# taz.de -- TV-Lizenzen in Griechenland: Syriza muss umschalten
       
       > Die Syriza-Regierung versteigerte Sendelizenzen für das Privatfernsehen.
       > Ein Gericht entschied nun, dass dies verfassungswidrig ist.
       
 (IMG) Bild: Es ist kompliziert: Tsipras und das Fernsehen
       
       Athen taz | Es war schon nach elf Uhr am Mittwochabend, als das oberste
       Athener Verwaltungsgericht (STE) nach seiner fünften Sitzung die Sache
       abschloss. Die 25 Richter fällten ihr Urteil – per Abstimmung. Das
       Ergebnis: 14 Stimmen dafür, 11 dagegen. „Das Gesetz ist
       verfassungswidrig!“, katapultierte prompt ein halbes Dutzend von
       Gerichtsreportern draußen auf der Straße vor laufenden Kameras in die
       Mikrofone. Seither herrscht in Griechenland noch weniger Eintracht als
       zuvor.
       
       Der Stein des Anstoßes: Das Gericht kippte das Gesetz Nr. 4339/2015. Die
       Links-rechts-Regierung unter Alexis Tsipras hatte es im vorigen Herbst
       verabschiedet. Die Federführung hatte Athens Sonderminister Nikos Pappas,
       engster Weggefährte von Tsipras. Das Ziel des „Gesetzes Pappas“: Nach 27
       Jahren endlich Ordnung zu schaffen im hellenischen Privat-TV. Das
       Syriza-Narrativ: Die privaten Fernsehsender hätten bisher ohne formal
       wasserdichte Lizenzen Informationsprogramme ausgestrahlt. Alle
       Vorgängerregierungen hätten „provisorische Betriebsgenehmigungen“
       verlängert. Immer wieder: 15-mal in 27 Jahren.
       
       Und genau dies sei die Geburtsstunde einer sündhaften Dreiecksbeziehung
       zwischen omnipotenten Fernsehsendern und ihren kapitalkräftigen
       Eigentümern, korrupten Bankern und der Politik gewesen.
       
       Bisher strahlen neben der öffentlich-rechtlichen ERT landesweit acht
       private Fernsehsender solche Programme aus. Die Regierung Tsipras startete
       Ende August eine höchst umstrittene Auktion. Nach 66 Stunden stand fest,
       wer die strikt auf vier begrenzten Sendelizenzen ergatterte: zwei „alte“
       Medienmogule sowie zwei „neue“. Sie boten 255 Millionen Euro, für eine
       Lizenzdauer von nur zehn Jahren. Die Summe war in drei Raten fällig. Die
       erste Rate sofort, der Rest bis September 2018. Zwar warf einer der neuen
       TV-Akteure schnell das Handtuch, weil er die erste Rate nicht fristgerecht
       bezahlen konnte. Doch ein anderer Bewerber rückte nach. Alles schien seinen
       Lauf zu nehmen.
       
       ## Wer darf das Fernsehen neu ordnen?
       
       Doch nun machen die obersten Verwaltungsrichter der Regierung Tsipras einen
       Strich durch die Rechnung. Hintergrund: In Griechenland existiert bis heute
       kein Verfassungsgericht. Wer Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen
       will, ruft daher die höchsten Verwaltungsrichter vom STE an. In der Causa
       „Gesetz Pappas“ taten dies alle bisher ausstrahlenden Fernsehsender.
       Konkret wollten sie wissen, wer das Privat-TV neu ordnen darf: die
       Regierung – wie in diesem Fall geschehen – oder nur der Nationale Fernseh-
       und Rundfunkrat (ESR) – wie von der Verfassung ausdrücklich
       festgeschrieben. Das Urteil: Nur der ESR dürfe Sendelizenzen vergeben,
       keine Regierung.
       
       Doch seit etwa einem Jahr gibt es keinen ESR. Der Grund: Die Regierung und
       die Opposition können sich nicht auf die Mitglieder einigen. Dafür ist eine
       breite Vierfünftelmehrheit im Parlamentspräsidium nötig, auch nach dem
       STE-Urteil kein leichtes Unterfangen.
       
       Unstrittig ist hingegen, dass das Urteil für die Regierung Tsipras eine
       Blamage ist. Medienpolitisch, aber auch politisch. Die Meistbieter müssten
       nun das bisher schon gezahlte Geld für den Erwerb der Sendelizenzen
       zurückerstattet bekommen – immerhin fast 90 Millionen Euro. Zudem bleiben
       die zwei neuen TV-Akteure nun plötzlich außen vor, während die bisher acht
       TV-Sender weitersenden könnten.
       
       Doch die Regierung Tsipras geht nun aufs Ganze. Noch in der Nacht griff
       Athens Regierungssprecherin Olga Gerovasili die STE-Richter scharf an. Es
       sei „das gleiche Gericht, das die Sparpolitik und die Schließung des
       Staatssenders ERT sowie den Schuldenschnitt zu Lasten von privaten
       Gläubigern des griechischen Staats als verfassungskonform beurteilt“ habe.
       
       „Nichts wird den Willen der Regierung verhindern, Ordnung in der
       Fernsehlandschaft zu schaffen“, so Gerovasili. Das Gericht habe ein
       „vorübergehendes Urteil“ gefällt. Bereits am Montag werde die Regierung ein
       neues Gesetz ins Athener Parlament einbringen, ausdrücklich auf Grundlage
       des „Gesetzes Pappas“. Nicht nur für das Gericht ein Affront.
       
       27 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ferry Batzoglou
       
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