# taz.de -- Väterbeteiligung beim Elterngeld: Komm zu Papa
       
       > Immer mehr Väter gehen inzwischen in Elternzeit. Die Unterschiede
       > zwischen den Bundesländern sind allerdings groß – mit einem
       > überraschenden Spitzenreiter.
       
 (IMG) Bild: So, jetzt wechselt Papa dir mal schön die Windel
       
       Wiesbaden epd | Die Väterbeteiligung beim Elterngeld steigt. Für mehr als
       jedes dritte Kind (35,7 Prozent), das im zweiten Quartal 2015 in
       Deutschland geboren wurde, bezog der Vater Elterngeld, wie das Statistische
       Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Damit erhöhte sich die
       Väterbeteiligung beim Elterngeld im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,3
       Prozentpunkte.
       
       Die Väterbeteiligung steigt den Angaben zufolge seit Beginn der
       Berechnungen (Geburtsjahr 2008) kontinuierlich. Bei den im zweiten Quartal
       2008 geborenen Kindern war es bundesweit nur jedes fünfte Kind (20,5
       Prozent), für das der Vater Elterngeld in Anspruch nahm. Zwei Jahre später
       war es bereits jedes vierte Kind (25,4 Prozent). Die Mütterbeteiligung am
       Elterngeld lag während des gesamten Zeitraums bei 95 bis 96 Prozent.
       
       Spitzenreiter bei der Väterbeteiligung ist weiterhin Sachsen mit inzwischen
       46,7 Prozent, gefolgt von Bayern (43,4 Prozent), Thüringen (42,7 Prozent)
       und Berlin (39,1 Prozent). Die geringsten Werte bei der Väterbeteiligung
       wiesen Bremen mit 27,3 Prozent und das Saarland mit 24,5 Prozent auf.
       
       Das vor zehn Jahren eingeführte Elterngeld soll Eltern vor allem während
       des ersten Jahres nach der Geburt des Kindes finanziell absichern. Die Höhe
       der Familienleistung ist abhängig vom bisherigen Erwerbseinkommen des
       Empfängers. Sie liegt bei mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro
       monatlich.
       
       Das Elterngeld wird für zwölf Monate gezahlt, und zwei Monate länger, wenn
       beide Elternteile jeweils für eine bestimmte Zeit aus dem Job aussteigen,
       um sich um das Kind zu kümmern. Seit 2015 ist es mit dem Elterngeld Plus
       zudem möglich, die Leistung länger zu beziehen, wenn man in Teilzeit
       bereits wieder in den Job einsteigt.
       
       15 Feb 2017
       
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