# taz.de -- Urteil im Prozess gegen Antifaschisten: Letzter Angeklagter freigesprochen
       
       > Tim H. soll die Dresden-Krawalle angeführt haben und wurde zu 22 Monaten
       > Gefängnis verurteilt. In der Revision wurde er nun freigesprochen.
       
 (IMG) Bild: Am Tag des Dresdner Zerstörungsgedenkens 2011 hatte ein „schwarzer Block“ eine Polizeisperre durchbrochen
       
       Dresden taz | Das letzte schwebende Verfahren um die Proteste gegen einen
       Nazi-Aufmarsch in Dresden im Februar 2011 ist mit einem Freispruch zu Ende
       gegangen. In dritter Instanz entlastete am Freitag das Dresdner Landgericht
       Tim H. von den Vorwürfen des schweren Landfriedensbruchs und der
       Beleidigung.
       
       Weder durch Zeugen, ein Stimmgutachten noch durch Auswertung der
       polizeilichen Videoaufzeichnungen sei ein Aufruf von H. zu Gewalttaten
       nachweisbar, begründete der vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler
       den Spruch. Für eine Verurteilung wegen Beleidigung fehlten die
       Prozessvoraussetzungen, weil ein polizeilicher Strafantrag erst nach
       Verstreichen der Dreimonatsfrist eingereicht wurde.
       
       Am Tag des Dresdner Zerstörungsgedenkens 2011 hatte ein „schwarzer Block“
       in der Südvorstadt eine Polizeisperre zur Absicherung des Nazi-Aufmarsches
       durchbrochen. Wegen seiner auffälligen Körpergröße legte sich die Polizei
       auf H. als den Mann fest, der über ein Megafon den Angriff koordiniert
       haben soll. Weil er auf einen am Boden liegenden Demonstranten einschlug,
       soll H. außerdem einen Polizeibeamten als „Nazischwein“ beschimpft haben.
       Das Amtsgericht Dresden hatte ihn im Januar 2013 zu einer Haftstrafe von 22
       Monaten ohne Bewährung verurteilt.
       
       In der Berufung blieb davon nur eine Geldstrafe wegen Beleidigung übrig,
       für die nun eine andere Landgerichtskammer als Revisionsinstanz die
       formalen Voraussetzungen vermisste. Tim H. hofft, dass nach fast sechs
       Jahren die Staatsanwaltschaft auf eine erneute Revision verzichtet. In
       seinem Schlusswort erwähnte der Mitarbeiter der
       Linkspartei-Bundesgeschäftsstelle einen Anschlag auf seine Berliner Wohnung
       kurz vor Heiligabend, bei dem mit Teer gefüllte Flaschen durch die
       Fensterscheiben geworfen wurden. Die Familie muss nun umziehen. H. geht von
       einem Nazi-Hintergrund aus.
       
       6 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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