# taz.de -- Kommentar Bayer-Hauptversammlung: Protest auf Distanz
       
       > Bayer will eine Sicherheitszone für seine Hauptversammlung. Das
       > Verwaltungsgericht stimmt zu – auf Kosten des Versammlungsrechts.
       
 (IMG) Bild: Der Bayer-Konzern fürchtet Anschläge auf seine Hauptversammlung
       
       Bayer hat offenbar Angst. Vor Terror, vor Linken, vor Aktivisten und auch
       irgendwie vor sonst allem. Zumindest will der DAX-Konzern Demonstranten von
       seiner Hauptversammlung auf Distanz halten. Am Freitag sollte vor dem
       Bonner Veranstaltungsort eigentlich eine Demonstration gegen Bayers
       Übernahme des Saatgutherstellers Monsanto stattfinden. Daraus wird nun
       nichts.
       
       Das Verwaltungsgericht Köln entschied, die Aktivisten müssen hinter einem
       hohen Zaun weit weg von den Aktionären am Rande des Platzes der Vereinten
       Nationen demonstrieren. Bayers Anwälte hatten mit Verweis auf eine mögliche
       Terrorgefahr die Einrichtung einer Sicherheitszone um den Veranstaltungsort
       gefordert. Das Gericht gab Bayer recht.
       
       Die besondere Gefährdung begründeten die Antragsteller mit
       gewaltandrohenden Tweets und einem Brandanschlag auf ein Monsanto-Gebäude
       in der Nähe von Mailand. Bayer sei außerdem „Gegenstand
       antikapitalistischer und antiwestlicher Hetzkampagnen“. Eine Argumentation,
       die den Protest gegen Bayer in die Nähe von Terrorismus rückt. Dass die
       Kölner Richter dieser Leseart folgen, ist bedenklich.
       
       Bayer und seine Aktionäre haben selbstverständlich ein Recht auf
       angemessene Sicherheitsvorkehrungen. Und natürlich sind Brandanschläge und
       Drohtweets zu verurteilen. Doch die Entscheidung bietet
       Missbrauchspotenzial. Jeder Konzern kann sich künftig auf eine drohende
       Terrorgefahr berufen, um missliebige Demonstrationen zu behindern. Denn von
       Twitterdrohungen und Angriffen dürften auch viele andere Unternehmen
       betroffen sein, die wie Bayer wegen ihrer Geschäftspraktiken im Fokus der
       öffentlichen Kritik stehen.
       
       Das verfassungsmäßige Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist eine der
       wichtigsten demokratischen Errungenschaften der deutschen
       Nachkriegsgesellschaft. Sie sollte nicht Konzerninteressen geopfert werden.
       
       28 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jörg Wimalasena
       
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