# taz.de -- Kommentar Verfolgung Linksautonomer: Beinahe lebenslänglich
       
       > Ein misslungener Anschlag, namentlich bekannte flüchtige Täter: Dass noch
       > nach 21 Jahren deren Umfeld im Visier steht, ist politische Absicht.
       
 (IMG) Bild: Die Ruhe nach Ausschreitungen von Autonomen in der Walpurgisnacht 1995
       
       „Die Funktionalisierung von Personen, die wir der Justiz in die Hände
       gespielt haben, können wir durch unser Bedauern nicht rückgängig machen.“ –
       Dass dieser Satz aus der Auflösungserklärung ihrer „links-terroristischen
       Vereinigung“ (Bundesgerichtshof) noch mehr als zwei Jahrzehnte nachhallen
       würde, haben sich die Autonomen der Gruppe K.O.M.I.T.E.E. wahrscheinlich
       nicht träumen lassen.
       
       [1][21 Jahre ist es nun her], dass in einer Aprilnacht des Jahres 1995
       mehrere Personen bei dem Versuch, das im Bau befindliche Abschiebegefängnis
       in Berlin-Grünau zu sprengen, überrascht wurden. Bei ihrer übereilten
       Flucht ließen sie eine Reihe von Spuren zurück, die schnell zu drei Männern
       aus der autonomen Szene führten.
       
       Seitdem sind die Verdächtigen namentlich bekannt – und auf der Flucht.
       Einer von ihnen wurde 2014 in Venezuela aufgespürt und musste monatelang
       mit seiner Auslieferung an Deutschland rechnen, die anderen beiden bleiben
       verschwunden. Die Taten selbst sind längst verjährt, lediglich die
       Verabredung zu ihnen könnte die drei noch immer vor ein Gericht bringen.
       
       Der Repressionsdruck liegt derweil nicht nur auf den mutmaßlichen Tätern,
       sondern auch auf ihrem damaligen sozialen Umfeld. Mittels [2][ihrer
       erneuerten Drohung mit Beugehaft] gegen eine nicht selber der Tat
       verdächtige Person, um diese zu einer Aussage zu bewegen, zeigt die
       Bundesanwaltschaft dabei eine bemerkenswerte Beharrlichkeit.
       
       ## Drohgebärden gegen die Szene
       
       Dass es sich bei der erzwungenen Vernehmung um ein Instrument zur
       Aufklärung handeln könne, wirkt mehr als zweifelhaft. Welche Erkenntnisse
       zu den Tätern oder dem Tatverlauf kann sich die Bundesanwaltschaft nach 21
       Jahren von einer unbeteiligten Person denn erhoffen?
       
       Vielmehr wird eine Drohkulisse aufgebaut gegen das frühere, jetzige und
       künftige soziale und politische Umfeld militanter Linker. „Wir vergessen
       nie!“ ist die Botschaft, die auf dem Rücken einer einzigen Person in die
       entsprechenden Kreise kommuniziert werden soll, und zwar einer Person, die
       selber weder verdächtig, noch beschuldigt ist. Insofern ist das Vorgehen
       der Bundesanwaltschaft zwar unverhältnismäßig gegen diese eine Person, aber
       keineswegs einfach nur lächerlich, sondern vor allem politisch.
       
       „Die Funktionalisierung von Personen, die wir der Justiz in die Hände
       gespielt haben, können wir durch unser Bedauern nicht rückgängig machen.“
       Das stimmt. Seit 21 Jahren. Die Justiz jedoch hat es in der Hand, die
       unwürdige „Funktionalisierung“ Unbeteiligter zu beenden, statt sie aus
       politischer Opportunität in einem Zustand beinahe lebenslänglicher
       Unsicherheit zu halten.
       
       19 Oct 2016
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniél Kretschmar
       
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