# taz.de -- Kommentar Hinterbliebenengeld: Weil Trauer schmerzt
       
       > Die Große Koalition legt einen Gesetzesentwurf zum Schmerzensgeld für
       > Angehörige vor. Man fragt sich nur, warum es so lange gedauert hat.
       
 (IMG) Bild: Die deutsche Rechtsordnung bot Trauernden bisher nur Ignoranz, kein Mitgefühl
       
       Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, kann kein Geld den Verlust aufwiegen.
       Den Wert eines Menschen exakt zu beziffern wäre zynisch. Das ist aber kein
       überzeugender Grund, überhaupt kein Schmerzensgeld für Angehörige
       vorzusehen. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Koalition sich nun – kurz
       vor Abschluss der Wahlperiode – doch noch auf einen Gesetzentwurf geeinigt
       hat.
       
       In vielen Ländern Europas gibt es bereits ein Angehörigen-Schmerzensgeld.
       Deutschland ist hier eher Nachzügler. Auch deshalb ist es für die
       Hinterbliebenen zusätzlich verstörend, wenn sie erfahren, dass die Trauer
       um einen geliebten Menschen in Deutschland beim Schadensersatz keine Rolle
       spielt. Die Rechtsordnung bietet hier bisher nur Ignoranz, kein Mitgefühl.
       
       Die Lufthansa hat nach dem Germanwings-Absturz in Frankreich den
       Hinterbliebenen je 10.000 Euro angeboten. Das war reine Kulanz – die
       PR-Maßnahme eines Unternehmens, das um seinen Ruf kämpft. Der private
       Verursacher eines Verkehrsunfalls wird in der Regel jedoch nicht freiwillig
       bezahlen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Im Übrigen fanden auch viele
       Hinterbliebene des Germanwings-Unglücks die angebotene Summe beschämend
       niedrig.
       
       Eine gesetzliche Regelung wird nun aber auch keine amerikanischen Zustände
       mit spektakulären Millionen-Urteilen herbeiführen. Das geplante neue
       Hinterbliebenengeld wird sich sicher in die Dimensionen der bei uns
       üblichen Schadenersatz- und Schmerzensgeldsummen einfügen. Es geht also
       höchstens um einige Zehntausend Euro. Verglichen mit dem derzeitigen
       Zustand, bei dem gar kein Anspruch besteht, ist das ein großer und nicht
       nur symbolischer Fortschritt.
       
       Man fragt sich nur, warum es so lange gedauert hat. Selbst nach dem
       Germanwings-Absturz im März 2015, als alle eine schnelle Reaktion des
       Gesetzgebers versprachen, ist erst mal nichts passiert.
       
       28 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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