# taz.de -- Ausbildungsplätze für Geflüchtete: Wer Angst hat, kann nicht lernen
       
       > Laut Integrationsgesetz dürfen auch abgelehnte Asylbewerber eine
       > Ausbildung machen. In der Praxis scheitert das oft an der Auslegung.
       
 (IMG) Bild: Flüchtlinge lernen in Ingolstadt den Umgang mit einem Schweißbrenner
       
       Berlin taz | Der 28-jährige Afghane war schon einige Jahre in Deutschland.
       Sein Asylantrag war abgelehnt worden, aber er war geduldet, besaß eine
       befristete Arbeitserlaubnis und arbeitete in einer Bäckerei im Allgäu. Er
       wollte eine Bäckerlehre machen, um seine Bleibeperspektive zu verbessern.
       Doch die zuständige Ausländerbehörde lehnte den Antrag auf eine
       Ausbildungserlaubnis ab, erzählt Stephan Dünnwald, Sprecher des bayerischen
       Flüchtlingsrats. Afghanistan gilt inzwischen als Land, in das man
       Flüchtlinge abschieben kann.
       
       Der junge Afghane bekam Angst und reiste Richtung Frankreich. Er wurde an
       der Grenze kontrolliert, kam in Deutschland in Haft, dann in die
       Psychiatrie. Er wurde zur Abschiebung auf einen Flieger nach Kabul gebucht,
       was das Bundesverfassungsgericht stoppte. Jetzt sitzt der Mann, der zuvor
       Arbeit und eigene Wohnung hatte, depressiv in einem Flüchtlingsheim in der
       Nähe seines früheren Arbeitgebers im Allgäu. Arbeiten darf er nicht mehr.
       
       Der junge Mann ist ein Beispiel dafür, wie die Willkür einer
       Ausländerbehörde Menschenleben beschädigen kann, übrigens auf Kosten der
       Allgemeinheit. Dabei sollte das Integrationsgesetz, seit August 2016 in
       Kraft, Ausbildung und Beschäftigung gerade für Geflüchtete mit Duldung
       erleichtern.
       
       Das Integrationsgesetz gesteht Flüchtlingen, die im Asylverfahren nicht
       anerkannt wurden, aber eine Duldung haben und einen Ausbildungsplatz
       finden, für drei Jahre einen sicheren Aufenthaltsstatus zu. Nach der
       Ausbildung können sie als Beschäftigte mindestens zwei Jahre bleiben. Das
       Problem: Es gibt einen Ermessensspielraum der Ausländerbehörden, die
       regional unterschiedlich agieren.
       
       In Bayern beispielsweise verweigerten die Ausländerbehörden in der Regel
       die Ausbildungserlaubnis, wenn das Asylverfahren noch laufe, berichtet
       Dünnwald. Werde der Flüchtling abgelehnt und erhalte nur eine Duldung, gebe
       es erst recht keine Ausbildungserlaubnis mehr. Ein Erlass des bayerischen
       Ministeriums aus dem September 2016 betont, dass „aufenthaltsbeendende
       Maßnahmen“ bei Geduldeten Vorrang haben müssten vor einer Ausbildung.
       Dieser Erlass wurde allerdings mit Folgeschreiben etwas abgemildert. Und
       einige örtliche Ausländerbehörden sind liberaler.
       
       „Man braucht eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen den örtlichen
       Unternehmen, der Berufsschule und den Behörden“, sagt Werner Nagler,
       Koordinator am Berufsschulzentrum Schwandorf in Bayern. Die Schule hat eine
       „Metallklasse“ mit 15 Flüchtlingen, darin auch Afghanen mit Duldung. Sie
       gehen beim ortsansässigen Maschinenbauunternehmen Horsch in die Lehre und
       wohnen in einem Haus zusammen. Es klappt gut. Das örtliche Bauhandwerk habe
       Interesse an ähnlichen Ausbildungsgängen angemeldet, sagt Nagler.
       
       ## 8 von 30 bekommen einem Ausbildungsvertrag
       
       Funktionierende Projekte vor Ort können die Rettung sein für Geflüchtete
       mit Duldung. Aber die Duldung hängt dann auch am Ausbildungsplatz. Im
       hessischen Waldeck-Frankenberg koordiniert Friedrich Schüttler bei der
       Innung für das Bauhandwerk ein Projekt mit Geflüchteten. Von 30 Leuten in
       der Vorqualifikation schafften es acht zu einem Ausbildungsvertrag. Man
       dürfe die Menschen nicht zu früh von der Vorqualifikation in die Ausbildung
       bringen, weil sie ohne ausreichende Deutschkenntnisse dann die Berufsschule
       nicht schafften, warnt Schüttler. Wer die Ausbildung abbricht, hat ein
       halbes Jahr Zeit, sich eine neue Lehrstelle zu suchen. Sonst erlischt die
       Duldung.
       
       Leichter ist es, wenn ein Flüchtling auch für die Dauer einer
       berufsvorbereitenden Maßnahme eine Duldung bekommt. Das ist etwa in Hamburg
       der Fall. Dort werden Vorqualifikationen mitgezählt, sagt Gesine
       Keßler-Mohr von der Handwerkskammer Hamburg. Geflüchtete können hier
       außerdem auch dann schon eine Ausbildungserlaubnis bekommen, wenn das
       Asylverfahren noch läuft.
       
       Bei abgelehnten Asylsuchenden mit Ausreisepflicht gilt eine Lehrstelle als
       fast einziger Weg, doch eine dauerhafte Bleibeperspektive zu bekommen. Doch
       das Hü und Hott der Politik schafft Unruhe. Die Bilder von Abschiebungen
       nach Kabul ängstigen Tausende afghanischer Flüchtlinge, die derzeit an
       schulischen oder berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen. Werner Nagler
       stellt fest: „Ein Mensch, der Angst hat, kann nicht lernen“.
       
       12 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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