# taz.de -- Landgericht urteilt zu Böhmermann: Teile der „Schmähkritik“ verboten
       
       > Das Landgericht Hamburg erlässt eine einstweilige Verfügung gegen Jan
       > Böhmermann. Er darf Teile des Gedichts über Erdoğan nicht öffentlich
       > wiederholen.
       
 (IMG) Bild: Darf den größeren Teil des Gedichts nicht wiederholen: Böhmermann
       
       Hamburg dpa | Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag des türkischen
       Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan eine einstweilige Verfügung gegen den
       ZDF-Moderator Jan Böhmermann erlassen. Das teilte das Gericht am Dienstag
       mit. Dabei geht es um das Gedicht „Schmähkritik“, das Böhmermann am 31.
       März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen hatte. Mit seiner
       Entscheidung hat das Gericht dem Antrag des türkischen Staatsoberhauptes
       teilweise stattgegeben.
       
       Böhmermann (35) darf den größeren Teil des Gedichts nicht wiederholen.
       Dabei geht es um Passagen, die Erdoğan angesichts ihres schmähenden und
       ehrverletzenden Inhalts nach Einschätzung des Gerichts nicht hinnehmen
       müsse (Az.: 324 O 255/16). Im Fall einer Zuwiderhandlung drohen nach
       Angaben des Gerichts ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine
       Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
       
       Das Gericht habe zwischen der Kunst- und Meinungsfreiheit und dem
       allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Antragstellers abwägen müssen. In Form
       von Satire geäußerte Kritik am Verhalten Dritter finde ihre Grenze, wo es
       sich um eine reine Schmähung handele oder die Menschenwürde angetastet
       werde. Böhmermanns Gedicht überschreite diese Grenze in bestimmten
       Passagen, die schmähend und ehrverletzend seien, so das Landgericht.
       
       Die übrigen Teile setzten sich in zulässiger Weise satirisch mit aktuellen
       Vorgängen in der Türkei auseinander. Das türkische Staatsoberhaupt trage
       politische Verantwortung und müsse sich auch harsche Kritik an seiner
       Politik gefallen lassen. Hinzunehmen sei auch, dass Böhmermann sich in
       satirischer Form über den Umgang Erdoğans mit der Meinungsfreiheit lustig
       mache.
       
       Der Anwalt des türkischen Staatspräsidenten, Michael von Sprenger, teilte
       dazu mit: „Das Gericht hat festgestellt, dass die Äußerungen im „Gedicht“
       zweifelsohne schmähend und ehrletzend sind und es sich nicht um eine
       Geschmacksfrage handelt.“ Der Anwalt Jan Böhmermanns, Christian Schertz,
       kommentierte die Entscheidung so: „Wir halten den Gerichtsbeschluss in der
       konkreten Form für falsch, wenngleich er insbesondere die Aussagen, die den
       Umgang von Erdogan mit der Meinungsfreiheit in der Türkei betreffen, für
       zulässig erachtet hat.“
       
       Das Gericht gehe richtigerweise davon aus, dass es sich bei dem Gedicht um
       Kunst und eine Satire handle. Es mache dann aber den Fehler, bestimmte
       Aussagen solitär herauszugreifen und zu verbieten, die es als
       herabwürdigend empfinde. „Das geht im Bereich der Kunstfreiheit nicht.“
       
       Die aktuelle Entscheidung zum Antrag auf einstweilige Verfügung gegen
       Böhmermann ist nach Angaben eines Landgerichts-Sprechers unabhängig von den
       Verfahren, die Böhmermann auf Grundlage des Paragrafen 185 wegen
       Beleidigung und des Paragrafen 103 wegen Beleidigung eines ausländischen
       Staatsoberhauptes noch drohen können.
       
       17 May 2016
       
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