDR nach, als
       Murwanashyaka mit dieser brach und die FDLR mitgründete. Sein Name war auch
       zeitweise auf der im September 2009 abgeschalteten FDLR-Webseite als
       Kontaktperson zu finden.
       
       In seinem jetzigen Prozess wurde er außerdem verurteilt, weil er „über
       einen Zeitraum von knapp elf Monaten technische Hilfe beim Aufbau und
       Betrieb der Homepage der FDLR“ leistete, so das Gericht. Die Anklage hatte
       Einzelheiten einer Reihe entsprechender Telefonate zwischen Eric B. und
       Murwanashyaka aufgeführt.
       
       Schon zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte, ein seit 1990 in
       Deutschland lebender Software-Ingenieur, sich von der FDLR distanziert. Er
       war nie in Untersuchungshaft genommen worden. Zu den Zahlungen hatte er
       gesagt, er habe das Geld lediglich im Auftrag anderer Exilruander
       weitergeleitet und es später von Murwanashyaka zurückgefordert. Zur
       technischen Unterstützung hatte er gesagt, Murwanashyaka sei für ihn
       lediglich „Kunde“ gewesen.
       
       ## Richter folgen Staatsanwaltschaft
       
       Eine Reihe weiterer Anklagepunkte, die eine Reihe von Zahlungen über Paypal
       an Betamax zur Ermöglichung von Murwanashyakas Telekommunikation betrafen,
       wurden eingestellt.
       
       Mit seinem Urteil – schuldig, aber eine auf Bewährung ausgesetzte Strafe –
       folgt der 3. Strafsenat des OLG Stuttgart der Forderung der
       Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
       
       Die Bewährung wird mit der Auflage versehen, einen etwaigen Wohnsitzwechsel
       anzuzeigen. Eine von der Staatsanwaltschaft als weitere Auflage geforderte
       Zahlung von €3000 an mehrere gemeinnützige Einrichtungen wurde vom Senat
       hingegen nicht verhängt.
       
       14 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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