# taz.de -- Menschenrechtsgerichtshof weist Klage ab: Mutmaßlicher Stasi-IM muss zahlen
> Ein Mann muss die Entschädigung für politische Häftlinge zurückgeben, die
> er von der Bundesrepublik bekommen hat. In der DDR saß er 14 Monate lang
> in Haft.
(IMG) Bild: Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg blieb der Kläger erfolglos
Straßburg dpa | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die
Klage eines mutmaßlichen Stasi-Informanten abgewiesen. Der Mann, der in der
DDR 14 Monate lang im Gefängnis saß, hatte sich gegen die Rückforderung
einer Entschädigung für politische Häftlinge gewehrt. In Straßburg blieb er
damit erfolglos, wie aus einem Urteil vom Donnerstag hervorgeht.
Der Kläger musste die Haft-Entschädigung, die er von der Bundesrepublik
erhalten hatte, zurückzahlen. Denn in Stasi-Unterlagen waren
handschriftliche Berichte von ihm und eine Verpflichtungserklärung gefunden
worden.
Im folgenden Gerichtsverfahren wandte der heute über 80-Jährige ein, er
habe keine Erinnerung an die Verpflichtungserklärung und gedacht, seine
Berichte würden nur von der Polizei verwendet. Mündlich verhandelt wurde
nicht über seinen Fall.
Der Menschenrechtsgerichtshof hatte daran nichts auszusetzen. Von einer
Anhörung könne unter außergewöhnlichen Umständen abgesehen werden – etwa
wenn es keine Zweifel an den Fakten gebe. Im Fall des Klägers sei dies so
gewesen.
Der Mann habe insbesondere nicht dargelegt, dass er sich der Stasi unter
unerträglichem Druck verpflichtet habe. Damit unterscheide sich der Fall
von einem Verfahren, in dem das Landesverfassungsgericht in Brandenburg
2014 eine mündliche Verhandlung gefordert hatte.
16 Mar 2017
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