# taz.de -- Justiz-Posse in Hamburg: Justiz schießt zurück
       
       > Ein Journalist hat den halbherzigen Umgang der Hamburger
       > Staatsanwaltschaft mit beschlagnahmten Waffen angeprangert. Die macht ihm
       > nun den Prozess.
       
 (IMG) Bild: Haufenweise beschlagnahmte Waffen soll die Staatsanwaltschaft wieder freigegeben haben
       
       HAMBURG taz | Für den renommierten Hamburger Strafverteidiger Uwe Maeffert
       ist das Verfahren gegen seinen Mandanten Lars Winkelsdorf längst zu einer
       „Posse“ mutiert. Der Journalist und Waffenexperte steht seit März wegen
       Verstoßes gegen das Waffengesetz in Hamburg vor dem Amtsgericht.
       
       Acht Verhandlungstage sind vergangen. Am Donnerstag hätte das Verfahren ein
       Ende haben können – wäre da nicht die Hamburger Staatsanwaltschaft. Die
       steht Maeffert und seinem Mandanten in diesem Fall nicht nur als
       Anklagebehörde gegenüber, sondern auch als „Partei“, ist Verursacher und
       Verfolger.
       
       „Es gibt überhaupt kein Vergehen, das sie dem Angeklagten vorwerfen
       können“, polterte Maeffert am Donnerstag im Saal 176 des
       Strafjustizgebäudes. „Aber es wird versucht, einen unbequemen Kritiker
       loszuwerden.“
       
       ## Sturmgewehre und Maschinenpistolen
       
       Wie er darauf kommt? Der Waffenspezialist Winkelsdorf hatte am 7. März 2013
       mit einer spektakulären Aktion ein Zeichen setzen wollen, gegen einen
       „Justizskandal“, wie er es nennt: Winkelsdorf wollte zeigen, dass der Staat
       zu leichtfertig mit der Rückgabe von beschlagnahmten Waffen umgeht und die
       Gefahren, die von Waffen ausgehen, nicht verringert.
       
       In Begleitung eines Anwaltes für Waffenrecht und einem „Radio
       Hamburg“-Reporter stattete Winkeldorf daher der Justizbehörde einen Besuch
       ab, um der damaligen Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) fünf
       Jahre zuvor von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Waffen demonstrativ
       zu übergeben – darunter Sturmgewehre und Maschinenpistolen. Diese waren
       damals zwei dubiosen WaffenhändlerInnen ohne Lizenz abgenommen worden.
       
       Doch später hatte die Staatsanwaltschaft die Waffen zum Handel wieder
       freigegeben, sie lagerten im Eppendorfer Waffenhaus, sodass sie auch den
       beiden „Waffennarren“ – wie die Staatsanwaltschaft die HändlerInnen nannte
       – wieder zugänglich waren. Winkelsdorf legte parallel zu der Aktion
       Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft
       ein.
       
       ## Kein illegaler Waffentransport
       
       Aber anstatt ihm nun für den Hinweis zu danken, ließ die Justizsenatorin
       die Polizei holen. Die Anklagebehörde fühlte sich auf den Schlips getreten
       und machte Winkelsdorf den Prozess: „Unerlaubter Transport von Waffen“ sei
       das gewesen.
       
       Allerdings: Winkelsdorf, der als Waffensachverständiger unter anderem
       bereits für die Grünen in den Bundestag geladen war, verfügte über eine
       Waffenbesitzkarte und hatte die nicht schussbereiten Waffen in
       verschlossenen Behältnissen eigentlich ordnungsgemäß transportiert.
       
       Und so ließ Amtsrichterin Katrin Fischer ihn am Donnerstag selbst eine
       halbe Stunde lang an einer herbeigeschafften Tafel im Gericht über die
       Facetten des Waffenrechts dozieren: Darüber, dass der von der
       Staatsanwaltschaft zugrunde gelegte Paragraf über den illegalen
       „Transports“ im Waffengesetz gar nicht zur Anwendung kommen könne.
       
       Seine Aktion sei durch einen anderen Paragrafen abgedeckt, der eine
       „Beförderung von Waffen zwecks journalistischer Tätigkeit“ regele. Genau
       dafür nämlich hatte sich Winkelsdorf vor der Aktion die Beförderung der
       Waffen noch per Mail von einem Sachbearbeiter der Waffenbehörde der Polizei
       genehmigen lassen.
       
       Nach dieser Ausführung sagte auch die Amtsrichterin: „Das Verfahren ist
       reif für eine Einstellung.“ Doch der Vertreter der Staatsanwaltschaft
       durfte einer Einstellung offenbar auf Weisung nicht zustimmen.
       
       ## Rotes Tuch für Polizei und Staatsanwaltschaft
       
       Winkelsdorf ist für Polizei und Staatsanwaltschaft ein Rotes Tuch. Er hatte
       2010 Polizei und Staatsanwaltschaft mit Strafanzeigen wegen
       Strafvereitelung im Amt überzogen. Auf seine Veranlassung hin war 2008 ein
       Verfahren gegen den Schützenverein Kaltenkirchen eingeleitet worden, weil
       Mitglieder, die anonym in zwei seiner Fernsehbeiträgen für Sat.1 und Kabel
       1 aufgetreten waren, Waffen an die Rockerclique Hells Angels Charter
       Northend Alveslohe bei Norderstedt verkauft haben sollen.
       
       Bei der Durchsuchung war auch ein enormes Waffenarsenal gefunden worden.
       Doch vor Gericht wurde das Verfahren wegen illegalen Waffenhandels auf
       illegalen Waffenbesitz reduziert. Die Beschuldigten seien nur
       „Waffennarren“ gewesen.
       
       „Es war ein völlig ungewöhnliches Verfahren, das ich in meiner langjährigen
       Praxis noch nicht erlebt habe“, sagte damals Winkelsdorfs Fachanwalt für
       Waffenrecht, Joachim Streitberger der taz. „Normalerweise wird in solchen
       Fällen sehr akribisch ermittelt.“ Auch damals ging der Schuss für
       Winkelsdorf nach hinten los: Er wurde wegen falscher Anschuldigung
       verurteilt. Der aktuelle Prozess wird am 1. September fortgesetzt.
       
       16 Aug 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Müller
       
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