# taz.de -- Bayer-Betriebsrätin über Gleichstellung: „Bessere Grundlage für Klagen“
       
       > Bayer-Betriebsrätin Roswitha Süßelbeck begrüßt den Gesetzesvorschlag, der
       > Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männer verringern will.
       
 (IMG) Bild: Gleichberechtigung beim Ackern
       
       taz: Frau Süßelbeck, auf Sie kommt Arbeit zu: Künftig müssen große Firmen
       Berichte veröffentlichen. Wenn darin steht, dass Männer und Frauen
       unterschiedlich entlohnt werden, liegt es bei Ihnen als Betriebsrätin, das
       zu ändern. Freuen Sie sich auf die Zusatzaufgabe? 
       
       Roswitha Süßelbeck: Ja! Ich freue mich einfach darauf, dass wir das Thema
       weiterhin besetzen werden. Das Lohngleichheitsgesetz ist ja schon länger in
       der Diskussion, wir haben bereits mit dem Ministerium darüber gesprochen.
       Der Inhalt der Berichte gibt uns Argumente und einen Anlass, mit dem
       Arbeitgeber über dieses Thema ins Gespräch zu kommen. Mit einer guten
       Zusammenarbeit werden wir das auch hinkriegen.
       
       Wird denn in den Berichten etwas stehen, was Sie als Betriebsrat nicht
       sowieso wissen? 
       
       Das werden wir dann sehen. Aber das Unternehmen muss sich auf jeden Fall
       mit dem Thema auseinandersetzen. Und das ist gut.
       
       Sie sind sehr zuversichtlich. 
       
       Wir haben bislang gute Erfahrungen gemacht bei dem Thema. Lohnungleichheit
       ist nicht unbedingt in großen Unternehmen wie unserem das Problem. Die
       haben in der Regel einen Betriebsrat und Tarifbindung.
       
       Die Berichtspflicht soll nur für Unternehmen gelten, die mehr als 500
       Beschäftigte haben. Trifft das Gesetz also die Falschen? 
       
       Möglicherweise wäre es schon wichtig, dass es auch Regeln für die kleineren
       Unternehmen gibt. Die Transparenzregel in dem Gesetzesvorschlag gilt für
       Unternehmen ab 200 Beschäftigten. Leider ist es bei manchen Gesetzen so,
       dass innerhalb der Regierung Kompromisse eingegangen werden müssen.
       
       Laut der Transparenzregel dürfen Angestellte fragen, wie viel ihre Kollegen
       verdienen. Geht diese Regel weit genug? 
       
       Zumindest können Angestellte jetzt Klarheit schaffen. Und sie haben
       möglicherweise bessere Chancen, vor Gericht zu ihrem Recht zu kommen.
       
       Gegen ungleiche Entlohnung klagen konnten sie bisher auch schon. 
       
       Ja, aber jetzt haben sie eine viel bessere Grundlage. Es kam in der
       Vergangenheit nicht zu vielen Klagen. Wir müssen abwarten, ob mit dem
       Auskunftsrecht mehr Angestellte vor Gericht gehen.
       
       Der Betriebsrat soll diese Auskunft bei den Vorgesetzten einfordern.
       Fürchten Sie, Unfrieden zu stiften? 
       
       Nein. Es geht ja nicht darum, was Einzelne verdienen. Gemessen wird ganz
       anonym das durchschnittliche Entgelt von Vergleichsgruppen. Deswegen glaube
       ich nicht, dass wir Unfrieden schaffen. Es kommt auch immer darauf an, wie
       wir das unseren Kolleginnen und Kollegen erklären. Wir haben in der
       Vergangenheit schon Entgeltanalysen in einigen unserer
       Tochtergesellschaften gemacht. Das ist gut gelaufen.
       
       Und was kam raus? 
       
       Bereinigt um Teilzeitjobs und andere Unterschiede hatten unsere
       Tochtergesellschaften eine kleine Lohnlücke von 0,7 bis 1,8 Prozent.
       
       Wie wurde mit den Fällen umgegangen, in denen Frauen weniger verdient
       haben? 
       
       Wir haben Gespräche geführt und darauf aufmerksam gemacht. Dank unserer
       Überzeugungsarbeit wurde das verbessert.
       
       12 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jana Anzlinger
       
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