# taz.de -- Serie „Verschwindende Dinge“ (3): Jetzt schlägt's 13!
       
       > Die Glocken einer Kirche in Prenzlauer Berg müssen nach einer Klage
       > dezenter läuten. Dürfen Bimmelgeplagte neue Hoffnung schöpfen?
       
 (IMG) Bild: Die schlägt nicht mehr!
       
       Lange Zeit bin ich früh wach geworden. Lange Zeit war das auch in Ordnung
       gewesen, denn um 8 Uhr gingen mein Radiowecker und zur selben Zeit auch der
       Wecker meines Handys. Dass die katholische Kirche, die sich in
       Weckerwurfweite von meinem Schlafzimmer befindet, dann auch den Tag
       einläutete, kam mir nur zupass.
       
       Anders an freien Tagen, vor allem im Sommer, wenn die Fenster offen stehen:
       Da durchdringt das Läuten der bimmelfreudigen kleinen Gemeinde im
       Nachbarhof gern die gesamte Wohnung. Und es ist nicht nur die katholische
       Kirche – zu der ich eh ein besonderes Verhältnis habe –, die lärmt, sondern
       auch die etwas entfernter gelegene evangelische, die leicht zeitversetzt in
       das Läuten mit einfällt.
       
       Schön ist es auch samstags, wenn um 17.45 Uhr die Abendmesse eingeläutet
       wird. Handgestoppte acht Minuten lang wird da gebimmelt – was sich
       ausnimmt, als ob man eine Doom-Metal-Platte auf höchster Lautstärke
       abspielt. Es dröhnt, hallt und echot markerschütternd. Vom „Verschwinden“
       des heimeligen Kirchenglockenläutens kann – zumindest bei mir um die Ecke –
       keine Rede sein.
       
       Gibt es in diesem Land nicht die Religionsfreiheit? Schon, aber die
       bedeutet nicht die Freiheit von Religion, was mir die liebere Freiheit
       wäre: keine Gottesdienstübertragungen im öffentlich-rechtlichen Radio,
       keine Wand- und Gipfelkreuze, kein Glockenläuten, wenn es nicht irgendwie
       zum Thema passt. An Weihnachten zum Beispiel, dem Fest der Liebe, der
       einzigen Zeit, in der das Läuten irgendwie romantisch wirkt. (Na gut, bei
       Besuchern von auswärts wirkt das heimische Läuten auch gelegentlich
       romantisch: Sie denken, sie seien wieder im Dorf. Das denke ich auch
       manchmal.)
       
       ## Ein Anspruch besteht
       
       Kann man da nicht was machen? Doch, kann man. Unter bestimmten Bedingungen.
       Schönes Juristendeutsch gefällig? Bitte sehr: „Das Zeitläuten einer Kirche
       unterfällt nicht dem Schutz der Religionsausübung. Daher kann, wenn das
       Zeitläuten eine wesentliche Lärmbelästigung darstellt, ein
       Unterlassungsanspruch bestehen. Dies geht aus einer Entscheidung des
       Amtsgerichts Aschaffenburg hervor“, schreibt eine Juristenseite. Zeitläuten
       bedeutet: Das Läuten um 8 Uhr. Das Messe-Einläuten um 17.45 Uhr fällt nicht
       darunter.
       
       Eine andere Seite im Internet führt aus: „Wer sich gegen das sakrale
       Glockenläuten wenden möchte, muss zunächst einmal den Verwaltungsrechtsweg
       einschlagen […] Denn sowohl die evangelische als auch die katholische
       Kirche sind öffentlich-rechtliche Körperschaften […]. Daher gehören die
       Kirchenglocken, soweit sie zum Zwecke der Religionsausübung benutzt werden,
       zu den öffentlichen Sachen.“
       
       Sachen? Verwaltungsrechtsweg? Vonnöten wäre erst einmal: ein
       Schallmessgerät. Habe ich nicht.
       
       Aber der gute Christ wendet sich zuerst an seine Gemeinde. Gut, ein guter
       Christ bin ich seit mindestens 2002 nicht mehr, dem Jahr meines
       Kirchenaustritts. Gemeinde habe ich also auch nicht. Trotzdem probiere ich
       es mit einem Anruf, ganz á la „Süßer die Glocken nie klingeln“. Aber es ist
       ja Weihnachten. Die Gemeinde ist folglich schwer ausgelastet und
       telefonisch nicht zu erreichen.
       
       In Prenzlauer Berg, genauer an der Immanuelkirche, ist der Klage eines
       Anwohners tatsächlich einmal stattgegeben worden. Die Kirche darf dort nur
       noch beschränkt zeitläuten. Aber in Prenzlauer Berg ticken die Uhren eh
       anders, da ist Stille oberste Bürgerinnenpflicht. Kein Wunder, dass
       Kirchenglockenläuten da schon wieder so dialektisch wie nostalgisch unter
       „verschwindende Dinge“ fallen, die mit einer Mischung aus Weihrauch und
       Wehmut betrauert werden. Die Christmetten dort sind völlig ausgebucht.
       Keine Tickets mehr zu haben. Auch sonst gehen die sonntäglichen Geschäfte
       für die Kirchen gut – der Kirchgang gehört für die inzwischen eingesessene
       Biedermeier-Boheme längst wieder zum guten Ton. Der Lärm, den das macht,
       ist ja bereits ausgeschaltet.
       
       Im weltlicheren Neukölln wäre das Ordnungsamt die Instanz, an die man sich
       wenden könnte. Sozusagen der Dienstweg. Aber auch das ist telefonisch nicht
       zu erreichen. Klar, Feiertage! Oder auch Ferien!
       
       Bliebe der andere klassisch neuköllsche Weg: die kriminelle Methode. Also
       in einer Sabotage-Aktion sich in den Kirchturm schmuggeln und den Schlegel
       entwenden. Den Klöppel. Das Ding da, das gegen die Glocke schlägt. Geht
       natürlich nur, wenn die große Glocke eine „Klöppelglocke“ ist, also den
       Klöppel innen hat, und keine „klöppellose Glocke“.
       
       Auch andere logistische Probleme warten: wie den Klöppel lösen? Mit dem
       Bunsenbrenner? Und ist der Klöppel nicht gegebenenfalls zu schwer für einen
       allein? Wie ihn also abtransportieren? Muss man eine Bande organisieren?
       Fiele das noch unter Religionskritik oder wäre das schon wieder Terror
       gegen irgendeine Leitkultur?
       
       Andererseits: Auf dem Schwarzmarkt für Altmetall dürfte der Klöppel hohe
       Preise erzielen. Aber wen da anrufen? Und, vor allen Dingen: wann?
       
       30 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) René Hamann
       
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