# taz.de -- Verfügung gegen FPÖ-Zeitschrift „Aula“: KZ-Überlebende keine „Landplage“
       
       > Die rechtsextreme österreichische Zeitung diffamierte Holocaust-Opfer.
       > Die Staatsanwaltschaft fand das okay – ein Gericht hat jetzt anders
       > entschieden.
       
 (IMG) Bild: Im KZ Mauthausen bei Linz sind zwischen 1938 und 1945 100.000 Menschen ums Leben gekommen
       
       Wien taz | Entlassene KZ-Häftlinge dürfen nicht mehr als „Landplage“ oder
       „Massenmörder“ verunglimpft werden. Mit dieser einstweiligen Verfügung vom
       5. August verbietet das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz der
       rechtsextremen Zeitschrift Aula, ihre in einem 2015 erschienenen Artikel
       erhobenen pauschalen Vorwürfe gegen Nazi-Opfer des KZ Mauthausen zu
       wiederholen.
       
       Das ist ein Erfolg der Beharrlichkeit des Grünen Bildungssprechers Harald
       Walser, der gemeinsam mit acht KZ-Überlebenden die Aula wegen
       Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung geklagt hat. Die Grazer
       Staatsanwaltschaft hatte noch im vergangenen Dezember ein Verfahren mit der
       [1][seltsamen Begründung] eingestellt, der Vorwurf sei nachvollziehbar, da
       auch Kriminelle in Mauthausen inhaftiert gewesen seien. Der einschlägig
       bekannte Aula-Autor Manfred Duswald hatte geschrieben: „Raubend und
       plündernd, mordend und schändend plagten die Kriminellen das unter der
       ‚Befreiung‘ leidende Land“.
       
       Das Verbot, diese Vorwürfe zu wiederholen, ist nur eine erste
       medienrechtliche Verfügung. Ob das Gericht die zivilrechtliche Klage
       annimmt, ist noch nicht entschieden. Walser zeigt sich aber gegenüber der
       taz zuversichtlich. Er habe Vertrauen in die Justiz.
       
       Das Grazer Gericht sieht in seiner Begründung die Sache ganz anders als die
       Staatsanwaltschaft: „Der Aufbau und die Formulierung dieses Absatzes lassen
       keinen Zweifel daran offen, dass die im dritten Satz aufgelisteten
       Straftaten allen befreiten Mauthausen-Häftlingen zugerechnet werden.“ Das
       müsse so verstanden werden, dass der Autor “die Kriminalität und das Plagen
       den im Mai 1945 befreiten KZ-Häftlingen im Allgemeinen zuschreibt.“ Und
       weiter: „Der Umstand, dass es unter den Befreiten möglicherweise auch
       Straftäter gab, berechtigt nicht dazu, die gesamte Gruppe derartiger
       Verbrechen zu bezichtigen.“
       
       Harald Walser freut sich, dass die Argumentation der Klagsschrift „zu
       hundert Prozent übernommen“ worden sei. Er rechnet allerdings mit einem
       Einspruch der Aula-Redaktion. Dafür hat sie 14 Tage Zeit.
       
       15 Aug 2016
       
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       Die Staatsanwaltschaft Graz findet das nachvollziehbar.