# taz.de -- Prozess Heckler & Koch in Koblenz: Treffsicherheit ist dem Gericht egal
       
       > Die Firma klagt wegen des G36-Gewehrs gegen das Verteidigungsministerium.
       > Der Richter könnte dem Waffenunternehmen Recht geben.
       
 (IMG) Bild: Recht ratlos: die Anwälte des Verteidigungsministeriums am Freitag in Koblenz
       
       Koblenz taz | Weil das Sturmgewehr G36 bei Dauerfeuer nicht immer geradeaus
       schießt, lässt Ursula von der Leyen die Waffe ausmustern. Vom Hersteller
       Heckler & Koch verlangt die Verteidigungsministerin Schadensersatz. Gegen
       die Vorwürfe wehrt sich das Unternehmen jedoch mit einer Klage vor dem
       Landgericht Koblenz. Am Freitag fand dort die erste direkte
       Auseinandersetzung statt.
       
       Die Zielgenauigkeit an sich war in der Verhandlung aber überhaupt nicht
       Thema. „Es geht hier nicht um eine Bewertung des G36, sondern rein darum,
       ob die Vertragsparteien halten, was sie in ihrem Vertrag ausgemacht haben“,
       sagte Richter Ralf Volckmann.
       
       Er deutete an, dass er dem Waffenunternehmen tendenziell recht gibt. Die
       Bundeswehr könne es einfach verschlafen haben, so die Logik des Gerichts,
       dem Waffenunternehmen präzise mitzuteilen, welchen Anforderungen die
       gelieferten Gewehre entsprechen müssen. „In den technischen
       Lieferbedingungen von 1996 gibt es keine Bestimmungen zur maximal
       zulässigen Trefferpunktverlagerung“, so der Richter.
       
       Das Argument der Anwälte des Ministeriums, eine untaugliche Waffe erfülle
       sicher nicht die generellen Anforderungen eines Vertrages, wies der Richter
       am Freitag zurück. „Die Anforderungen an Gewehre haben sich verändert. Dass
       heute Dauerbeschuss eine präferierte Kampftechnik ist, war 1996 nicht
       abzusehen“, sagte Richter Volckmann. Doch die Lieferbestimmungen seien
       nicht verändert worden.
       
       „Die Bundeswehr ist doch die Fachinstitution, die in der Lage sein muss,
       diese veränderten Anforderungen zu erkennen und zu verbalisieren“, sagte
       der Richter in Koblenz. Mehrfach sogar habe es Gelegenheit zur Präzisierung
       gegeben, weil die Waffen nachbestellt wurden. „Diese Gelegenheit wurde nie
       wahrgenommen“, so Volckmann. Mehr als in den Lieferbedingungen vereinbart,
       könne von Heckler & Koch nicht erwartet werden.
       
       Auf die Frage, wie lange sie für eine weitere Stellungnahme bräuchten,
       blieb den Vertretern von Ursula von der Leyen da nur ein hilfloses „Tja“.
       Ein nächster Termin ist nun für den 15. Juli angesetzt. Zudem regte der
       Richter einen Vergleich zwischen den beiden Parteien an. Dass es dazu
       kommt, ist aber unwahrscheinlich.
       
       3 Jun 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alina Leimbach
       
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