# taz.de -- Mietpreisbremse in Berlin: Der Preis ist weiter viel zu heiß
       
       > Vor einem Jahr wurde die Mietpreisbremse in Berlin eingeführt. Doch sie
       > wirkt nicht wie gewünscht. Senator Geisel will nun nachbessern.
       
 (IMG) Bild: Sonnige Zeiten für Mieter? Mitnichten!
       
       Die Sache mit dem Nachmieter hatte sich Lars Schneider einfacher
       vorgestellt. Nach knapp vier Jahren wollte er aus seiner 2,5-Zimmer-Wohnung
       in Prenzlauer Berg ausziehen. 555 Euro warm hatte er für die knapp 60
       Quadratmeter in einem Altbau aus den 1920er Jahren an Miete bezahlt. Nun
       wollte eine Bekannte die Wohnung als Nachmieterin übernehmen. Doch als
       diese beim privaten Vermieter anfragte, war plötzlich von einer Miete von
       780 Euro die Rede. Dafür werde die Wohnung aber noch einmal kernsaniert,
       hieß es. Dabei war die letzte Instandsetzung erst vor Schneiders Einzug
       erfolgt.
       
       Eine ähnliche Erfahrung hat auch Mona Preuß gemacht. Wie Schneider möchte
       sie nicht mit ihrem richtigen Namen in der Zeitung stehen. Ihre
       Einzimmerwohnung im Helmholtzkiez sei zwar nicht gerade luxussaniert
       gewesen, erzählt sie. Doch ein neuer Anstrich hätte aus ihrer Sicht und der
       eines möglichen Nachmieters völlig ausgereicht. Der Vermieter sah das
       jedoch anders. Dafür sollte die Wohnung nach der Sanierung statt 350 über
       500 Euro kosten.
       
       Eigentlich sollen solche Mietexplosionen seit dem 1. Juli 2015 in Berlin
       der Vergangenheit angehören. Seitdem gilt in der gesamten Stadt die
       Mietpreisbremse. Nach dieser darf eine neu vermietete Wohnung nur 10
       Prozent teurer sein als vergleichbare Wohnungen in der Umgebung –
       ortsübliche Vergleichsmiete nennen das die Fachleute. Eine stadtweite
       Übersicht über diese bietet der Mietspiegel.
       
       In Berlin können alle die Vergleichsmiete mithilfe eines Formulars
       errechnen, das die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf ihrer
       Internetseite anbietet. Berücksichtigt werden dabei nicht nur die Lage und
       Größe einer Wohnung, sondern auch, ob Heizungsrohre auf oder in der Wand
       verlegt wurden, ein Aufzug existiert oder das Badezimmer ein Fenster
       aufweist. Am Ende ergibt sich ein Wert, auf den 10 Prozent aufgeschlagen
       werden müssen, um die laut Mietpreisbremse maximal mögliche Miete zu
       erhalten.
       
       ## Natürlich: Ausnahmen
       
       Klingt einfach. Doch natürlich gibt es Ausnahmen. Eine kommt dann zum Zug,
       wenn die Wohnung vor der erneuten Vermietung umfassend modernisiert wurde.
       Danach darf der Vermieter sie so teuer anbieten, wie er möchte.
       
       Das scheinen sich Berliner Vermieter zunutze zu machen, was nicht nur die
       beschriebenen Erfahrungen, sondern auch ein Blick in aktuelle
       Wohnungsanzeigen nahelegt. Viele Wohnungen werden dort als frisch saniert,
       aber dafür zu saftigen Preisen inseriert. Eine 76-Quadratmeter-Wohnung am
       U-Bahnhof Neukölln soll etwa 869 Euro kalt kosten. Bei einer vergleichbaren
       Wohnung würde die Mietpreisbremse bei 430 Euro die Grenze ziehen. Ohne
       Sanierung und den Einbau eines modernen Bads, der in der Anzeige explizit
       angepriesen wird, müsste die Wohnung sogar noch günstiger sein.
       
       Sorgt also ausgerechnet die Mietpreisbremse in Berlin für Luxussanierungen?
       Wibke Werner vom Berliner Mieterverein will das so nicht bestätigen. „Das
       mit der Sanierung haben die Vermieter gar nicht nötig“, meint sie dagegen.
       „Wir haben das Gefühl, dass die Mietpreisbremse generell ignoriert wird.“
       
       Auch diese Vermutung scheinen aktuelle Wohnungsanzeigen zu belegen –
       diesmal für Wohnungen, deren letzte Sanierung schon etwas länger her ist.
       So wird etwa in der Bornholmer Straße eine 1-Zimmer-Wohnung ohne Balkon und
       mit innen liegendem Bad für 453 Euro kalt inseriert. Laut Mietpreisbremse
       dürfte sie jedoch nur 310 Euro kosten. Auch außerhalb des S-Bahn-Rings wird
       aufgeschlagen, wie eine 1-Zimmer-Wohnung in der Marzahner Bärensteinstraße
       zeigt. Kosten soll sie 267 Euro. Der Höchstpreis nach Bremse liegt bei 218
       Euro.
       
       Nun lässt die Gesetzeslage eine weitere Ausnahme zu, nach der Wohnungen
       teurer angeboten werden dürfen, wenn bereits der Vormieter mehr bezahlte.
       Darauf hätten sich die Anbieter, auf die in diesen beiden Beispielen
       geforderte Miete angefragt, leicht berufen können. Doch die Hausverwaltung,
       die für die erste Wohnung als Ansprechpartner angegeben ist, reagiert gar
       nicht. Bei der zweiten Wohnung bezweifelt der Eigentümer, dass die Miete
       nach Mietpreisbremse richtig berechnet wurde.
       
       Sie gehört zum Bestand der Deutschen Wohnen und damit zu einem der größten
       privaten Wohnungsunternehmen des Landes. Deren Sprecher verweist auf die
       Vielzahl von Merkmalen, die zur Berechnung der Vergleichsmiete herangezogen
       werden. Viele der Details würden in den Wohnungsanzeigen gar nicht
       abgebildet, meint er. „Die Differenz zwischen den von uns auf Basis des
       Mietspiegels errechneten Miethöhen und der durch Sie auf Basis der Exposees
       errechneten Miethöhen zeigt genau diese Schwierigkeit auf. Nicht alle
       relevanten Merkmale, die Einfluss auf eine Miethöhe nehmen, wie
       beispielsweise Isolierverglasung oder Energiekennwerte, lassen sich in
       Exposees abbilden“, erläutert er schriftlich.
       
       Allerdings waren genau diese beiden Kennwerte ausdrücklich in der
       analysierten Wohnungsanzeige vermerkt. Und selbst wenn man der Wohnung
       einen hervorragenden Sanierungsstand mit Barrierefreiheit, Fußbodenheizung
       und Autostellplatz bescheinigt, dürfte sie in dieser Lage statt der
       geforderten 267 maximal 223 Euro kalt kosten.
       
       ## Komplexe Ermittlung
       
       Dennoch hat der Sprecher in einem Punkt recht: Die Ermittlung der
       Vergleichsmiete ist komplex. Daher bietet der Berliner Mieterverein dabei
       seine Hilfe an, der Service ist für alle Berliner kostenlos. In Anspruch
       genommen worden sei er jedoch seit vergangenem Sommer erst etwa 35-mal,
       sagt Wibke Werner vom Mieterverein. Eine Senkung, die auch nach Abschluss
       eines Mietvertrags noch verlangt werden kann, sei nur ein einziges Mal
       eingefordert worden. „Die meisten wollen einfach keinen Ärger mit ihrem
       Vermieter.“
       
       Auch aufseiten der Hausbesitzer sind bislang kaum Streitfälle bekannt, wie
       Carsten Brückner, Vorstandsvorsitzender des Eigentümer-Verbandes Haus und
       Grund, erklärt – und das, obwohl auch er beobachtet hat, dass viele
       Angebote über dem laut Mietpreisbremse Erlaubten liegen. „Es gibt kein
       Streitpotenzial. Vielleicht sind sich die Mietvertragsparteien einfach
       einig“, meint er.
       
       Beide sprechen damit einen Knackpunkt der Mietpreisbremse an. Denn die
       Rechtslage schreibt den Vermietern zwar vor, wie viel sie verlangen dürfen.
       Ob diese sich daran halten, müssen jedoch die Mieter überprüfen.
       Mittlerweile ist klar, dass das gerade auf einem angespannten Mietmarkt so
       nicht funktioniert.
       
       ## Ungehemmte Forderungen
       
       Kein Jahr ist es her, als Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) die
       Mietpreisbremse als ein wichtiges Instrument lobte, um die Mieten in der
       ganzen Stadt zu dämpfen. „Den ungehemmten Mietforderungen bei der
       Vermietung von nicht preisgebundenen Wohnungen schieben wir so einen
       wirkungsvollen Riegel vor“, sagte er.
       
       Mittlerweile erklärt sie seine Sprecherin Petra Rohland auf Anfrage zu
       einem „Instrument, damit Mieterinnen und Mieter auf zivilrechtlichem Wege
       die zulässige Miete nach Abschluss des Mietvertrages durchsetzen können“.
       Aus dem aktiven Vorgehen der Politik gegen steigende Mieten wird damit ein
       Gesetz, um dessen Einhaltung sich die Bürger schon selbst kümmern müssen.
       Geradezu hilflos wirkt dazu Rohlands Beteuerung: „Die landeseigenen
       Wohnungsbaugesellschaften, die Wohnungsbaugenossenschaften und alle
       gesetzestreuen privaten Vermieter halten sich an die Regelungen zur
       Mietpreisbremse.“
       
       Demnach ist der Berliner Mietmarkt in der Hand gesetzloser Gesellen. Wie
       man die zurück auf den rechten Weg bringen könnte, dazu hat der Berliner
       Mieterverein ein paar Ideen. Er plädiert dafür, die Ausnahmeregelungen zu
       streichen und Sanktionen gegen Vermieter einzuführen, die die Bremse
       ignorieren. Bislang müssen die lediglich die Miete anpassen, wenn Mieter
       ihr Verhalten rügen. Strafen sind nicht vorgesehen.
       
       Auch Stadtentwicklungssenator Geisel räumt nun Defizite bei der
       Mietpreisbremse ein. „Die bremsende Wirkung hat noch nicht so eingesetzt“,
       sagte er am Montag. Berlin wolle zusammen mit Hamburg und
       Nordrhein-Westfalen daher eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der
       Regelung starten. Geisel will unter anderem, dass Vermieter künftig bekannt
       geben müssen, welche Miete der Vormieter zahlte.
       
       11 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Juliane Wiedemeier
       
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