# taz.de -- Fußballfans sind verdächtig: Freund und Spanner
       
       > Die Polizei hat jahrelang heimlich Daten über Fußballfans gesammelt. Das
       > Oberverwaltungsgericht Lüneburg findet das völlig okay
       
 (IMG) Bild: Wer zum Fußball geht, gehört aufgeschrieben, findet das OVG Lüneburg
       
       BREMEN taz | Das Urteil gibt Wiebke K. nur in Teilen recht. Sie hat keinen
       grundsätzlichen Anspruch auf die Löschung ihrer Daten. Die Polizei darf sie
       auch weiterhin in ihrer „Arbeitsdatei Szenekundige Beamte“ speichern. Für
       die Polizei Hannover gehört Wiebke K. zu der Problemfanszene. Obwohl die
       Hannover-96-Anhängerin niemals strafrechtlich verurteilt wurde.
       
       Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat damit einem Urteil des
       Verwaltungsgerichts Hannover recht gegeben. Die Polizei musste zwar
       insgesamt vier von neun Eintragungen zu Wiebke K. löschen, aber
       grundsätzlich sei eine Speicherung zwecks Gefahrenabwehr und Prognose von
       Straftaten zulässig. Eine detaillierte Begründung zu dem Urteil liegt noch
       nicht vor. Aber, so viel ist klar, Wiebke K. will gegen das Urteil eine
       Nicht-Zulassungs-Beschwerde einlegen. Der Fall könnte damit vor dem
       Bundesverwaltungsgericht landen.
       
       Es geht um die sogenannten „SKB-Daten“, also Informationen, die
       „szenekundige Beamte“ zehn Jahre lang heimlich über Fußballfans gesammelt
       haben, ohne dass diese davon wussten oder benachrichtigt wurden. Erst
       kürzlich ist herausgekommen, dass es diese Datensammlung überhaupt gibt.
       
       Nur ein Teil der dort erfassten Fans ist in Vergangenheit strafrechtlich in
       Erscheinung getreten, ein großer Teil aber nicht. Um erfasst zu werden,
       reichte es, Mitglied einer Ultra-Gruppierung zu sein oder mit einem Ultra
       zusammen ins Stadion zu gehen. In Hannover, Braunschweig und Wolfsburg sind
       nach Polizeiangaben derzeit rund 1.200 Menschen aufgelistet.
       
       Andreas Hüttl, der Anwalt von Wiebke K., ist von der Entscheidung
       konsterniert: „Meine Mandantin ist Rechtsanwalts-Fachangestellte, sie wurde
       niemals verurteilt und hat keine Straftaten begangen – von ihr geht keine
       Gefahr aus.“ Durch die Speicherung ihrer Daten und die anderer Fans, die
       nicht straffällig geworden sind, werde sie mit Gewalttätern gleichgesetzt –
       mit erheblichen Folgen für das normale Leben. Wiebke K. hatte wegen des
       Eintrags schon mehrfach Probleme, etwa bei einer Reise nach Kopenhagen.
       
       Nach dem Urteil will Niedersachsen noch mehr Daten über Fußballfans sammeln
       als bisher. Bei der Polizei Hannover ist man erfreut, dass „die SKB-Datei
       als rechtmäßig anerkannt wurde“. Und laut Innenministerium wollen sich noch
       im Dezember Vertreter des Landeskriminalamtes und „beteiligter
       Fachdienststellen“ treffen, um sich über Einzelheiten einer landesweiten
       „Datensammlung Sport“ zu verständigen.
       
       Daran soll sich laut Innenministerium auch die Landesbeauftragte für den
       Datenschutz in Niedersachsen, Barbara Thiel, beteiligen. Thiel schätzt die
       bisher erhobenen SKB-Daten ohnehin als zulässig ein. Die Daten dienten
       schließlich der Gefahrenabwehr, seien somit vom Recht gedeckt.
       
       Diese Aussage ist umso erstaunlicher, weil ihr Kollege aus Hamburg, der
       Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, nach Bekanntwerden des Umfanges der
       SKB-Speicherungen in Hamburg die Löschung von rund 900 Datensätzen
       veranlasste. Er sprach von „rechtswidrig erhobenen Daten“.
       
       Generell gilt: Wenn die Polizei Daten sammeln will, muss sie gute Gründe
       haben. Sie muss sagen, welche Personengruppen warum gespeichert werden
       sollen und was das überhaupt bringen soll. In der Regel muss diese Vorlage
       auch von DatenschützerInnen geprüft werden.
       
       Tatsächlich hat die Polizei in Niedersachsen, Hamburg und
       Schleswig-Holstein das jahrelang ignoriert. Es betrifft auch 246 Menschen
       in Schleswig-Holstein und 2.170 Fans in Hamburg. Dort und in weiteren
       Bundesländern hat die Polizei Daten von Fußballfans gesammelt, ohne dass
       DatenschützerInnen oder Fans davon wussten.
       
       Dass Datenschützer die Vorgehensweise der Polizei jetzt überprüft und wie
       in Niedersachsen sogar als zulässig eingestuft haben, ändert für Hüttl
       nichts daran, „dass zehn Jahre lang ohne Grundlage rechtswidrig Daten
       erhoben wurden“.
       
       22 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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