# taz.de -- Asta Bremen versus Jörg Baberowski: Baberowski im rechten Licht
       
       > Laut Landgericht Köln darf der Bremer Asta den Historiker Jörg Baberowski
       > „rechtsradikal“ nennen, nicht aber „rassistisch“. Auch verkürzte Zitate
       > seien nicht okay.
       
 (IMG) Bild: Ist laut Bremer Asta „rechtsradikal“: der Historiker Jörg Baberowski
       
       BREMEN taz | Der Asta der Uni Bremen darf den Berliner Historiker Jörg
       Baberowski als „rechtsradikal“ bezeichnen. So lautet ein Urteil des
       Landgerichts Köln. Aber: Die Studierenden dürfen Baberowski weder
       „rassistisch“ nennen noch behaupten, er verbreite etwa
       „gewaltverherrlichende Thesen“. Zitate, die eine entsprechende Gesinnung
       des Wissenschaftlers belegen sollten, darf der Asta nicht verkürzt und ohne
       Kontext wiedergeben.
       
       Geklagt hatte der Historiker wegen einer Veröffentlichung des Asta
       anlässlich eines geplanten Vortrags von ihm an der Uni Bremen im Oktober.
       Die Studierenden riefen zu Protest gegen die Veranstaltung auf, die von der
       [1][Konrad-Adenauer-Stiftung und dem RCDS, der Studentenvereinigung der
       CDU, organisiert wurde]. Sie wurde daraufhin in das Büro der Stiftung
       verlegt. Im November hatte das Gericht bereits mit einer einstweiligen
       Verfügung Äußerungen der Studierenden verboten, der Asta hatte Widerspruch
       eingelegt.
       
       ## Steile Thesen
       
       Baberowski lehrt an der Humbold-Universität in Berlin und tritt seit Jahren
       mit steilen Thesen an die Öffentlichkeit, etwa über die Mitglieder des
       „NSU“. Die, so sagte er dem Spiegel 2014, solle man nicht als „rechte“
       Terroristen bezeichnen, sondern sie seien „schlicht eine Mörderbande“.
       
       Im September 2015, zur Hochzeit der Flüchtlingskrise, schrieb er in einem
       Gastbeitrag in der FAZ unter anderem, Deutschland gebe „seine nationale
       Souveränität auf und überlässt es illegalen Einwanderern, darüber zu
       entscheiden, wer kommen und wer bleiben darf“. Zu seinen Forschungen über
       die Gewaltherrschaft Stalins erklärte er 2014 dem Spiegel, Hitler sei „kein
       Psychopath“ gewesen, Stalin hingegen schon. Aussagen, für die er seit
       Jahren in der Kritik steht.
       
       Miriam Müller, Sprecherin des Landgerichts, erklärte zu dem aktuellen
       Urteil (Aktenzeichen 28 O 324/16): „Man hat Anspruch darauf, korrekt
       zitiert zu werden.“ Gleichzeitig könne man nicht pauschal sagen, Baberowski
       dürfe nun offiziell als „rechtsradikal“ bezeichnet werden: „Streng
       prozessual gilt das nur in diesem Kontext“ – also zwischen dem Asta und
       Baberowski.
       
       ## Baberowski muss „Kritik dulden“
       
       Das Urteil bezog sich auf mehrere Zitate der Studierenden. Unter anderem
       ging es um eine Aussage Baberowskis über den Krieg gegen Terroristen: „Wenn
       man nicht bereit ist, Geiseln zu nehmen, Dörfer niederzubrennen und
       Menschen aufzuhängen […], wie es die Terroristen tun, […] wird man eine
       solche Auseinandersetzung nicht gewinnen.“ Nicht zitiert worden war vom
       Asta ein weiterer Satz, in dem Baberowski erklärte, dass man, wenn man
       einen Krieg nicht gewinnen könne, die Finger davon lassen solle.
       
       Die Richter halten diese und eine weitere Stelle in der
       Asta-Veröffentlichung für Falschzitate. Gleichwohl müsse Baberowski
       deutliche Kritik dulden, weil er sich „dafür entschieden hat, sich in der
       Öffentlichkeit nicht wohlabgewogen und zurückhaltend, sondern in einer
       Weise zu äußern, die überwiegend, auch von eher konservativen Medien wie
       der FAZ, als provokant wahrgenommen wird“.
       
       Anders verhält es sich mit einer Aussage Baberowskis über die Integration
       von Geflüchteten, die er als „Unterbrechung des deutschen
       Überlieferungszusammenhanges und folglich als Bedrohung für den sozialen
       Kitt“ bezeichnete. Laut Gericht könne das so verstanden werden, dass er
       „die Integration von Flüchtlingen als Bedrohung für Deutschland ansieht.“
       Insofern dürfe der Asta seine Bewertung darauf stützen, Baberowksi sei
       „rechtsradikal“ – ob das nun stimme oder nicht.
       
       ## Freiheit der Wissenschaft
       
       Baberowskis Anwalt, Sebastian Gorski, erklärte der taz: „Für uns ist das
       Urteil im Wesentlichen erfreulich.“ Es sei „ein annäherndes Totalverbot der
       angegriffenen Aussagen“. Ein Wissenschaftler müsse die Freiheit genießen,
       Thesen zu entwickeln und sich öffentlich zu äußern. „Das darf nicht dazu
       führen, dass man derart attackiert und in eine Ecke gestellt wird, die mit
       der eigentlichen Weltanschauung des Betroffenen nichts zu tun hat.“
       
       Es sei „völlig abwegig“, so Gorski, dass er in irgendeiner Form eine
       rassistische Gesinnung verfolgt. „Genauso falsch ist es, dass er
       rechtsradikale Positionen vertritt.“
       
       Bis Redaktionsschluss gab es von Seiten des Astas keine Stellungnahme.
       Beide Seiten können noch in Berufung gehen.
       
       24 Mar 2017
       
       ## LINKS
       
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