# taz.de -- Unternehmen in der EU: Gabriel will mehr Investorenschutz
       
       > Ein neues Schiedsgericht soll europäische Firmen vor Willkür schützen,
       > wenn sie in anderen EU-Staaten investieren.
       
 (IMG) Bild: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will ein europäisches Schiedsgericht zur Streitschlichtung zwischen Unternehmen und Staaten einführen
       
       Berlin taz | Deutschland und vier andere Staaten wollen einen EU-weiten
       Investorenschutz plus Schiedsgericht einführen. Das sieht ein Papier für
       den Handelsausschuss des EU-Ministerrats vor. [1][Geleakt] wurde der
       Vorschlag von dem Netzwerk Seattle to Brussel, das sich für einen gerechten
       Welthandel einsetzt.
       
       Wenn ein französisches Unternehmen in Deutschland investiert und sich vom
       deutschen Staat schlecht behandelt fühlt, dann müsste es nach diesem
       Vorschlag künftig nicht mehr bei deutschen Gerichten klagen, sondern könnte
       sich direkt an ein neues EU-Schiedsgericht wenden. Hinter diesem Vorschlag
       stehen neben Deutschland auch Frankreich, Österreich, Finnland und die
       Niederlande. Federführend in Deutschland ist Wirtschaftsminister Sigmar
       Gabriel, der zugleich SPD-Vorsitzender ist.
       
       Bisher gibt es rund 200 bilaterale Verträge zum Investorenschutz zwischen
       EU-Staaten. Sie entstanden nach 1990, als osteuropäische Staaten die
       Marktwirtschaft einführten und Investoren aus den EU-Staaten anlocken
       wollten. Inzwischen sind aber die osteuropäischen Staaten längst selbst in
       der Union, weshalb die EU-Kommission die alten Abkommen abschaffen will. Es
       sei eine Diskriminierung, wenn sich in den neuen EU-Staaten nur Unternehmen
       aus manchen alten Mitgliedsländern auf speziellen Investorenschutz berufen
       können.
       
       Deutschland und seine vier Partner haben nun aber eine andere Lösung
       vorgelegt. Statt die bilateralen Vereinbarungen abzuschaffen, sollen sie in
       ein neues großes Abkommen eingebracht werden, in dem sich alle 28
       EU-Staaten gegenseitig Investorenschutz versprechen.
       
       Zur Begründung heißt es in dem Vorschlag, die Abschaffung des EU-internen
       Investorenschutzes mache die Union unglaubwürdig, wenn sie gegenüber
       Staaten wie Kanada und den USA auf speziellem Investorenschutz bestehe.
       Europäische Firmen dürften gegenüber kanadischen und US-Firmen auch nicht
       benachteiligt werden, wenn diese in Europa Investorenschutz erhalten.
       Außerdem könnten europäische Firmen sogar ihre Investments aus der EU
       abziehen, wenn es dort keinen speziellen Investorenschutz gebe.
       
       ## Gericht mit 100 Richtern
       
       Wie in solchen Verträgen üblich, soll Investoren eine faire
       rechtsstaatliche Behandlung garantiert und Schutz vor entschädigungsloser
       Enteignung gewährt werden. Umgekehrt soll auch das Recht der EU-Staaten,
       die Investitionsbedingungen festzulegen und zu ändern („right to
       regulate“), festgeschrieben werden.
       
       Das neue EU-Schiedsgericht soll am Ständigen Schiedshof in Den Haag
       angesiedelt sein, der von 119 Staaten getragen wird. Die Richter, die von
       den 28 EU-Staaten benannt wurden, sollen zusammen das neue Gericht bilden.
       Deutschland hat derzeit vier Völkerrechtsprofessoren benannt: Doris König,
       Stefan Oeter, Eibe Riedel und Andreas Zimmermann. Doris König ist
       inzwischen auch Richterin am Bundesverfassungsgericht, auf Vorschlag der
       SPD. Da jeder EU-Staat bis zu vier Richter benennen könnte, wäre das ein
       Schiedsgericht mit rund 100 Richtern.
       
       20 May 2016
       
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 (DIR) [1] http://www.s2bnetwork.org/wp-content/uploads/2016/05/Intra-EU-Bits2-18-05.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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