# taz.de -- Kommentar Parlamentsrechte: Am Herz der Demokratie
       
       > Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit Informationsrechten von
       > Abgeordneten. „Geheim“-Stempel müssen die Ausnahme bleiben.
       
 (IMG) Bild: Oben gläsern, unten geheim? So geht es nicht, sagt das Bundesverfassungsgericht
       
       Das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten muss auch für
       privatisierte Unternehmen gelten. Es darf nicht durch übertriebene
       Geheimhaltung entwertet werden. [1][Durch eine Klage der Grünen] zur
       Auskunftspflicht hat das Bundesverfassungsgericht jetzt die Chance, die
       Demokratie zu stärken.
       
       Eines der wichtigsten Oppositionsrechte ist das Frage- und
       Informationsrecht. Damit kann die parlamentarische Minderheit Missstände
       thematisieren und aufdecken. Sie kann auch Informationen als Grundlage für
       eigene Initiativen einfordern. Die Regierung muss wahrheitsgemäß und
       vollständig antworten. Aber natürlich versucht sie häufig, sich zu drücken
       und beruft sich dabei auf Grenzen des Fragerechts.
       
       Diese Grenzen muss nun das Bundesverfassungsgericht bestimmen. Andreas
       Voßkuhle, der Präsident des Gerichts, hat nicht übertrieben, als er von
       einer „Operation nahe am Herzen der Demokratie“ sprach.
       
       Das erste Problem betrifft die Deutsche Bahn AG, ein privatisiertes
       Unternehmen, das aber zu 100 Prozent dem Bund gehört. Ein Ziel der
       Privatisierung in den 1990er-Jahren war, der Bahn das starre Behördendenken
       auszutreiben. Die Bahn sollte ein dynamisches Unternehmen werden, das
       Gewinne anstrebt und eines Tages an die Börse geht. Sie sollte sich im
       Wettbewerb mit anderen Bahnunternehmen messen, die Politik sollte ins
       tägliche Geschäft nicht hineinreden.
       
       ## Legitime Kontrolle der Opposition
       
       Solange aber alle Aktien beim Bund liegen, wird auch die Bundesregierung
       für Erfolge und Missstände verantwortlich gemacht. Das ist auch nicht
       verkehrt. Schließlich ist die Bahn nicht irgendein Unternehmen, sondern ein
       wichtiger Teil der deutschen Infrastruktur. Zumindest beim Schienennetz ist
       kein Wettbewerb möglich. Solange also die Bahn unter politischem Einfluss
       steht, ist es nur legitim, dass die Opposition kontrollieren kann – obwohl
       die Bahn formal ein Privatunternehmen ist.
       
       Das zweite Problem betrifft die staatliche Aufsicht über private
       Unternehmen, etwa über die Banken. Hier hat das Parlament zwar
       grundsätzlich Informationsrechte. Umstritten ist jedoch, in welcher Form
       die Regierung antworten muss – ob öffentlich oder nur zur Kenntnis der
       Abgeordneten.
       
       Antworten mit „Geheim“-Stempel müssen aber die seltene Ausnahme bleiben.
       Die Demokratie ist auf Öffentlichkeit angelegt. Die Bürger sollen sehen,
       wie Regierung und Opposition arbeiten, und darauf ihre Entscheidung bei der
       Wahl der Abgeordneten stützen.
       
       Ob die Bankenaufsicht in Deutschland gut funktioniert, ist eine Frage von
       öffentlichem Interesse. Die Grünen wollen zu Recht über die Leistung der
       Bafin vor und während der Bankenkrise diskutieren. Es kann nicht sein, dass
       die Geschäftsgeheimnisse von Banken – die gerade mit Milliarden Euro vom
       Steuerzahler gerettet wurden! – öffentliche Antworten der Regierung
       verhindern.
       
       ## Vorbild USA
       
       Deutschland hat bisher eine Bankenaufsicht, die vor allem auf ein
       (schutzbedürftiges) Vertrauensverhältnis zwischen Aufsicht und Banken
       setzt. Von den Maßnahmen der Aufsicht sollen die Finanzmärkte möglichst
       wenig mitbekommen, weil sie möglicherweise alles falsch verstehen würden.
       Doch dieser deutsche Weg ist nicht alternativlos, wie in der Karlsruher
       Verhandlung deutlich wurde.
       
       In den USA etwa macht die Bankenaufsicht ihre Maßnahmen selbst öffentlich.
       Dort geht man davon aus, dass die Öffentlichkeit mehr Vertrauen in das
       Finanzsystem entwickeln kann, wenn die Aufsicht sichtbar zupackt. Zwar hat
       auch dies den großen Crash ab 2008 nicht verhindert, aber heute stehen die
       Banken in den USA wohl stabiler da als die verhätschelten deutschen
       Kreditinstitute.
       
       Damit ist klar: Wenn der deutsche Weg einer im Verborgenen wirkenden
       Aufsicht nicht zwingend ist, sondern nur eine Art Kulturfrage, darf er
       nicht Verfassungsrechte der Opposition aushebeln. Nach dem ersten von zwei
       Verhandlungstagen besteht gute Hoffnung, dass die Mehrheit der
       Verfassungsrichter das auch so sieht.
       
       10 May 2017
       
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