# taz.de -- Wahlrecht für Nicht-Deutsche: Ausländer setzen auf Rot-Rot-Grün
       
       > Jede/r siebte BerlinerIn darf nicht wählen, weil das Wahlrecht am Pass
       > hängt. Der künftige Senat müsse das ändern, fordert die Organisation
       > „Citizen for Europe“.
       
 (IMG) Bild: Wollen nicht länger BürgerInnen zweiter Klasse sein: Séverine Lenglet, Logan Kizito-Elad und Hilary Bown (v.l.n.r.) vom Berliner Bündnis „Wahlrecht für alle“
       
       Sie gehen arbeiten, zahlen Steuern, engagieren sich in ihrem Umfeld – aber
       mitbestimmen, wer sie regiert, können sie nicht. Rund 480.000 erwachsene
       BerlinerInnen – das sind knapp 14 Prozent der Ü-18-Gesamtbevölkerung* –
       dürfen am Sonntag nicht zur Abgeordnetenhaus-Wahl gehen, weil sie keinen
       deutschen Pass haben. Das muss sich ändern, fordern die Organisation
       „Citizens for Europe“ und das Berliner Bündnis „Wahlrecht für alle“.
       
       Viele BerlinerInnen fühlten sich mangels Wahlrecht als „BürgerInnen zweiter
       Klasse“, sagt Séverine Lenglet, als Französin, die seit 11 Jahren in Berlin
       lebt, selbst betroffen, und bei Citizen for Europe aktiv. Es sei
       frustrierend, diejenigen nicht wählen zu können, „die meinen Alltag
       gestalten, zum Beispiel in Punkto Schulen, Verkehr, Wohnen“.
       
       Im Vorfeld der letzten Abgeordnetenhauswahl 2011 hatte sich das Bündnis
       „Wahlrecht für alle“ als Zusammenschluss von über 40 Gruppen gegründet und
       als erste Aktion eine Testwahl für AusländerInnen organisiert. Seither
       wirbt die Gruppe für ihre Forderung nach einem kommunalen und regionalen
       Wahlrecht für alle volljährigen BerlinerInnen.
       
       Mit Erfolg, sagt Martin Wilhelm, Geschäftsführer der EU-weit tätigen
       Organisation „Citizens for Europe“, die das Berliner Bündnis koordiniert.
       So hätten sich im Rahmen des Volksentscheids zum Tempelhofer Feld 2014 alle
       Fraktionen des Abgeordnetenhauses – bis auf die CDU – für ein berlinweites
       AusländerInnenwahlrecht ausgesprochen.
       
       ## Volksentscheide ohne Betroffene
       
       Damals seien rund 160.000 Menschen im direkten Wohnbereich des Feldes als
       Nicht-Deutsche vom Volksentscheid ausgeschlossen gewesen, so Wilhelm. Diese
       Absurdität habe viele BerlinerInnen bewegt – und die Parteien hätten
       versprochen, dies zu ändern. „Wenn Rot-Rot-Grün an die Macht kommt, müssen
       sie ihre Versprechen einhalten“, fordert er nun.
       
       Entgegen der landläufigen Meinung sei die Einführung eines
       AusländerInnenwahlrechts auch auf Länderebene möglich. Es bedürfe lediglich
       einer 2/3-Mehrheit im Abgeordnetenhaus zur Änderung der Landesverfassung –
       was mit Rot-Rot-Grün knapp möglich werden könnte.
       
       Allerdings war 2014 ein ähnliches Gesetz von Rot-Grün in Bremen am dortigen
       Staatsgerichtshof, dem Bremer Landesverfassungsgericht, gescheitert. Die
       Mehrheit der Richter hatte argumentiert, dass zum „Volk“, von dem laut
       Grundgesetz „alle Macht“ ausgeht, nur deutsche Staatsangehörige gehören.
       
       ## Gang nach Karlsruhe abwarten
       
       Die Ansicht fuße aber auf einem Urteil des Bundesverfassungsgericht von
       1990, erwidert Citizen für Europe – im Jahr 2016 sei diese Verbindung von
       „Volk“ und „deutsch“ offenkundig überholt. So solle Berlin ruhig abwarten,
       ob etwa die CDU gegen ein Berliner AusländerInnenwahlrecht Klage erhebt –
       und ob dann nicht Karlsruhe seine frühere Rechtsauffassung revidiert.
       
       In anderen Ländern sei man ohnehin weiter, sagt Wilhelm. „In 15 EU-Ländern
       ist das AusländerInnenwahlrecht, auch für Nicht-EU-Bürgerinnen bereits
       etabliert.“ In Deutschland wurde 1992, nach den Maastrichter Verträgen der
       EU, das Grundgesetz dahingehend geändert, dass EU-BürgerInnen seither auf
       kommunaler Ebene mitwählen dürfen – in Berlin also die Bezirksparlamente.
       
       Das sei ja auch „ganz nett“, findet Lenglet. „Aber die BVV ist ein reines
       Verwaltungsorgan, die Gesetze für Berlin werden im Abgeordnetenhaus
       gemacht.“
       
       *Bevölkerungsdaten vom Statistischen Landesamt Berlin-Brandenburg, Stand:
       31. Dezember 2015
       
       13 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
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