# taz.de -- Privatisierung der Autobahnen: Erst machen, dann prüfen
       
       > Die Große Koalition will eine neue Autobahngesellschaft gründen. Dazu
       > muss sie das Grundgesetz ändern. Ob das wirtschaftlicher ist, weiß sie
       > noch nicht.
       
 (IMG) Bild: Führen deutsche Autobahnen demnächst in den Rachen privater Profiteure? Das fürchten Kritiker
       
       Berlin taz | Die Bundesregierung erarbeitet eine der größten
       Privatisierungen der letzten Jahre offenbar ohne
       Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die für derartige Vorgaben eigentlich
       nötig wäre. Das geht aus einer Anfrage des Abgeordneten der Linken, Roland
       Claus, hervor, die der taz vorliegt.
       
       Unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums und des
       Bundesfinanzministeriums arbeitet die Bundesregierung an einer
       Grundgesetzänderung, mit deren Hilfe eine Bundesfernstraßengesellschaft
       (BFG) geschaffen werden soll. Die Änderung des Grundgesetzes ist nötig,
       damit die bisherige Zuständigkeit der Länder für die Verwaltung der
       Bundesfernstraßen an den Bund übertragen werden kann.
       
       Doch für diese Änderung verzichtet das Bundesverkehrsministerium vorab auf
       eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer solcher Gesellschaft. Das
       bedeutet, bevor überhaupt klar ist, ob eine solche Gesellschaft tatsächlich
       wirtschaftlicher arbeiten würde, hat das Verkehrsministerium bereits einen
       „Formulierungsvorschlag für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
       Grundgesetzes erstellt“, wie es in der Antwort heißt.
       
       Das Vorhaben befindet sich in der „hausinternen Abstimmung“ mit dem
       Bundesministerium des Innern, „damit dort der Gesetzentwurf der
       Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes erstellt und förmlich
       ressortabgestimmt werden kann“, wie es heißt. Lediglich im zweiten Schritt,
       also nach der weitreichenden Änderung des Grundgesetzes, werde die
       Wirtschaftlichkeit geprüft.
       
       Laut Spiegel soll Paragraf 90 geändert werden. „Aufgaben der Planung des
       Baus, des Betriebs, der Erhaltung, der vermögensmäßigen Verwaltung und der
       Finanzierung der Bundesautobahnen können durch Bundesgesetz einer
       Gesellschaft in privatrechtlicher Form übertragen werden“, würde die
       Änderung lauten, so das Nachrichtenmagazin.
       
       ## Geld gegen Zustimmung
       
       Dem Vorhaben müssen die Länder zustimmen, die dies bislang ablehnten.
       Allerdings arbeiten Bundesregierung und Ministerpräsidenten an einem Deal
       im Rahmen des Länderfinanzausgleichs: Geld gegen Zustimmung. Auch der
       Bundesrechnungshof ist bereits seit 2015 mit der Sache befasst. Die
       [1][bisherigen Berichte der Behörde] zu den Privatisierungen der
       Bundesfernstraßen in Form von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP)
       fielen extrem kritisch aus. Nach Informationen der taz tut sich der
       Rechnungshof schwer damit, in welcher Form er über die Gesellschaft
       berichten will.
       
       Die Bundesregierung arbeitet bereits seit zwei Jahren an dem Vorhaben. So
       hatte SPD-Chef Sigmar Gabriel die so genannte [2][Fratzscher-Kommission]
       ins Leben gerufen, die Vorschläge erarbeiten sollte. Kritisiert worden war
       die Kommission von DIW-Chef Marcel Fratzscher weil in ihr neben den
       Gewerkschaften vor allem Lobbyisten von Banken und Versicherungskonzernen
       vertreten waren.
       
       Angesichts niedriger Zinsen hatte Gabriel vor der Gründung der Kommission
       mitgeteilt, er wolle den „Lebensversicherungskonzernen attraktive Angebote
       machen, sich an der Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur zu
       beteiligen“. 2014 hockten diese auf 1,4 Billionen Euro Vermögen. Bereits
       damals hatten Kritiker wie Gemeingut in Bürgerinnenhand davor gewarnt, es
       ginge möglicherweise um die Privatisierung der Autobahnen in Deutschland.
       
       27 Jun 2016
       
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