# taz.de -- Rehabilitierung von Homosexuellen: Zu späte Entschädigung
       
       > Die Entscheidung der Bundesregierung, die nach §175 verurteilten Schwulen
       > und Bisexuellen zu entschädigen, hat zu lange auf sich warten lassen.
       
 (IMG) Bild: Während viele schon lange homosexuelle Sichtbarkeit feierten, saßen einige noch im Knast
       
       Als ein 19-Jähriger Frankfurter im Jahr 1951 eine gerichtliche Vorladung
       nach Paragraf 175 erhält, springt er, aus Angst vor sozialer Ächtung und
       strafrechtlicher Verfolgung, vom Goetheturm in den Tod. Über 45.000 schwule
       und bisexuelle Männer wurden ab 1949 (und nach einer Entschärfung des
       Paragrafen 175 im Jahr 1969 ungefähr 4.500 weitere bis zum Jahr 1994) in
       Deutschland für gleichgeschlechtlichen Sex verurteilt.
       
       Jetzt will die Bundesregierung die Urteile endlich aufheben und die Opfer
       mit jeweils 3.000 Euro plus 1.500 Euro je angefangenem Jahr erlittenem
       Freiheitsentzug entschädigen. Der gestrige Beschluss kommt allerdings nicht
       nur viel zu spät, er ist auch längst nicht ausreichend, um von einer
       ernsthaften „Wiedergutmachung“ zu sprechen.
       
       Die neugegründete Bundesrepublik behielt absichtlich die durch die
       Nationalsozialisten verschärfte Gesetzgebung bei und setzte sich gegen die
       amerikanischen Alliierten durch, um die als „widernatürlich“ angesehenen
       Schwulen weiterhin verfolgen zu können. Und tatsächlich wurde erst im Jahr
       2004 der letzte nach Paragraf 175 verurteilte Häftling entlassen – nach
       zehnjähriger Freiheitsstrafe für einvernehmlichen Sex mit einem
       17-Jährigen.
       
       Die LGBT-Bürgerrechtsbewegung erkämpfte zwar die Möglichkeit, auch als
       Nicht-Heterosexueller ein einigermaßen freies Leben führen zu können. Doch
       während viele schon lange auf bunten Paraden für Anerkennung auf die Straße
       gingen und homosexuelle Sichtbarkeit feierten, saßen einige noch im Knast –
       für LGBT-Jugendliche in Deutschland heute unvorstellbar.
       
       ## „Wiedergutwerdung“ und Verfolgung
       
       Dass Deutschland mit der Rehabilitierung so lange gewartet hat, bis 90
       Prozent der Opfer verstorben sind, ist beschämend und zeigt, dass die
       „Vergangenheitsbewältigung“ wohl doch nicht so gut geklappt hat, wie immer
       wieder behauptet wird. Während sich Deutschland für die angeblichen Erfolge
       der Entnazifizierung feierte, mussten die allermeisten Verurteilten des
       weiterlebenden Nazi-Paragrafen als Straftäter sterben und sich bis an ihr
       Lebensende schuldig fühlen, weil sie Sex mit Männern hatten.
       
       Die alten Nazis hätten wohl gerne schon ab dem ersten Tag des Kriegsendes
       einen Schlussstrich gezogen. Dass über die eigene Schuld gesprochen wird,
       haben sie in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik erfolgreich
       vermieden. Die „Wiedergutwerdung der Deutschen“ (Eike Geisel) ging mit der
       Verfolgung von knapp 100.000 gleichgeschlechtlich lebenden Männern einher,
       von denen ungefähr die Hälfte verurteilt wurde.
       
       ## Keine Entschädigung der Arbeitsplatzverluste
       
       Darüber hinaus wurde das Lebensglück all jener, die im Geheimen leben und
       lieben mussten, durch die staatliche Verfolgung massiv eingeschränkt:
       Millionen lebten in ständiger Angst vor Entdeckung, Zehntausende wurden
       arbeitslos. Dies geschah durch Denunziationen feindlich gesinnter Nachbarn
       oder auch durch Razzien der Polizei, die ohne Problembewusstsein die Rosa
       Listen der Nazis weiter führten.
       
       Viele damals verfolgte Schwule und Bisexuelle müssen heute weiterhin von
       kleinsten Renten leben, die Bundesregierung scheint damit kein Problem zu
       haben – sonst würde sie immerhin die Folgen der Arbeitsplatzverluste
       angemessen entschädigen.
       
       22 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Frederik Schindler
       
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