# taz.de -- Urteil des Menschenrechtsgerichts: Rechte von Transsexuellen gestärkt
       
       > Im Ausweis das Geschlecht zu ändern, ist für Transsexuelle nicht so
       > einfach. Menschenrechtsrichter entschieden nun, ob eine Operation
       > verlangt werden darf.
       
 (IMG) Bild: Ein kleiner Sieg, aber immerhin ein Sieg – auch wenn eine Reform des Transsexuellengesetzes noch ausssteht
       
       Straßburg dpa | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die
       Rechte von Transsexuellen gestärkt. Die Straßburger Richter gaben am
       Donnerstag den Klagen von drei französischen Transsexuellen teilweise
       statt. Es ging dabei um die Frage, an welche Bedingungen eine Änderung des
       Vornamens und der Geschlechtsangabe in offiziellen Dokumenten geknüpft
       werden darf. Die französischen Gerichte hatten dafür eine
       geschlechtsangleichende Operation verlangt.
       
       Der Gerichtshof hielt dies für eine Verletzung der Privatsphäre. Im Übrigen
       räumten die Richter den Staaten allerdings einen weiten
       Beurteilungsspielraum ein – vor allem mit Blick darauf, ein medizinisches
       Gutachten zu verlangen. (Beschwerde-Nr. 79885/12 u.a.)
       
       Auch das deutsche Transsexuellengesetz hatte für die Änderung der
       Geschlechtsangabe eine Operation verlangt. Allerdings erklärte das
       Bundesverfassungsgericht diese Regelung 2011 für verfassungswidrig. „Eine
       Operation ist nicht mehr nötig“, sagte Petra Follmar-Otto vom Deutschen
       Institut für Menschenrechte. Transexuelle fühlen sich nicht dem Geschlecht
       zugehörig, dem sie bei ihrer Geburt zugeordnet wurden.
       
       Eine Reform des Transsexuellengesetzes steht dennoch nach wie vor aus.
       Diskutiert werde in Deutschland vor allem darüber, dass Transsexuelle zwei
       Gutachten vorlegen müssen, die nachweisen, dass der Wunsch, das Geschlecht
       in offiziellen Dokumenten anzugleichen, nachhaltig ist, so die Expertin.
       „Das ist ein langwieriger und teurer Prozess, den die Betroffenen häufig
       als belastend empfinden.“ Außerdem stellten die Gutachter ohnehin in so gut
       wie allen Fällen fest, dass der Wunsch nachhaltig ist. Deshalb könnte man
       auch gleich nur eine Selbsterklärung verlangen.
       
       6 Apr 2017
       
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