# taz.de -- Das war die Woche in Berlin I: Das Gefühl will ihn verurteilen
       
       > Ein Mann schubst eine 20-Jährige vor eine einfahrende U-Bahn. Die Frau
       > stirbt, der Mann wird in die Psychiatrie eingewiesen. Was folgt daraus?
       
 (IMG) Bild: An diesem Bahnhof der U2 wurde die 20-Jährige vor die U-Bahn gestoßen
       
       Es ist ein absolut eindeutiges Urteil – das zugleich maximal unbefriedigend
       ist. Schuldunfähig aufgrund einer Psychose, befand das Landgericht Berlin
       am Dienstag über den Mann, der im Januar eine junge Frau vor eine U-Bahn
       gestoßen hatte.
       
       Der Fall sorgte für Aufsehen: Ein junger Mann schubst am Abend des 19.
       Januar im U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz eine Frau vor die einfahrende U2.
       Die 20-Jährige ist sofort tot. Täter und Opfer kennen sich nicht, ein
       erstes ärztliches Gutachten spricht von einer „erheblich geminderten bis
       aufgehobenen Schuldfähigkeit“ des Mannes. Das Landgericht hat diese
       Einschätzung nun bestätigt. Der 29-Jährige wird „dauerhaft“ in die
       geschlossene Psychiatrie eingewiesen.
       
       Nun mag der Verstand dem Mann Schuldunfähigkeit attestieren, das Gefühl
       will ihn verurteilen: Der Mann hat geschubst, die Frau ist tot, also ist
       der Mann schuld. Für das Bauchgefühl wäre es leichter, irgendwelche
       seelischen Abgründe in der Motivation des Täters zu akzeptieren – denn die
       könnte man bestrafen – als den Umstand, dass man nicht strafen kann, weil
       niemand schuld ist.
       
       Man könnte versucht sein, den Psychiatern einer Hamburger Klinik die Schuld
       zu geben. Die entließen den Mann, der bereits jahrelang wegen psychischer
       Probleme in Behandlung war, kurz vor seiner Tat „wegen fehlender
       Behandlungsgrundlage“. Ein ärztlicher Fehler? Das sagt sich leicht,
       beurteilen müsste das ein Gericht. Und der Gedanke, der da mitschwingt,
       potenziell gefährliche Menschen möglichst für immer wegzusperren, ist
       unheimlich.
       
       Aber Unzurechnungsfähigkeit ist eben auch unheimlich. Weil man vorgehalten
       bekommt, was jeder eigentlich weiß, aber immer gern vergessen will: Man
       kann völlig sinnlos sterben – und die Überwachungskameras auf den
       U-Bahnsteigen können das lediglich festhalten, aber nicht verhindern.
       
       Ein Kollege sagt, er positioniere sich auf Bahnsteigen nun immer der Nähe
       von Personen, von denen er glaubt, dass von ihnen bestimmt keine Gefahr
       ausgeht: Kinder, Senioren. Praktische Überlebenstipps für den
       Großstadtalltag – ist das alles, was einem bleibt?
       
       Ja, man kann vor eine U-Bahn geschubst werden. Man kann auch vom Blitz
       erschlagen werden. Und die Wahrscheinlichkeit ist vermutlich genauso klein.
       
       22 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Klöpper
       
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