# taz.de -- Kein Land für Agrar-Investoren: Grüne fordern Gesetze
       
       > Ein Versicherungskonzern konnte in Brandenburg Ackerflächen erwerben,
       > obwohl Gesetze das ausschließen sollen. Grüne fordern Konsequenzen.
       
 (IMG) Bild: Ein Versicherungskonzern wird Großgrundbesitzer in Brandenburg
       
       Berlin taz | Nach dem Verkauf riesiger Agrarflächen in Brandenburg an den
       Versicherungskonzern Münchener Rück fordern die Grünen gesetzliche
       Beschränkungen für landwirtschaftsfremde Investoren. „Der Fall des Verkaufs
       von 2.263 Hektar der KTG Agrar an die Münchener Rück macht deutlich, wie
       dringend wir rechtliche Änderungen zur Einschränkung von Kapitalinvestoren
       in der Landwirtschaft brauchen – sowohl auf Bundes- als auch auf
       Landesebene“, sagte Friedrich Ostendorff, agrarpolitischer Sprecher der
       Grünen-Bundestagsfraktion.
       
       [1][Die taz hatte Mitte November berichtet], dass der weltgrößte
       Rückversicherungskonzern eine Firma mit rund 2.800 Hektar Acker erwarb,
       nachdem diese das gesetzliche Vorkaufsrecht für ortsansässige Landwirte
       ausgehebelt hatte. 2.263 Hektar davon liegen in Brandenburg. Getrieben auch
       durch branchenfremde Anleger haben sich seit 2007 die Verkaufswerte von
       landwirtschaftlich genutztem Land im Schnitt mehr als verdoppelt. Normale
       Bauern können in diesem Bieterkampf oft nicht mehr mithalten.
       
       Nach dem taz-Bericht kam das Thema auch im Agrarausschuss des Brandenburger
       Landtags zur Sprache. Die Grünen stellten eine Anfrage an die
       Landesregierung. Die Partei wirft den brandenburgischen Behörden Versagen
       vor, weil sie den Deal genehmigt hatten.
       
       [2][Die rot-rote Koalition antwortete darauf], den Ämtern hätten keine
       Anhaltspunkte vorgelegen, dass die Flächen letztendlich bei der Münchener
       Rück landen sollten. Darüber hätten die Firmen oder ihr Notar die
       Genehmigungsbehörde informieren müssen, was sie aber nicht taten.
       Tatsächlich hatten KTG-Töchter das Land nicht direkt an die Münchener Rück
       verkauft, sondern erst an ein anderes Tochterunternehmen des
       Agrarkonzerns. Nur für dieses Geschäft war eine Genehmigung der
       Landwirtschaftsbehörde nötig. Erst danach kaufte der Versicherer die
       KTG-Tochter.
       
       Auf die Frage, ob Gesetzesänderungen nötig seien, erklärte die
       Landesregierung, bereits jetzt könne unterbunden werden, dass „geltende
       Vorschriften gezielt umgangen werden“.
       
       ## Wie konnte das passieren?
       
       „Aber wie konnte dann der Fall KTG passieren?“, fragt Benjamin Raschke,
       landwirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Brandenburger Landtag.
       „Entweder reichen die Regelungen nicht aus, oder sie wurden nicht
       angewendet.“ Er verlangte: „Brandenburg muss endlich für einen geregelten
       Verwaltungsablauf sorgen und ein Agrarstrukturgesetz vorlegen, das den
       Erwerb von Land durch Kapitalinvestoren und die Konzentrierung in einer
       Hand begrenzt.“ Das könne zum Beispiel bei marktbeherrschender Stellung
       durch regionale Maximalgrenzen und eine Preisdeckelung geschehen.
       
       Ostendorff forderte, dass künftig auch Verkäufe von Anteilen an Firmen nach
       dem Grundstücksverkehrsgesetz geprüft werden müssen, wenn die Unternehmen
       Agrarflächen besitzen. Bisher verlangt das Gesetz für Verkäufe von solchen
       Anteilen keine amtliche Erlaubnis.
       
       Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) kündigte Ende
       Dezember Konsequenzen an. Er wolle mit den Bundesländern darüber sprechen,
       die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Umwandlung
       selbstständiger Höfe in Filialbetriebe oder die Übernahme durch
       überregionale Investoren verhindert werden.
       
       15 Jan 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /!5354610/
 (DIR) [2] https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_5600/5616.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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