# taz.de -- Schwarze Pädagogik in Hamburg: Schulen zeigen Kinder an
       
       > In Hamburg müssen Schulen Fälle von Gewalt der Polizei melden. Schon
       > Neunjährige werden dann bei der Kriminalpolizei zum Gespräch vorgeladen.
       
 (IMG) Bild: Freundlich sein, sonst kommt die Polizei: Grundschüler in Hamburg (Symbolbild)
       
       HAMBURG taz | In Hamburg hilft die Polizei Schulen jetzt bei der Erziehung.
       Der neunjährige Leo* kann deshalb nicht mehr gut schlafen. Seit seine
       Mutter Heike Schmidt* vor einigen Wochen per Post eine Strafanzeige bekam,
       hat Leo Albträume. Seine Schule hatte ihn wegen gefährlicher
       Körperverletzung angezeigt. Leo ist zwar zu jung, um als schuldfähig zu
       gelten, dennoch müsse die Polizei den „Sachverhalt nachprüfen, eine
       begangene Straftat erforschen und die dafür Verantwortlichen ermitteln“,
       heißt es in dem Schreiben. Schmidt möge mit ihrem Kind auf der Wache
       erscheinen.
       
       Immer wieder hätte sie ihrem Sohn versichern müssen, dass er nicht ins
       Gefängnis kommen werde. Eigentlich hatte seine Schule nur einen Vorfall
       gemeldet, an dem Leo beteiligt war.
       
       Weil er dabei aber einen Gegenstand in der Hand hatte, verbuchte die
       Hamburger Schulbehörde den Vorgang als gefährliche Körperverletzung. Es
       reicht dafür schon aus, in einer Konfliktsituation einen Stift oder einen
       Schlüssel in der Hand zu haben. Heike Schmidt will den Vorfall zum Schutz
       ihres Kindes nicht konkreter beschreiben. Die Mutter stört am meisten, dass
       Leo – obwohl er laut Gesetz strafunfähig ist – zur Polizei soll.
       
       Auf Nachfrage erklärte ihr die Polizei, dass die Anzeige zwar eingestellt
       werde, ihr Kind aber im Polizeicomputer für mehrere Jahre aktenkundig
       bleibe.
       
       Dass Schulen strafunmündige Kinder unter 14 Jahren bei der Polizei
       anzeigen, kam in Hamburg bereits öfter vor, seit ihnen im Jahr 2009 ein
       umfangreiches Meldesystem auferlegt wurde. Die zugehörige Richtlinie wurde
       im September nochmals verschärft.
       
       Seither sind Schulleitungen bei Delikten wie Raub oder gefährlicher
       Körperverletzung, wenn etwa mehrere Schüler einen Mitschüler schlagen oder
       ein Gegenstand involviert ist, zur [1][Anzeige] aufgefordert. In einem
       [2][Schreiben] an die Schulleiter bemängelt die Behörde, dass im Schuljahr
       2015/16 nicht jeder gemeldete Gewaltvorfall wie vorgeschrieben tatsächlich
       angezeigt worden sei: „Sie haben als Schulleitung dabei keinen
       Ermessensspielraum“, schreibt die Behörde.
       
       Schulbehördensprecher Peter Albrecht begründet diese Praxis damit, dass die
       Polizei besonders bei Kindern unter 14 Jahren helfen könne, um
       „Regelverstöße und Verletzungen als unzulässiges Verhalten zu
       thematisieren“. Außerdem könne die Polizei die Gefährdungslage prüfen – und
       gegebenenfalls „an das Jugendamt weiterleiten“.
       
       In bestimmten Fällen sei der Kontakt zur Polizei wichtig für die
       Wahrnehmung von Realität, sagt auch Michael Schulte-Markwort, Leiter der
       Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uniklinik Eppendorf. „Wenn bei uns in der
       Klinik ein Kind etwas gestohlen hat, bestehen wir drauf, dass es eine
       Selbstanzeige macht.“ Die Polizei habe mittlerweile Jugendbeauftragte, die
       sehr gut geschult seien.
       
       Doch eine Kindertherapeutin, die mit mehreren angezeigten Schulkindern zu
       tun hatte, sieht das anders: „Es geht bei dieser Praxis darum, den Kindern
       und ihren Eltern Angst einzujagen“, kritisiert die Frau, die ihren Namen
       nicht in der Zeitung lesen will.
       
       Sie wertet die Hamburger Praxis als eine Form struktureller Gewalt und
       „übler Schwarzer Pädagogik“ gegen Kinder. Der Kriminologe Christian
       Pfeiffer bezeichnet das Vorgehen als „absurd“. „Es macht keinen Sinn, mit
       Strafanzeigen Druck zu erzeugen, es ist Sache der Behörde, kindgerecht zu
       reagieren.“ Denn die Schule sei, ähnlich wie die Familie, ein geschützter
       Raum, auf den ein Kind vertraue.
       
       Heike Schmidt hat den Termin bei der Polizei verstreichen lassen. Dazu rät
       auch der Strafrechtsanwalt Marc Wandt. Es gebe keinerlei Zwang, bei der
       Polizei auszusagen, sagt er. „Ich würde Eltern raten, anzurufen und zu
       sagen, dass man nicht kommt“.
       
       Die Pflicht zu erscheinen gebe es nur bei staatsanwaltschaftlichen oder
       richterlichen Vernehmungen. Hierzu komme es im Verfahren gegen
       strafunmündige Kinder jedoch fast nie.
       
       *Name geändert
       
       11 Dec 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.hamburg.de/contentblob/4079416/694a5e8114434a6c892aaf47c81c8480/data/meldeformular-fuer-gewaltvorfaelle-an-schulen-10-10-16.doc
 (DIR) [2] http://www.hamburg.de/gewaltpraevention/4084614/meldeformular-gewaltvorfaelle-an-hamburger-schulen/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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