# taz.de -- Prozess um Mord an zwei Kindern: Eine „Bestie in Menschengestalt“?
       
       > Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder von Elias und Mohamed soll am
       > Dienstag das Urteil fallen. Wie tickt der Angeklagte Silvio S.?
       
 (IMG) Bild: Heute wird das Urteil erwartet im Prozess gegen Silvio S. (rechts)
       
       Die letzten Worte – jeder Angeklagte darf sie seinen Richtern mitgeben,
       bevor diese über das Urteil beraten. Für Silvio S. sind es zugleich die
       ersten Worte, die er in seinem Prozess im Saal 8 des Potsdamer Landgerichts
       äußert.
       
       Er hat sie auf einen Zettel geschrieben. Er ist aufgeregt, zittert,
       räuspert sich: „Ich möchte mich eigentlich nur entschuldigen bei allen,
       denen ich mit meinen Taten Leid zufügte, bei den Familien und Freunden von
       Elias und Mohamed. Ich bereue, was ich getan habe, und weiß auch, dass es
       nicht entschuldbar ist. Es gibt kein Wort auf der Welt, was beschreiben
       könnte, wie leid mir das tut. Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde
       ich es tun. Ich selbst kann mir das nicht verzeihen und werde in Haft alle
       Behandlungen annehmen, die mir angeboten werden, damit mir so etwas auf
       keinen Fall noch einmal passiert. Egal, wie das Urteil auch ausfällt: Die
       Verantwortung für die schrecklichen Taten und den Tod von Mohamed und Elias
       wird immer bleiben. Genauso die Gewissheit, dass ich das nicht
       wiedergutmachen kann.“
       
       S. hat sein Schweigen gebrochen – und doch wieder nicht. Die drängendsten
       Fragen ließ der 33-Jährige, des zweifachen Kindermordes Angeklagte, offen:
       die nach weiteren Opfern. Und wie der sechsjährige Elias aus Potsdam vor
       einem Jahr starb.
       
       So wird die 1. Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Theodor
       Horstkötter alle Beweise und vor allem die Gutachten Revue passieren
       lassen. Er muss abwägen zwischen Wahrscheinlichkeiten und individueller
       Schuld, zwischen der plakativen Brandmarkung des Staatsanwalts, der die
       „Bestie in Menschengestalt“ auf der Anklagebank sitzen sieht, und dem
       „schüchternen, zurückhaltenden“ Nachbarn, der mit jedem Kind „bombig“
       ausgekommen ist, wie sich Verwandte und Bekannte erinnern.
       
       Familie S. zieht Anfang der 80er Jahre von Pritzwalk nach Niedergörsdorf in
       die Nähe von Jüterbog. Auch die Oma siedelte zu der vierköpfigen Familie
       über. Sie liebt ihren Enkel, versorgt ihn bis zu seiner Verhaftung stets
       mit einem Mittagessen. Nach der Wende arbeitete der Vater, 20 Jahre älter
       als die Mutter, weiter in der Landwirtschaft. Die Mutter eröffnete ein
       Reisebüro, und als das nicht mehr lief, einen Getränkehandel. Sie hat ein
       positives, vielleicht ein wenig zu dirigistisches Verhältnis zu ihrem Sohn,
       während der Vater von vielen Zeugen als Tyrann beschrieben wird. Die fünf
       Kinder aus dessen erster Ehe spielen im Leben der Familie S. keine Rolle.
       
       ## Schwieriger Berufsweg
       
       Zehn Jahre lang besuchte S. die Schule. Er strengte sich nicht sonderlich
       an – wozu auch? Bessere Leistungen würden nicht gegen die Demütigungen und
       Beleidigungen seiner Mitschüler helfen, die würden dennoch nichts mit ihm,
       dem langsamen, hässlichen Trottel, zu tun haben wollen. Mit der Gesamtnote
       „Drei“ beendete er die Schule, zu schlecht für eine Ausbildung zum
       KfZ-Mechaniker. Zweimal erwies er sich für das raue Klima einer Lehrküche
       als nicht wendig und robust genug, und auch als gelernter Fliesenleger
       konnte er sich auf keiner Arbeitsstelle behaupten.
       
       So schulte er schließlich zum Wachschützer um und bewarb sich bei zwei
       Firmen. Eine befand sich in Ludwigsfelde, die andere im weiter entfernten
       Teltow. Doch weil die Teltower Firma ihm als erste zusagte, wagte er nicht,
       in Ludwigsfelde zu unterschreiben. Aus Scheu vor menschlichem Kontakt
       wählte er die Nachtschicht.
       
       Später versuchte er, in die Tagschicht zu wechseln, aber es wollte keiner
       mit ihm tauschen. Für S. war dies kein Grund, sich woanders zu bewerben.
       Wie immer akzeptiert er das Gegebene, indem er sich so gut wie möglich
       einrichtet. Er wehrte sich nicht gegen den Vorschlag der Mutter, gemeinsam
       ein Haus zu kaufen, anstatt auszuziehen und seine Wäsche allein zu waschen,
       seine Finanzen allein zu regeln. „Wenn man es einfach hat, lässt man es
       nicht so schnell fallen“, begründet er diese Entscheidung gegenüber dem
       psychiatrischen Gutachter Matthias Lammel.
       
       S. gehorchte auch seinem Vater, der dem erwachsenen Sohn verbot, seinen
       Wohnbereich abzuschließen. Weil er sich dennoch nach einem Rückzugsort
       sehnte, pachtete er heimlich einen kleinen Garten, auf den er eine Hütte
       oder einen Wohnwagen stellen wollte. Dieser bescheidene Wunsch scheiterte
       am Geld und an den Auflagen der Gartenkolonie. Dagegen aufzubegehren war
       für S. undenkbar.
       
       ## Fehlende Empathie
       
       Im Laufe der Zeit, im Zuge der permanent erfahrenen Abwertung besonders
       vonseiten seines Vaters, war aus dem zunächst psychisch gesunden Kind ein
       Mann geworden, der an einer Persönlichkeitsstörung leidet, welche die
       Fachleute mit den Adjektiven selbstunsicher, vermeidend, ängstlich
       beschreiben. Der Gutachter über S.: „Er ist immer jemand gewesen, der wegen
       seiner Persönlichkeitsstörung am Rande der Gesellschaft entlangmarschiert,
       und zwar so, dass es ihm verwehrt blieb, Erfahrungen auf dem Gebiet der
       Empathie zu machen.“
       
       Ohne diese kann man aber keine Beziehung aufbauen – selbst wenn man sich
       wie S. eine Frau und Familie wünscht, vor lauter Sehnsucht gar Dutzende
       Kinderköpfe ausschnitt und in ein Album klebte. Nicht einmal zu einer
       Prostituierten traute er sich.
       
       Wie schon bei seiner Berufswahl richtete sich S. in seinen Defiziten ein,
       aber auch in seinen Fähigkeiten. Er wusste, dass er mit Kindern gut
       klarkommt. Die störten sich nicht an seiner schmutzigen Schlabberkleidung,
       seinen fettigen Haaren, seinem wilden Bartwuchs, seiner Bedächtigkeit. In
       ihrer Gegenwart konnte er sogar in ganzen Sätzen sprechen, erinnert sich
       ein Zeuge. Mit ihnen, so der unheimliche Entschluss, der über Jahre in S.
       gereift sein muss und der zuvor an lebensechten Puppen geübt wurde, wollte
       er endlich sexuelle Erfahrungen machen.
       
       Gegenüber dem Psychiater sagte er, dass es die Einsamkeit gewesen sei, die
       ihn dazu brachte, die beiden Kinder mitzunehmen – „und noch etwas anderes,
       über das ich nicht reden kann“. Das lässt Raum für Spekulationen, an denen
       es im diesem Fall nicht mangelt. Warum vergriff er sich an Jungen? Wurde S.
       – das ewige Opfer – möglicherweise selbst als Kind missbraucht? Wollte er
       das Erlittene mit den von ihm Entführten nacherleben, aus einer anderen
       Perspektive? Selbst wenn es so gewesen ist, mindert es nicht die Schuld des
       Täters, der die Neugier und Gutgläubigkeit der Schwächsten ausnutzte.
       
       ## Trauerkarte mit „Sorry“
       
       Kurz nach seiner Verhaftung berichtete er über das Schicksal von Mohamed –
       mit einem Grinsen. Ein Ausdruck der Verlegenheit, wie der Psychiater
       klarstellt, nicht eines positiven Gefühls. Über Elias’ Lebensende schwieg
       S. sich aus. So ist nicht einmal klar, wann der Junge starb. Auf einer an
       dessen Mutter adressierten Trauerkarte, die mit einem „Sorry“ endet, teilte
       er mit, dass das Kind in der Nacht vom 11. zum 12. Juli erstickte.
       
       Der Rechtsmediziner Michael Tsokos hingegen schätzt aufgrund der im
       Dünndarm gefundenen Nahrung, dass dies wesentlich früher passierte. Ein
       Ersticken des stark fixierten Kindes hält der renommierte Gutachter jedoch
       für plausibel, möglicherweise geschah dies sogar unbeabsichtigt. Falls das
       stimmt und Elias gar nicht oder nicht so schnell sterben sollte, weil der
       von seiner Arbeit beurlaubte S. dessen Anwesenheit noch länger auskosten
       wollte, würde dies gegen die These von mehr als zwei Opfern sprechen,
       welche die Ermittler immer noch prüfen.
       
       Bei seinem zweiten Opfer hegte der Täter bereits weniger Skrupel, glaubte
       möglicherweise, sich leicht ein weiteres beschaffen zu können. Mohamed
       wurde absichtlich und aus pragmatischen Gründen erdrosselt: Das Kind
       „quiekte“, der im Haus anwesende Vater durfte nichts merken und S. musste
       zur Arbeit.
       
       „Ich will meine Strafe verbüßen und danach mein Leben in den Griff
       bekommen“, offenbarte S. dem Psychiater. Eine lebenslange Haftstrafe mit
       besonderer Schwere der Schuld wird wohl am heutigen Dienstag über den
       Angeklagten verhängt werden. Das bedeutet einen Freiheitsentzug von 20 bis
       25 Jahren, der erst endet, wenn ein forensischer Psychiater für S. eine
       positive Prognose stellt. Dazu gehört die reuige Auseinandersetzung mit
       seinen Taten, die der Verurteilte vollständig offenbaren muss – hoffentlich
       tut er dies auch gegenüber den Eltern von Elias.
       
       Im Gefängnis wird es Silvio S. sehr schwer haben. Zum einen, weil er ein
       Kindermörder ist. Und zum anderen, weil er ein Opfertyp ist, ein
       willkommener Blitzableiter für alle Frustrierten, an denen es an diesem
       Ort nicht mangelt.
       
       25 Jul 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uta Eisenhardt
       
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