# taz.de -- Angriffe auf StaatsdienerInnen: Mehr Schutz für Cops
       
       > Bundesjustizminister Maas will Attacken auf PolizistInnen härter
       > bestrafen. Hessen und Saarland fordern eine höhere Freiheitsstrafe.
       
 (IMG) Bild: Was da wohl alles an Anzeigen folgte?
       
       Berlintaz |Im Rahmen des angekündigten Sicherheitspakets soll das
       Strafrecht bei der Bestrafung und Verfolgung von Angriffen auf
       PolizeibeamtInnen verschärft werden. Das Bundesjustizministerium wolle
       hierzu noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, sagte eine
       Sprecherin des Bundesjustizministeriums gegenüber der taz. 
       
       Von zwei Landesregierungen gibt es bereits konkrete Gesetzesinitiativen.
       Die schwarz-grüne Landesregierung Hessens und die schwarz-rote Koalition im
       Saarland drängen auf die härtere Bestrafung von Handlungen gegen die
       Polizei. Bisher galt: Wer Widerstand gegen BeamtInnen leistet oder mit
       Gewalt droht, während diese sich in der Vollstreckung ihrer Dienstpflicht
       befinden, wird laut Gesetz „mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
       Geldstrafe bestraft“.
       
       Hessen und das Saarland fordern nun eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs
       Monaten. Es soll nicht länger notwendig sein, dass die BeamtInnen sich in
       einer Vollstreckungshandlung befinden. Außerdem fordern sie die Ausweitung
       auf AmtsträgerInnen der Justiz, SoldatInnen der Bundeswehr und Angehörige
       von Rettungsdiensten und Feuerwehr.
       
       „Das Gesetz war lange als Privilegierung des Bürgers gedacht“, sagt
       Professor Tobias Singelnstein, Strafrechtler an der Freien Universität
       Berlin. Das neue Gesetz könnte einen Paradigmenwechsel einleiten: „Dieses
       Verhältnis wird nun schrittweise umgekehrt, Nötigungshandlungen gegenüber
       Beamten würden bei einer Anhebung des Strafrahmens härter bestraft als
       solche gegenüber anderen Bürgern“, so Singelnstein. Es würde sich bei der
       möglichen Gesetzgebung um einen „Schritt der Eskalation“ handeln.
       
       Denn eigentlich decke das Strafgesetz die Taten bereits ab, vor allem im
       Bereich der Körperverletzung. Es könnte also Auswirkungen auf die
       Bestrafung friedlicher DemonstrantInnen haben. „Aus dem Hause Maas hätte
       ich eine weitere Verschärfung an dieser Stelle nicht erwartet“, sagt
       Singelnstein. Mit einem solchen Gesetz handele man nach dem Willen der
       Polizeigewerkschaft.
       
       Kürzlich trafen sich die Landesinnenminister Klaus Bouillon (Saarland, CDU)
       und Peter Beuth (Hessen, CDU) mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).
       Beuth erklärte hierzu: „Das gute Gespräch mit Bundesjustizminister Maas
       macht mich sehr zuversichtlich.“ Es ist jedoch nicht klar, welche der
       Forderungen von Maas übernommen werden und ob es tatsächlich zu der
       drastischen Erhöhung des Strafmaßes kommt.
       
       29 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Valerie Höhne
       
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