# taz.de -- Urteil wegen Erdoğan-Schmähgedicht: Böhmermann legt Berufung ein
       
       > Der Satiriker Jan Böhmermann geht im Verfahren um sein Erdoğan-Gedicht in
       > die nächste Runde. Sein Anwalt vollzieht den bereits angekündigten
       > Schritt.
       
 (IMG) Bild: Erdoğan hatte per Unterlassungsklage erreichen wollen, dass der Satiriker das Gedicht nicht wiederholen darf
       
       München afp | Der Satiriker Jan Böhmermann hat Berufung gegen das Urteil
       des Hamburger Landgerichts gegen sein sogenanntes Schmähgedicht über den
       türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan eingelegt. „Herr Böhmermann
       wird die durch das Urteil erfolgte Einschränkung seiner Grundrechte nicht
       akzeptieren“, [1][sagte dessen Anwalt] Christian Schertz der Süddeutschen
       Zeitung.
       
       Er reichte demnach am Freitag in Böhmermanns Auftrag die Berufung ein. Auf
       den Tag genau vier Wochen zuvor hatte das Hamburger Gericht diesem
       untersagt, Gedichtpassagen etwa mit sexuellen Bezügen zu wiederholen.
       Schertz hatte bereits unmittelbar darauf angekündigt, in Berufung zu gehen.
       Dafür gilt nach deutschen Recht eine Frist von genau einem Monat.
       
       Das von Böhmermann vor bald einem Jahr in seiner ZDF-Sendung „Neo Magazin
       Royale“ vorgetragene Schmähgedicht hatte hohe Wellen geschlagen und Erdoğan
       dazu veranlasst, an verschiedenen Fronten juristisch aktiv zu werden. Die
       von ihm per Anzeige ausgelösten strafrechtlichen Ermittlungen wegen
       Beleidigung stellte die Staatsanwaltschaft später aber ein. Im Zivilrecht
       gelten generell allerdings häufig andere juristische Maßstäbe.
       
       [2][Vor dem Hamburger Gericht] hatte Erdoğan per Unterlassungsklage
       erreichen wollen, dass der Satiriker das Gedicht nicht wiederholen darf.
       Die Richter stimmten dem in ihrem am 10. Februar verkündeten Beschluss
       weitgehend zu. Sie verboten die meisten Teile und nahmen nur wenige Zeilen
       aus. Satire dürfe für sich einen großen Freiraum beanspruchen, sei nach den
       Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts „aber nicht schrankenlos“, betonten
       sie.
       
       10 Mar 2017
       
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