# taz.de -- Interview zur Abtreibungspraxis: „Inakzeptabel, dass Frauen sterben“
       
       > Es ist nicht die Aufgabe des Staates, Frauen zu zwingen, ein Kind
       > auszutragen, sagt der österreichische Gynäkologe Christian Fiala.
       
 (IMG) Bild: „Wir müssen die Bevormundung überwinden, dass Frauen zum Wohl des Kaisers, des Führers oder der Pensionskassa möglichst viele Kinder in die Welt setzen sollen“
       
       taz: Herr Fiala, Sie setzen sich dafür ein, dass Frauen abtreiben können.
       Warum ist Ihnen das Thema so ein hohes Anliegen? 
       
       Christian Fiala: Ich habe im Lauf meiner beruflichen Tätigkeit auch in
       Ländern gearbeitet, wo der Schwangerschaftsabbruch verboten ist. Das sind
       Zustände, die man als Krieg gegen Frauen bezeichnen muss. Frauen werden
       nicht von alleine schwanger und deshalb sehe ich auch eine Verantwortung
       für uns Männer, nicht nur im Fall einer gewollten Schwangerschaft, das Kind
       ins Leben zu begleiten, sondern auch für die Partnerin da zu sein, wenn die
       Schwangerschaft, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich ist. Wir
       müssen Rahmenbedingungen schaffen, damit Frauen eine Schwangerschaft ohne
       Hürden und medizinisch sicher beenden können. Wir müssen die historische
       Bevormundung überwinden, dass Frauen zum Wohl des Kaisers, des Führers oder
       auch der Pensionskassa, möglichst viele Kinder in die Welt setzen sollen.
       
       Welche Probleme haben Frauen heute in Deutschland, wenn sie abtreiben
       möchten? 
       
       Frauen sind immer noch in einem großen Ausmaß einer Bevormundung
       unterworfen. Das beginnt schon vor der Abtreibung. Sie sehen das an der
       Pille danach, die in zahlreichen Ländern Europas schon seit vielen Jahren
       rezeptfrei erhältlich war, in Deutschland aber erst seit zwei Jahren. Sie
       sehen das auch an der Tatsache, dass Frauen immer noch, wenn sie die Pille
       nehmen, alle drei Monate zum Frauenarzt gehen müssen, um sich ein Rezept zu
       holen. Oder die Diskussionen über die Kostenübernahme für
       Hartz-IV-Empfängerinnen – da engagiert sich der Staat überhaupt nicht.
       
       Sind die Gesetze in Deutschland zum Schwangerschaftsabbruch noch zeitgemäß? 
       
       Überhaupt nicht! Wenn eine Frau ungewollt schwanger geworden ist, dann ist
       sie unwürdigen Maßnahmen unterworfen, die darüber hinaus in keiner Weise
       die Zahl an Abtreibungen reduzieren. Es gibt eine Pflicht-„Beratung“ und
       danach eine Zwangswartefrist von drei Tagen. Die Beratung darf nicht einmal
       von der Institution oder Fachkraft durchgeführt werden, die den Abbruch
       macht, das ist total absurd! In Belgien ist es anders herum. Und in Kanada
       wurde ein ähnliches Gesetz bereits 1988 ersatzlos vom obersten Gerichtshof
       gestrichen, weil es mit den Menschenrechten nicht vereinbar ist.
       
       Ist es nicht nachvollziehbar, wenn der Staat Rechte eines Ungeborenen
       schützen möchte? 
       
       Dieses Gedankengut stammt aus der Zeit der Monarchie und des Faschismus. Es
       verkennt vollkommen, was es bedeutet, Kinder verantwortungsvoll ins Leben
       zu begleiten. Das Bezeichnende ist ja, dass Hitler in „Mein Kampf“
       formuliert hat, das Kind sei das höchste Gut des Staates. In erschreckend
       ähnlicher Weise haben dies 1993 die Richter des Bundesverfassungsgerichtes
       formuliert. Der Staat hat viele Aufgaben, wie zum Beispiel Menschen mit
       gewollten Kindern zu unterstützen, aber er kann nicht in den Körper der
       Frau eingreifen und sie zwingen eine Schwangerschaft gegen ihren Willen
       auszutragen.
       
       Gibt es ein Vorbild in Europa? 
       
       In Frankreich wurde die Pflicht-„Beratung“ bereits 2001 ersatzlos
       gestrichen und 2015 dann auch die Wartefrist. Dafür übernimmt der Staat
       jetzt vollständig die Kosten für alle Frauen. Die Parlamentarier in
       Frankreich befanden, dass Pflicht-„Beratung“ und Wartezeit im Widerspruch
       zu den Menschenrechten stehen. Die meisten Frauen, die zu einem Abbruch
       kommen, haben schon eines oder mehrere Kinder, das heißt ein
       Schwangerschaftsabbruch ermöglicht diesen Frauen, beziehungsweise diesen
       Paaren, sich verantwortungsbewusst um ihre bereits existierenden Kinder zu
       kümmern. Insoweit ist ein Schwangerschaftsabbruch eine zentrale
       familienpolitische Maßnahme.
       
       Sollte jeder Gynäkologe Abtreibungen anbieten? 
       
       Ja, und auch jede Hebamme! Unsere Aufgabe ist es, schwangere Frauen
       bestmöglich zu betreuen. Es ist nicht unsere Aufgabe, Frauen danach zu
       beurteilen, ob sie die Schwangerschaft austragen oder beenden möchten. Ich
       finde es absolut inakzeptabel, dass Frauen in Europa wieder sterben, weil
       Ärzte sich weigern, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, wie dies
       vor drei Jahren in Irland geschah und letztes Jahr in Italien. Das darf
       nicht passieren.
       
       Was tun Sie dagegen? 
       
       Wenn Frauen ungewollt schwanger werden, sind sie unvorbereitet und brauchen
       innerhalb kürzester Zeit viele Informationen. Ich habe alles, was Frauen
       wissen möchten, online gestellt. Dazu gehört auch eine Liste – die einzige
       mit Ärzten und Abtreibungskliniken in Deutschland, [1][die im Netz steht].
       Nach der Veröffentlichung wurde ich von einem religiösen Fundamentalisten
       bedroht, und auch die Rechtsabteilungen von zwei deutschen
       Landesärztekammern haben mir gedroht, mich anzuzeigen. Außerdem fahre ich
       regelmäßig am Wochenende nach Salzburg, um dort Abbrüche in der
       Landesklinik vorzunehmen. Der Druck auf die Ärzte ist dort so groß, dass
       sie sich weigern, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.
       
       Wie schätzen Sie die Chance ein, dass es eine Reform des Paragrafen 218
       gibt? 
       
       Frau Merkel könnte die Rechte der Frauen ausweiten, wenn sie wollte. Ein
       Problem ist, dass der Richterspruch von 1993 Frauen eine „Rechtspflicht zum
       Austragen des Kindes“ auferlegt. Der Staat hätte, das behaupteten die
       Richter, eine Schutzpflicht für das Ungeborene, welche höher einzuschätzen
       sei als die Rechte der Frauen. Gegen diese skandalöse Interpretation gab es
       zu wenige Proteste. Und heute haben die meisten Menschen vergessen, in
       welchem Ausmaß Frauen immer noch einem Gedankengut aus der Vergangenheit
       unterworfen werden. Unnötig zu sagen, dass damals sieben von acht Richtern
       Männer waren und sich die einzige Frau unter ihnen bereits jenseits ihrer
       Fruchtbarkeit befand. Menschen in ihrer fruchtbaren Lebensphase werden also
       von Richtern Vorschriften gemacht, die davon gar nicht mehr betroffen
       waren.
       
       Macht Ihnen Ihr Beruf Spaß? 
       
       Der Beitrag, den Ärzte leisten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen,
       ist essentiell, um das Leben von Familien und Frauen mit gewollten Kindern
       zu ermöglichen. In dem Sinne ist es eine sehr befriedigende Tätigkeit. Ich
       habe sehr viele Dinge gemacht in der Medizin, aber nirgendwo anders wurde
       mir so tief empfundene Dankbarkeit entgegengebracht wie beim
       Schwangerschaftsabbruch.
       
       Lesen Sie zu diesem Thema auch unsere Reportage [2][„Die ungewollte
       Patientin“].
       
       6 Mar 2017
       
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 (DIR) Ina Bullwinkel
       
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