# taz.de -- Religiöse Symbole vor Gerichten in BaWü: Ohne Kreuz, Kopftuch und Kippa
       
       > Justizminister Guido Wolf will religiöse Symbole per Gesetz aus dem
       > Gerichtssaal verbannen. Winfried Kretschmann zeigt sich kritisch.
       
 (IMG) Bild: Wäre in Zukunft auch verboten
       
       Karlsruhe taz | Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU)
       plant, religiöse und weltanschauliche Symbole für Richter und Staatsanwälte
       im Gerichtssaal zu verbieten. Der Gesetzentwurf umfasst zwar alle
       religiösen Symbole, zielt aber offensichtlich auf das muslimische Kopftuch.
       Seinen Gesetzentwurf präsentierte der CDU-Mann am Donnerstag erstmals vor
       einem juristischen Fachpublikum in Karlsruhe. Es gehe darum, jeden Anschein
       zu vermeiden, dass ein Richter und Staatsanwalt nicht neutral sein könnten,
       erklärte Wolf. Dabei genüge schon das subjektive Gefühl von Klägern oder
       Angeklagten.
       
       Der Anlass für das Gesetz ist nach Wolf ein Fall in Bayern, beim dem eine
       Rechtsreferendarin vor dem Augsburger Verwaltungsgericht geklagt hatte,
       weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht zur Sitzungsvertretung zugelassen
       wurde. Die Klägerin hatte Recht bekommen. Wolf sagt, seitdem würden die
       Gerichte auf eine gesetzliche Regelung drängen.
       
       Ein Verbot des Kopftuchs nach Wolfs Gesetzentwurf würde für Richter,
       Staatsanwälte, Referendare, Protokollführer und Rechtspfleger gelten, nicht
       aber für Anwälte. Auch Schöffen wären betroffen. Nach Auskunft Wolfs gibt
       es in Baden-Württemberg derzeit 10 Referendarinnen, die ein Kopftuch
       tragen. Bisher gibt es mit ihnen persönliche Vereinbarungen, dass sie nicht
       im Gerichtssaal auftreten. Nachteile in der Ausbildung entstünden ihnen
       dadurch nicht, so Wolf.
       
       Der Justizminister räumte ein, dass er mit der Gesetzesinitiative „auf
       schwierigen Pfaden“ unterwegs sei. Da die vom Verfassungsgericht in seinem
       zweiten „Kopftuch-Urteil“ betonte Religionsfreiheit gelten müsse, erstrecke
       sich das Verbot nur auf öffentliche Gerichtsverhandlungen.
       
       Neben verfassungsrechtlichen Bedenken, die der Gesetzentwurf aufwirft, muss
       Wolf mit Widerstand in der grün-schwarzen Regierung rechnen.
       Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat bereits wenig Sympathie für die
       Initiative seines Ministers erkennen lassen. Er könne sich in keiner Weise
       vorstellen, dass etwa ein jüdischer Richter mit Kippa die Neutralität des
       Gerichts verletzt.
       
       Immerhin konnte Justizminister Wolf konservative Kreise überzeugen, die
       befürchteten, nun müssten Kreuze im Gerichtssaal abgehängt werden. Zwar
       wäre auch das christliche Symbol vom Gesetz betroffen. Aber eine
       Überprüfung des Ministeriums habe ergeben, dass heute in keinem
       Gerichtssaal in Baden-Württemberg mehr ein Kreuz hänge.
       
       10 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Stieber
       
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