# taz.de -- Streit um Rundfunkstaatsvertrag: Die Klage ist der Medien Gruß
       
       > Bremens Heimatzeitung zieht gegen den Landesrundfunk vorn Kadi – weil sie
       > in dessen Online-Plattform für gebührenfinanzierte Konkurrenz sieht
       
 (IMG) Bild: Schön: Ein Bremer Radio das wirklich nicht presseartig ist
       
       Mittwochabend lief die Frist aus, die vier Verlage – unter ihnen der des
       Weser-Kuriers (WK) – Radio Bremen gesetzt haben. Nun will der WK klagen:
       Radio Bremen wollte sich nicht unterwerfen. Gefordert war eine
       „Unterlassungserklärung“, mit der Radio Bremen hätte einräumen sollen, mit
       seinem Online-Nachrichten-Angebot gegen den Rundfunkstaatsvertrag zu
       verstoßen. Außerdem hätte der Landesfunk sich verpflichten müssen, das
       künftig nicht mehr zu tun.
       
       Bundesweit haben Zeitungsverleger und Vertreter der Öffentlich-Rechtlichen
       in den letzten Monaten über das Thema verhandelt – ohne Ergebnis. Die
       privaten Zeitungsverleger wollen, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten
       im Internet ihre Themen nicht „presseähnlich“ präsentieren. Was
       „presseähnlich“ konkret heißt, müssen nun die Gerichte entscheiden.
       
       Der Präsident des Bundes der Zeitungsverleger, Springer-Chef Mathias
       Döpfner, hat zur Begründung erläutert, die kostenlosen Online-Textangebote
       der Öffentlich-Rechtlichen würden „jeden Versuch der Verlage, ein
       funktionierende digitales Geschäftsmodell zu etablieren“, untergraben. Seit
       Jahren fordern die Verleger, dass die Öffentlich-Rechtlichen auf
       Werbeeinnahmen verzichten. Die machen nur rund sechs Prozent des Haushaltes
       der Öffentlich-Rechtlichen aus – rund 500 Millionen von 8 Milliarden Euro
       für ARD und ZDF. Auf diese Einnahmen wollen die trotzdem nicht verzichten,
       und so dürfen die Öffentlich-Rechtlichen ihre Filme nicht dauerhaft in
       einer Mediathek kostenfrei zur Verfügung und ihre Nachrichten nicht
       „presseähnlich“ online stellen. So schreibt der Rundfunkstaatsvertrag den
       Kompromiss fest.
       
       Die „Tagesschau“ hat ein ähnliches Gerichtsverfahren schon verloren. In der
       Konsequenz setzt die „Tagesschau“-App mehr auf aktuelle Videos.
       Textnachrichten dürfen nach Ansicht der klagenden Verleger nur maximal ein
       Drittel des Internet-Angebotes ausmachen. Der WK selbst beklagte in seiner
       Nachricht über den juristischen Streit, auf der Nachrichtenseite von
       radiobremen.de stünden „nicht-sendungsbezogene Textangebote im
       Vordergrund“. Es gebe dort „eine fast ausnahmslos aus zeitungsähnlich
       aufgemachten Texten und stehenden Bildern bestehende pressetypische
       Berichterstattung“. Man werde dadurch umfassend informiert, Verlinkungen
       auf Videofilme seien nicht wesentlicher Bestandteil des Online-Angebotes.
       
       Radio Bremen hat im März schon stillschweigend reagiert: Unter den
       presseähnlichen Texten steht nun, wie eine Fußnote, wo „dieses Thema im
       Programm“ zu hören gewesen war – mit Datum und Uhrzeit. Leser interessieren
       solche Angaben nicht, aber möglicherweise das Gericht. Allerdings haben die
       klagenden Verlage die Internetnachrichten vom 16. bis zum 20. Februar zum
       Gegenstand der Klage gemacht. Da fehlten diese Zusätze noch.
       
       Auch das juristische Verfahren um die „Tagesschau“-App bezog sich auf einen
       konkreten Nachrichtentag, nämlich den 15. Juni 2011. Nach Ansicht der
       Verleger sollen sich alle öffentlich-rechtlichen Anstalten an die Kriterien
       halten, die das Kölner Gericht im Streit um die App formuliert hat. Darüber
       wird es aber möglicherweise noch zu einer endgültigen Klärung vor dem
       Bundesgerichtshof kommen.
       
       Eine ähnliche Klage gibt es von ostdeutschen Zeitungsverlegern gegen Radio
       Berlin-Brandenburg. Der Bayerische Rundfunk hatte schon im Juni 2016 vorm
       Landgericht München eine Unterlassungserklärung abgegeben, um einen Prozess
       zu vermeiden. Die Verleger haben dadurch aber nicht bekommen, was sie
       wollten: Heute findet man unter [1][www.br.de/Nachrichten] direkt unter den
       Schlagzeilen jeweils einen Link zu einem Video, aber auch einen vollständig
       informierenden Text.
       
       30 Mar 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.br.de/Nachrichten
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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