# taz.de -- Fluggesellschaft Air Berlin: Fakten vergeblich bestritten
       
       > Air Berlin zog nach einem taz-Bericht über unbesetzte Sitze am Notausgang
       > vor Gericht – ohne Erfolg. Nun soll sich die Praxis ändern.
       
 (IMG) Bild: Die Plätze am Notausgang müssen wohl auch bald bei Air Berlin besetzt werden
       
       Berlin taz | Von besonders viel Einsicht zeugte die Reaktion nicht: Im
       August hatte die taz über die Praxis von Air Berlin [1][berichtet],
       Sitzplätze am Notausgang leer zu lassen. Diese bleiben unbesetzt, wenn kein
       Passagier bereit ist, den Aufpreis zu bezahlen, den die Fluggesellschaft
       für diese Plätze wegen der größeren Beinfreiheit verlangt. Das zuständige
       Luftfahrtbundesamt (LBA) und ein renommierter Luftfahrtexperte hielten die
       Praxis aus Sicherheitsgründen für bedenklich, weil der Notausgang dadurch
       bei Bedarf nicht unverzüglich geöffnet werden kann.
       
       Trotzdem änderte Air Berlin nach dem Bericht nicht etwa die fragwürdige
       Praxis – etwa indem wie bei anderen Fluglinien Passagiere vor Beginn des
       Flugs umgesetzt werden, wenn die Plätze am Notausgang nicht verkauft worden
       sind. Stattdessen zog das Unternehmen im September gegen die taz vor
       Gericht und verlangte, die Vorwürfe zu unterlassen.
       
       In der Begründung behauptete das Unternehmen, das LBA habe die Praxis
       überhaupt nicht kritisiert. Wenige Tage später fiel dem Unternehmen dann
       offenbar auf, dass es aussichtslos war, die Fakten zu bestreiten –
       schließlich hatte sich die Behörde gegenüber der taz schriftlich geäußert.
       Ohne weitere Angabe von Gründen nahm die von Air Berlin beauftrage
       Anwaltskanzlei den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück. Nach
       einer Gegenklage der taz übernahm Air Berlin im November auch die
       kompletten Kosten des Rechtsstreits.
       
       In der Sache bewegte sich die Airline jedoch immer noch nicht. Noch Ende
       November erklärte Unternehmenssprecherin Janine Mollenhauer auf taz-Anfrage
       erneut, Air Berlin lägen seitens des Luftfahrtbundesamtes „keine Aussagen
       vor, wonach hinsichtlich unserer Praxis der Sitzplatzvergabe an
       Notausgängen Sicherheitsbedenken bestehen“. Die Aussagen des Amts gegenüber
       der taz, dass sich die Forderung nach besetzten Notausgängen aus den
       Bauvorschriften ergebe, beeindruckte Air Berlin offenbar nicht.
       
       ## Luftfahrtbundesamt wiederholt Forderung in Rundschreiben
       
       Doch auf Dauer wird das Unternehmen die Kritik des Luftfahrtbundesamts
       nicht ignorieren können. Denn inzwischen hat die Behörde ihre Forderung in
       einem offiziellen [2][Rundschreiben] an alle Luftfahrtunternehmen
       wiederholt und konkretisiert. Es sei „unerlässlich, dass alle vorhandenen
       Notausgänge/Notausstiege durch geeignete eingewiesene Personen besetzt
       sind“, heißt es darin unmissverständlich.
       
       Das könnten entweder Flugbegleiter oder Passagiere sein. Die Besetzung der
       Notausgänge sei „vor jedem Flug sicherzustellen“, schreibt das Amt. Ein
       Verfahren dafür müsse, „falls nicht bereits geschehen“, im Betriebshandbuch
       beschrieben und dem Luftfahrtbundesamt vorgelegt werden.
       
       Ob die finanziell angeschlagene Fluggesellschaft Air Berlin dieser
       sicherheitsrelevanten Vorgabe nun nachkommt oder auch dagegen mit
       rechtlichen Schritten vorgeht, ist offen. Eine „umfassende rechtliche
       Bewertung des LBA-Rundschreibens sowie der zugrunde liegenden
       Rechtsvorschriften und gegebenenfalls auch die Prüfung entsprechender
       operativer Maßnahmen“ sei „noch nicht abgeschlossen“, teilte Air Berlin auf
       taz-Anfrage mit.
       
       20 Jan 2017
       
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 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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