# taz.de -- Einigung in Berlin: Koalition gegen Sexismus
       
       > Sexistische Werbung soll es künftig berlinweit nicht mehr geben –
       > zumindest auf Werbeflächen, die dem Land gehören.
       
 (IMG) Bild: Protestiert wird gegen sexistische Werbung schon lange.
       
       Es soll ein eigener Punkt werden im Koalitionsvertrag: „Sexismus im
       öffentlichen Raum entgegentreten“. Konkret soll auf allen Werbeflächen in
       Berlin „der Ausschluss von sexistischer Werbung“ eine „harte
       Vergabebedingung“, sprich: verboten, sein. Es gehe dabei nicht
       grundsätzlich darum, keine Nacktheit mehr zu zeigen, sagt Anne Helm, die
       für die Linksfraktion das Thema in den Koalitionsrunden mit verhandelt hat.
       Denn Sexualität sei ja nicht gleich Sexismus. „Es geht um Werbung, in der
       Frauen zu Objekten herabgewürdigt werden oder wo die klassischen
       Mann-Frau-Stereotypen verbreitet werden“, sagt Helm. „Und das kann auch
       eine reine Textanzeige sein.“
       
       In Friedrichshain-Kreuzberg hat man mit so einem Verbot bereits Erfahrung.
       2014 beschloss der grün regierte Bezirk, diskriminierende Werbung auf allen
       23 bezirkseigenen Werbeflächen zu verbieten. Eine Arbeitsgemeinschaft soll
       Beschwerden von BürgerInnen prüfen – und im Zweifel das Plakat entfernen
       lassen. Allerdings sei bisher noch keine Beschwerde eingegangen, teilte das
       Bezirksamt zuletzt mit.
       
       Helm glaubt an die Notwendigkeit einer landesweiten Regelung. Zum einen
       gehe es um deutlich mehr Flächen – laut Senat um 8.200 Flächen etwa an
       Litfaßsäulen. Zum anderen habe ein solches Gesetz Signalwirkung: „Wenn ich
       durch die Stadt laufe, sehe ich so viel sexistische Werbung, da muss die
       Politik Verantwortung übernehmen – da können wir nicht nur AktivistInnen
       die Arbeit machen lassen.“
       
       Nun ist es natürlich auch ein Graubereich, wo Sexismus anfängt. Das
       zumindest im Fall für die Vergabe von Werberechten konkret zu machen sei
       dann Aufgabe des künftigen Senators für Stadtentwicklung, so Helm. „Das
       muss dann in der Vergabeverordnung ausformuliert werden.“
       
       1 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Klöpper
       
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