# taz.de -- Wohnungspolitik in Deutschland: Ungebremst in den Mietwucher
       
       > Zum Jahrestag der Mietpreisbremse hagelt es Kritik von Ökonomen und der
       > Opposition. Minister Maas denkt über Verschärfungen nach.
       
 (IMG) Bild: Was darf's denn kosten? Mietwohnungen sind begehrt und immer noch teuer
       
       Berlin taz | Die Mietpreisbremse wirkt nicht. Zu diesem Ergebnis kommt
       zumindest das [1][Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer
       aktuellen Studie], in der es Mieten, Wohnungspreise und Bautätigkeiten in
       Bezirken mit und ohne Mietpreisbremse vergleicht. Am 1. Juni 2015 war das
       Gesetz in Kraft getreten, um die Mietsteigerungen in angespannten
       Wohnungsmärkten zu verlangsamen. Das DIW kommt jedoch zu dem Schluss, dass
       gerade das Gegenteil eingetreten sei und die Mieten vielerorts kurz vor
       Einführung des Gesetztes nochmals angehoben wurden.
       
       In den letzten 12 Monaten haben 308 Gemeinden in 11 Bundesländern von dem
       Bundesgesetz Gebrauch gemacht und die Mietpreisbremse angewendet. Sie legt
       fest, dass die Höhe der Neuvertragsmieten um maximal 10 Prozent über der
       ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. „Es gibt aber Möglichkeiten, sich
       nicht an die Vorgaben der Mietpreisbremse zu halten“, sagte DIW-Ökonom
       Claus Michelsen bei der Präsentation der Studie am Mittwoch. Er schätzt,
       dass die Mieten unmittelbar vor Inkrafttreten des Gesetzes noch einmal um 1
       Prozent gestiegen sind – zusätzlich zu den gewöhnlichen Preissteigerungen,
       die regional variieren.
       
       Der Gesetzestext macht für die Kontrolle der Mietsteigungen nicht die
       örtlichen Behörden, sondern die Mieter verantwortlich. Diese müssten sich
       im Zweifel bei ihrem Vermieter beschweren. „Von der Möglichkeit einer Rüge
       scheinen aber nur wenige Gebrauch zu machen“, sagt Michelsen. Neben
       diffusen Mietspiegeln und mangelnder Transparenz kritisiert er noch ein
       praktisches Problem: „Es ist eher unwahrscheinlich, dass man sich als
       Bewerber schon vor Einzug beim Vermieter beschwert.“ Rückzahlen muss der
       Vermieter dann jedoch nicht seit Mietvertragsschluss, sondern erst ab dem
       Zeitpunkt der Rüge.
       
       Überhaupt kritisieren die Ökonomen den Mangel an Folgen im Fall einer
       Missachtung der Mietpreisbremse. „Die Sanktionen sind zu lax“, sagt
       Michelsen. Zwar drohen Vermietern laut Gesetz Bußgelder und sogar
       Freiheitsstrafen, aber in der Realität erkenne man davon nichts. So habe es
       im letzten Jahr lediglich 17 Strafrechtsprozesse wegen Mietwucher und fünf
       Verurteilungen gegeben.
       
       ## Schwache Sanktionen
       
       Von einer „verheerenden Bilanz“ spricht deshalb der Grünen-Sprecher für
       Bau- und Wohnungspolitik im Bundestag, Christian Kühn. „Es darf nicht sein,
       dass Mieterinnen und Mieter selbst für die Einhaltung der Mietpreisbremse
       sorgen müssen“, so Kühn. Er verweist auf Berlin, wo die Mieten mehr als 31
       Prozent über der zulässigen Grenze lägen.
       
       Auch Caren Lay, Bauexpertin der Linken, kritisiert das Gesetz und fordert
       Nachbesserungen: „Wenn Mieterinnen und Mieter wirklich von dem Gesetz
       profitieren sollen, muss die gesamte Mietpreisbremse auf denPrüfstand. Sie
       muss flächendeckend und auf Basis eines qualifizierten Mietspiegels
       gelten.“
       
       Anders bewertete der verantwortliche Justizminister Heiko Maas die Studie.
       In der ARD sagte er: „Ich finde es ein bisschen früh, wenn ein Gesetz, das
       einen Paradigmenwechsel darstellt, nach einem Jahr oder ein paar Monaten
       für gescheitert erklärt wird.“
       
       Allerdings räumte der SPD-Minister ein, dass die Mietpreisbremse
       offensichtlich nicht von allen Mietern genutzt werde und sich nicht alle
       Vermieter an das Gesetz halten würden. „Das kann man nur auflösen, wenn man
       dem Vermieter eine Pflicht auferlegt, dass die Vormiete bereits vor
       Abschluss des Mietvertrags gegenüber dem Bewerber offengelegt wird.“
       Darüber denke man nach, aber man könne das in einer Koalition nicht allein
       beschließen.
       
       1 Jun 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.diw.de/de/diw_01.c.535261.de/themen_nachrichten/ein_jahr_nach_inkrafttreten_mietpreisbremse_wirkt_nicht_wie_erhofft.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Felix Hackenbruch
       
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