# taz.de -- Erdogan gegen Böhmermann: Nächste Runde
       
       > Das Hamburger Landgericht hat dem Satiriker bereits untersagt, große
       > Teile seines Gedichts „Schmähkritik“ öffentlich zu wiederholen. Jetzt
       > gibt es neue Forderungen.
       
 (IMG) Bild: Einer von den beiden übertreibt es angelegentlich ein wenig
       
       Hamburg dpa | Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan will das Gedicht
       „Schmähkritik“ des Satirikers Jan Böhmermann nach Informationen des
       „Spiegel“ komplett verbieten lassen. Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von
       Sprenger hat daher Klage beim Hamburger Landgericht eingereicht, schreibt
       das Magazin. In einem Hauptsacheverfahren will er demnach ein
       Komplettverbot des Gedichts erreichen. Ein Gerichtssprecher konnte den
       Eingang der Klage am Samstag zunächst nicht bestätigen. Erdogans Anwalt war
       zunächst nicht zu erreichen.
       
       Das Hamburger Landgericht hatte Mitte Mai auf Antrag Erdogans eine
       einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator Böhmermann erlassen.
       Böhmermann darf den größeren Teil seines Gedichts, das er am 31. März in
       seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen hatte, damit nicht
       wiederholen. Bei dem Beschluss geht es um Gedichtspassagen, die Erdogan
       nach Ansicht des Gerichts angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden
       Inhalts nicht hinnehmen müsse (Az.: 324 O 255/16).
       
       Erdogans Anwalt will nun laut „Spiegel“ in einem Hauptsacheverfahren ein
       komplettes Verbot des Gedichts erwirken. „Böhmermann kann sich nicht auf
       Kunst berufen, wenn er selbst behauptet, das Kunstwerk stamme gar nicht von
       ihm“, sagte von Sprenger dem Magazin. Böhmermann hatte in einem mit der
       Wochenzeitung „Zeit“ schriftlich geführten Interview auf die Frage
       geantwortet, ob er das Gedicht selbst geschrieben habe: „Nein. Quelle:
       Internet.“
       
       Im Gegensatz zu einem Verfügungsverfahren ist gegen eine Entscheidung im
       Hauptsacheverfahren der Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof oder
       Bundesverfassungsgericht möglich, wie der Hamburger Gerichtssprecher
       erklärte.
       
       ## Grenzüberschreitende Schmähung
       
       Zur Begründung der einstweiligen Verfügung hatte das Hamburger Landgericht
       erklärt, das Gericht habe zwischen der Kunst- und Meinungsfreiheit und dem
       allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Antragstellers abwägen müssen. In Form
       von Satire geäußerte Kritik am Verhalten Dritter finde ihre Grenze, wo es
       sich um eine reine Schmähung handele oder die Menschenwürde angetastet
       werde. Böhmermanns Gedicht überschreite diese Grenze in bestimmten
       Passagen, die schmähend und ehrverletzend seien, so das Landgericht. Die
       übrigen Teile setzten sich in zulässiger Weise satirisch mit aktuellen
       Vorgängen in der Türkei auseinander.
       
       Neben dem Presseverfahren in Hamburg läuft in Mainz noch ein
       Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung
       eines ausländischen Staatsoberhaupts. Dies wurde möglich, nachdem die
       Bundesregierung eine Ermächtigung wegen des Strafverlangens der türkischen
       Regierung erteilt hatte.
       
       2 Jul 2016
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Recep Tayyip Erdoğan
 (DIR) Satire
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Die Linke
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Mathias Döpfner
 (DIR) Jan Böhmermann
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Justizstreit mit Böhmermann: Rassismus oder Performance?
       
       Das Landgericht Hamburg verhandelte über Erdoğans Unterlassungsklage gegen
       Böhmermanns Gedicht. Die Entscheidung wurde vertagt.
       
 (DIR) Kommentar Böhmermann-Verfahren: Das Grundgesetz wirkt
       
       Es war gut, dass wegen des Erdoğan-Gedichts gegen Jan Böhmermann ermittelt
       wurde. Das Ergebnis stärkt die Meinungsfreiheit.
       
 (DIR) Keine Anklage gegen Jan Böhmermann: Das ist Kunst
       
       Das Verfahren gegen den Satiriker Böhmermann wurde eingestellt. Sein
       Erdoğan-Gedicht „Schmähkritik“ ist durch das Grundgesetz geschützt.
       
 (DIR) Linke über gegenderte Sprache: „Die CDU hat eine Welle losgetreten“
       
       Die Linke Gabriele Ritter will keine gendergerechte Sprache für
       Gegenstände. Rechte und Konservative verbreiten aber das Gegenteil.
       
 (DIR) Streit über „Schmähgedicht“: Erdoğan verliert gegen Springer-Chef
       
       Wegen Mathias Döpfners Unterstützung für den Satiriker Jan Böhmermann zog
       der türkische Präsident vor Gericht. In Köln scheiterte er in letzter
       Instanz.
       
 (DIR) Landgericht urteilt zu Böhmermann: Teile der „Schmähkritik“ verboten
       
       Das Landgericht Hamburg erlässt eine einstweilige Verfügung gegen Jan
       Böhmermann. Er darf Teile des Gedichts über Erdoğan nicht öffentlich
       wiederholen.
       
 (DIR) Döpfner und die Böhmermann-Affäre: Es geht immer noch dümmer
       
       Mathias Döpfners Unterstützung für Böhmermann war ein einziger Schrei:
       Verklagt mich doch! Und Erdogan sprang auch über dieses Stöckchen.
       
 (DIR) Erdogan verklagt Springer-Chef: Döpfner is the new Böhmermann
       
       Der türkische Präsident Erdogan geht juristisch auch gegen Mathias Döpfner
       vor. Der Springer-Vorstandschef hatte Partei für Jan Böhmermann ergriffen.