# taz.de -- Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit: Ein bisschen fairer
       
       > Die Koalition will mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern
       > schaffen – durch einen Auskunftsanspruch auf Kollegengehälter.
       
 (IMG) Bild: Laut Statistik bekommen Frauen im Schnitt 22 Prozent weniger Arbeitsentgelt als Männer
       
       Berlin taz | Der Streit über das Vorhaben tobt schon lange, doch jetzt
       wurde eine erste Einigung erzielt: Der Koalitionsausschuss aus Vertretern
       von Bundeskabinett und Fraktionen einigte sich am Donnerstag auf Eckpunkte
       für ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen.
       Demnach sollen Beschäftigte künftig einen Auskunftsanspruch bekommen, um zu
       erfahren, wie viel Kollegen in vergleichbarer Position im Betrieb
       verdienen. Der Wirtschaftsflügel der Union protestierte,
       Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) verteidigte das Vorhaben
       als „wichtigen Durchbruch“.
       
       Laut Statistik bekommen Frauen im Durchschnitt einen um 22 Prozent
       niedrigeren Stundenlohn als Männer. Auch wenn man Variablen wie Ausbildung,
       Erwerbsverläufe und anderes herausrechnet, bleibt ein Unterschied von
       sieben Prozent.
       
       Der Anspruch soll für Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten gelten, also
       für etwa 14 Millionen Leute. In diesen Betrieben können „Frauen und Männer
       sich dann Auskunft geben lassen, ob sie fair bezahlt werden“, sagte
       Schwesig. In tarifgebundenen Unternehmen können die Beschäftigten die
       Betriebsräte ansprechen, in Firmen ohne Betriebsrat und ohne Tarifbindung
       muss man sich direkt an den Arbeitgeber wenden.
       
       Nach Auskunft der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) haben
       aber nur etwa sieben Prozent der betroffenen Unternehmen keinen
       Betriebsrat. Im überwiegenden Fall werde der Betriebsrat den
       Gehaltsvergleich ausrechnen, hieß es bei der BDA. Dabei wird aber nicht
       Auskunft darüber erteilt, was bestimmte Beschäftigte genau verdienen,
       vielmehr sollen anonyme gemischtgeschlechtliche Vergleichsgruppen aus
       mindestens fünf Personen gebildet werden, die in etwa eine gleichwertige
       Arbeit verrichten. Das durchschnittliche Gehalt in dieser Vergleichsgruppe
       wird dann ermittelt, liegen die Auskunftssuchenden darunter, können sie
       sich dagegen wehren.
       
       „Die neue Transparenz wird beim Abbau der Lohnlücke helfen“, sagte die
       Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, „ein
       Auskunftsanspruch in Unternehmen jeder Größe wäre allerdings wünschenswert
       gewesen“.
       
       ## Vereinbar mit dem Datenschutz?
       
       Im Koalitionsvertrag war nur ein Auskunftsanspruch für Unternehmen ab 500
       Mitarbeitern vereinbart. Der Beschluss verstoße gegen den
       Koalitionsvertrag, protestierte daher der Vorsitzende des Parlamentskreises
       Mittelstand, Christian von Stetten (CDU) in der Bild, „das darf so im
       Bundestag nicht beschlossen werden“.
       
       Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein Auskunftsrecht
       immer kritisch gesehen. Auskunftsansprüche könnten den Datenschutz
       verletzen und trotz der Anonymität Unfrieden in die Betriebe bringen, heißt
       es in einem Papier der BDA. Die Arbeitgeber befürchten, dass man bei
       Bildung von Vergleichsgruppen in kleineren Betrieben auf die konkreten
       Kollegen und deren Verdienst rückschließen könnte.
       
       Außen vor bleiben bei dem Vorhaben Arbeitnehmerinnen in Unternehmen mit
       weniger als 200 Beschäftigten, die auch gerne wüssten, was die Männer im
       Vergleich zu ihnen verdienen. Union und SPD seien mit dem Beschluss
       allenfalls „ein Schrittchen“ vorangekommen, sagte Grünen-Chefin Simone
       Peters.
       
       Die Eckpunkte sehen auch vor, dass Unternehmen mit mehr als 500
       Beschäftigten aufgefordert werden, mindestens alle fünf Jahre ein
       Prüfverfahren zur Entgeltgleichheit durchzuführen. Dies ist allerdings
       freiwillig, Schwesig hatte sich für verbindliche Prüfungen eingesetzt.
       
       Bei Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) konnte die Ministerin
       allerdings einen anderen Punkt durchsetzen. So soll der Kinderzuschlag für
       Geringverdiener zum Jahreswechsel um weitere zehn auf 170 Euro im Monat
       steigen. Auch die von Schäuble angekündigte Erhöhung des Kindergeldes um
       monatlich zwei Euro sowie eine leichte Anhebung der Freibeträge sollen
       kommen.
       
       7 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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