# taz.de -- Neue Vorwürfe im Abgasskandal: Gutachter sieht das Recht missachtet
       
       > Martin Führ erhebt schwere Vorwürfe gegen Alexander Dobrindt und das
       > Kraftfahrtbundesamt. Sie hätten bestehende Gesetze falsch ausgelegt.
       
 (IMG) Bild: Wird er unbeschadstofft aus der Geschichte rauskommen? Verkehrsminister Dobrindt
       
       BERLIN taz | Das Kraftfahrtbundesamt und das von Alexander Dobrindt (CSU)
       geführte Verkehrsministerium haben im Abgasskandal die bestehenden Gesetze
       falsch ausgelegt und sich dadurch womöglich sogar strafbar gemacht. Zu
       diesem Schluss kommt ein Gutachten des Darmstädter Rechtsprofessors Martin
       Führ im Auftrag des Abgas-Untersuchungsausschusses des Bundestags. Das
       Gutachten, über das zuerst das ZDF-Magazin „Frontal 21“ berichtet hatte,
       liegt der taz vor.
       
       Die vom Verkehrsministerium eingesetzte Untersuchungskommission war zu der
       Erkenntnis gelangt, dass fast alle Diesel-Hersteller Abschalteinrichtungen
       benutzen, die zu vielfach überhöhtem Stickoxidausstoß im realen Betrieb
       führen. Außer bei VW hielt die Kommission dieses Vorgehen jedoch nicht für
       strafbar, sondern sah es durch Ausnahmeregelungen gedeckt.
       
       Diese Auffassung, der sich Dobrindt angeschlossen hatte, weist Gutachter
       Führ zurück. Es gebe „keine Rechtfertigung“ für Einrichtungen, die die
       Abgasreinigung etwa bei niedrigen Temperaturen abschalten, schreibt er. Für
       die betroffenen Fahrzeuge sei daher „die Typzulassung von Anfang an
       rechtswidrig“ gewesen und müsse zurückgenommen werden.
       
       Dem Kraftfahrtbundesamt, das Dobrindts Ministerium unterstellt ist, wirft
       das Gutachten „eine fortdauernde und schwerwiegende Missachtung des Rechts“
       vor. Dies könnte neben politischen auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
       Die „Negierung des Rechts durch die beteiligten Akteure“ biete den Anlass,
       die Strafbarkeit zu prüfen. Die Hersteller hätten möglicherweise in
       „Kollusion mit den öffentlichen Stellen“ agiert. Damit meinen Juristen so
       etwas wie ein stillschweigendes unerlaubtes Zusammenwirken.
       
       Das Verkehrsministerium kommentierte das Gutachten auf Anfrage bis
       Redaktionsschluss nicht.
       
       27 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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