# taz.de -- Kommentar Sozialer Wohnungsbau: Etwas beherzter, bitte
       
       > Bauministerin Hendricks will das Grundgesetz ändern, damit der Bund den
       > sozialen Wohnungsbau fördern kann. Doch dafür haben wir nicht genug Zeit.
       
 (IMG) Bild: Eine Wohnung in München? Viel Spaß bei der Suche
       
       In vielen Ballungsräumen sind Wohnungen knapp, vor allem bezahlbare. Und
       trotz Mietpreisbremse steigen die Mieten. Ein wichtiger Grund: Der soziale
       Wohnungsbau wurde zu lange vernachlässigt. Das ist eine unangenehme
       Situation für eine sozialdemokratische Bauministerin wie Barbara Hendricks.
       Ihr [1][Ruf nach einer Grundgesetzänderung] soll nun zumindest klarstellen:
       „Ich bin nicht schuld.“ Schuld sind also die Länder.
       
       Bis 2006 konnte der Bund den Ländern relativ großzügig Finanzhilfen geben,
       auch für den sozialen Wohnungsbau. Seit der Föderalismusreform ist dies
       nicht mehr möglich. Allerdings haben die Länder ausgehandelt, dass der Bund
       bis 2019 als „Kompensation“ den Ländern Geld in gleicher Höhe zahlen muss.
       Seit 2014 fließen die Gelder jedoch ohne Zweckbindung. Die Länder dürfen
       die Bundeszuschüsse für den sozialen Wohnungsbau als auch für ganz andere
       Investitionen verwenden. Was für ein Unsinn!
       
       Es besteht aber tatsächlich die Chance, das Grundgesetz zu ändern.
       Schließlich würden die Kompensationszahlungen des Bundes ab 2020 ja
       ersatzlos entfallen. Da stimmen die Länder wohl lieber einer
       Verfassungsänderung zu – die dem Bund erlaubt, ihnen weiter Milliarden zu
       überweisen, nun wieder zweckgebunden. Der soziale Wohnungsbau würde davon
       aber erst ab 2020 profitieren. So viel Zeit haben wir nicht.
       
       Und es geht nicht nur ums Geld. Der Bund sollte auch die Kriterien für den
       sozialen Wohnungsbau festlegen können. Bis 2006 hatte er die
       Gesetzgebungskompetenz hierfür. Dann ging sie in der Föderalismusreform an
       die Länder. Dies sollte rückgängig gemacht werden. Die von Hendricks
       vorgeschlagene „Gemeinschaftsaufgabe“ Wohnungsbau genügt hierfür nicht.
       Danach würde im Grundgesetz nur ein fester Finanzierungsanteil des Bundes
       (z.B. 50 Prozent) festgeschrieben, die Gesetzgebungskompetenz bliebe aber
       bei den Ländern.
       
       Hendricks Vorschlag geht zwar in die richtige Richtung, ist aber noch zu
       halbherzig.
       
       17 Aug 2016
       
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