# taz.de -- BGH zu intersexuellen Menschen: Kein eigener Geschlechtseintrag
       
       > Der Bundesgerichtshof bleibt binär: Der Eintrag im Geburtenregister mit
       > „inter“ oder „divers“ ist laut seiner Entscheidung weiterhin nicht
       > möglich.
       
 (IMG) Bild: Entweder – oder. Mehr gibt es für den Bundesgerichtshof nicht
       
       Karlsruhe afp | Intersexuelle Menschen können einem neuen Urteil zufolge
       weiter nicht beanspruchen, dass ihr Geschlecht im Geburtenregister mit
       „inter“ oder „divers“ eingetragen wird. Nach geltendem Recht können
       Intersexuelle nur beanspruchen, dass etwaige Geschlechtsangaben im Register
       gelöscht werden und dort keine weitere Eintragung erfolgt, wie der
       Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss
       entschied. (XII ZB 52/15)
       
       Zur Begründung hieß es, das Familienrecht gehe von einem zweipoligen
       Geschlechtersystem mit Mann und Frau aus. Der Gesetzgeber habe zwar für
       intersexuelle Menschen die Möglichkeit geschaffen, von einer Eintragung des
       Geschlechts im Geburtenregister abzusehen. Doch damit sei kein weiteres
       Geschlecht wie etwa „inter“ geschaffen worden.
       
       Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung des
       im Geburtenregister eingetragenen Geschlechts auf „inter“ oder „divers“
       gestellt. Er war 1989 geboren und als Mädchen eingetragen worden. Laut
       einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist er weder Frau noch Mann.
       
       Die Klage scheiterte nun in allen Instanzen. Dem Beschluss zufolge können
       Betroffene seit der Gesetzesänderung vom November 2013 die Angabe ihres
       Geschlechts nachträglich löschen lassen. Deshalb würden Intersexuelle auch
       nicht in ihren Grundrechten verletzt.
       
       4 Aug 2016
       
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