# taz.de -- Dubioser Terrorverdacht in Berlin: „Es geht nicht mit rechten Dingen zu“
       
       > Ein Flüchtling aus Berlin-Schöneberg sitzt noch immer in
       > Untersuchungshaft. Dafür gibt es keine Gründe, sagt sein Anwalt.
       
 (IMG) Bild: Haus in Schöneberg, in dem ein angeblich Terrorverdächtiger festgenommen wurde
       
       taz: Herr Burmeister, vor elf Tagen wurde Ihr Mandant in Berlin-Schöneberg
       wegen Terrorverdachts festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft –
       nicht wegen der Terrorvorwürfe, sondern wegen Urkundenfälschung. Was hat
       sich seither getan? 
       
       Jonathan Burmeister: Nichts. Mein Mandant ist seit der Haftentscheidung
       vergangenen Donnerstag nicht mehr vernommen worden, neue Beweise gegen ihn
       wurden nicht vorgelegt. Er wurde aber kürzlich aus der
       Justizvollzugsanstalt Moabit in das Vollzugs-Krankenhaus Plötzensee
       verlegt, was ihm gut tut. Es ist ja eine ziemliche Belastung, wenn man in
       einem Land, in dem man Schutz sucht, plötzlich unter Terrorverdacht steht.
       
       Am Montag findet der von Ihnen beantragte Haftprüfungstermin statt. Rechnen
       Sie mit einer Freilassung? 
       
       Ich bin pessimistisch. Wenn es in dieser Sache mit rechten Dingen zuginge,
       dürfte er gar nicht in Untersuchungshaft sitzen.
       
       Warum? 
       
       Mein Mandant ist als Flüchtling aus Syrien mit gefälschten syrischen
       Papieren eingereist – wie Tausende andere Geflüchtete auch, von denen
       keiner deshalb in U-Haft sitzt. Denn es gibt für diesen Rechtsverstoß
       nachvollziehbare Gründe. Zudem ist er in dieser Hinsicht voll geständig. Da
       dürfte es eigentlich keine U-Haft geben. Die wurde bislang mit möglichen
       hohen Haftstrafen begründet – aber die sind gar nicht zu erwarten.
       
       Was vermuten Sie als Grund für die U-Haft? 
       
       Ich vermute sogenannte apokryphe Haftgründe, also verborgene Gründe, die
       hinter den offiziell angegebenen Gründen versteckt werden. Es wird ja gegen
       ihn auch noch wegen des Terrorverdachts ermittelt.
       
       Welche Gründe könnten am Montag für eine Verlängerung der U-Haft wegen
       Urkundenfälschung sprechen? 
       
       Wenn es rechtsstaatlich zugeht, eigentlich keine. Es sei denn, es werden
       neue Ermittlungsergebnisse vorgelegt, die den Verdacht des geplanten
       Terrorattentats stützen. Dann würde allerdings nicht die bisherige U-Haft
       fortgesetzt, mein Mandant müsste mit einem Haftbefehl neu verhaftet werden.
       
       Die Verdächtigung, er habe einen Terroranschlag mit einem Messer geplant,
       weist Ihr Mandant zurück. 
       
       Ja, und ich bin mir auch persönlich recht sicher, dass sie den Falschen
       erwischt haben. Mein Mandant stammt aus Syrien, was Arabischkundige leicht
       hören können. Der Terrorverdacht richtet sich aber gegen eine Person aus
       Tunesien.
       
       14 Nov 2016
       
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 (DIR) Alke Wierth
       
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