# taz.de -- Schweizer Grundeinkommensentscheid: Wer hat's erfunden?
       
       > Die Schweiz könnte als erstes Land ein bedingungsloses Grundeinkommen
       > einführen. Gegner halten das Vorhaben jedoch für „nicht bezahlbar“.
       
 (IMG) Bild: Fast jeder dritte Schweizer dürfte für das Grundeinkommen stimmen
       
       Genf taz | Als erstes Land der Welt entscheidet die Schweiz am kommenden
       Sonntag über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Nicht
       per Parlamentsentscheid, [1][sondern per Volksabstimmung]. Durchgesetzt
       wurde die Abstimmung in der Alpenrepublik von einer im Jahr 2011 lancierten
       Volksinitiative, die seitdem zu einer international beispiellos breiten und
       intensiven gesellschaftlichen Debatte über das Anliegen eines
       bedingungslosen Grundeinkommens für alle Bürger geführt hat.
       
       Trotz massiver Gegenkampagnen der Wirtschaftsverbände, der Berner Regierung
       (Bundesrat) sowie der Mehrheit der in den beiden Parlamentskammern
       (Nationalrat und Ständerat) vertretenen Parteien prognostizierten letzte
       Umfragen einen Achtungserfolg von wenigstens 30 Prozent Zustimmung zu der
       Initiative.
       
       Die rund 5 Millionen, mindestens 18-jährigen BesitzerInnen eines Schweizer
       Passes unter den insgesamt 8,3 Millionen EinwohnerInnen der Alpenrepublik
       sind dazu aufgerufen, über die Einfügung folgender Bestimmungen in die
       eidgenössische Bundesverfassung zu entscheiden: „1. Der Bund sorgt für die
       Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. 2. Das Grundeinkommen
       soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme
       am öffentlichen Leben ermöglichen. 3. Das Gesetz regelt insbesondere die
       Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.“
       
       Die InitiantInnen haben zu diesen beiden Punkten bewusst keine konkreten
       Vorschläge und Zahlen in den Abstimmungstext geschrieben, weil sie „die
       Idee des bedingungslosen Grundeinkommens zunächst einmal grundsätzlich
       verankern wollen“, wie der Sprecher und Mitbegründer der Initiative, Daniel
       Häni, Anfang der Woche in einem Interview erklärte. Dennoch haben sie
       konkrete Vorstellungen über die angesichts der heutigen
       Lebenshaltungskosten in der Schweiz erforderliche Mindesthöhe eines
       bedingungslosen Grundeinkommens.
       
       ## 50-prozentige Anhebung der Mehrwertsteuer
       
       „Mindestens 2.500 Franken pro Erwachsenem und 625 Franken für jedes Kind“
       (derzeit umgerechnet etwa rund 2.260 und 570 Euro) müssten es laut Häni
       schon sein. Im Gegenzug sollen andere Sozialleistungen wegfallen, also die
       Renten-, Sozialhilfe- und Arbeitslosenzahlungen. Vorstellbar ist auch eine
       gesetzliche Regelung, die die Höhe des Grundeinkommens nicht auf Dauer
       festlegt, sondern an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten sowie des
       Lohn-und Einkommensniveaus in der Schweiz anpasst.
       
       Die Gegner der Initiative behaupten, selbst bei Wegfall aller bisherigen
       Sozialleistungen würde die Finanzierung des Grundeinkommens jährlich 150
       Milliarden Franken aus der Bundeskasse kosten, ohne Wegfall dieser
       Leistungen sogar 208 Milliarden Franken.
       
       Daher sei das Vorhaben „nicht bezahlbar“, oder aber die Finanzierung käme
       nur über eine 50-prozentige Anhebung der Mehrwertsteuer zustande. Diese
       Steuererhöhung aber würde vor allem die unteren und mittleren
       Einkommensschichten treffen und sei daher sozial ungerecht. Auch der
       Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnt die Idee des Grundeinkommens ab,
       verzichtete aber auf eine Gegenkampagne.
       
       ## Werden jetzt alle faul?
       
       Initiativensprecher Häni kritisiert die Rechnung seiner Gegner als „großen
       Fehler“ und präsentiert eine Gegenrechnung. „208 Milliarden Franken, das
       sind alle Grundeinkommen in der Schweiz pro Jahr. Aber davon werden durch
       staatliche Transfereinkommen schon jetzt 55 Milliarden ausbezahlt, die muss
       man abziehen, weil sie ersetzt werden.
       
       Weitere 128 Milliarden werden bereits heute in der Privatwirtschaft
       ausbezahlt durch Erwerbseinkommen, das ist die Zahl der Erwerbstätigen mal
       2.500 Franken. Dieses Geld ist auch schon da und würde künftig über die
       Grundeinkommenskasse ausbezahlt. Es bleiben also nur 25 Milliarden, die
       kann man finanzieren. Und bei genauerem Hinsehen ist auch dieses Geld schon
       da, nämlich als private Transfereinkommen, etwa an Kinder und Angehörige.“
       
       Auf die weitverbreitete Annahme, ein bedingungsloses Grundeinkommen würde
       zu erheblicher Faulheit und Arbeitsunlust der Menschen führen, präsentierte
       die Initiative Umfragen, die beweisen, dass über 90 Prozent aller
       SchweizerInnen auch dann weiterarbeiten und Berufsbildungsabschlüsse
       anstreben würden, wenn die Finanzierung ihre existenziellen Bedürfnisse wie
       Nahrung, Wohnung und Kleidung durch ein Grundeinkommen abgesichert wäre.
       
       4 Jun 2016
       
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