# taz.de -- Rassistische Justiz in Georgia: Todesurteil kassiert
       
       > Der Oberste Gerichtshof hebt ein Todesurteil gegen einen Schwarzen auf.
       > 1987 hatten nur weiße Geschworene in der Jury gesessen.
       
 (IMG) Bild: Der Oberste Gerichtshof: Urteil nach 29 Jahren aufgehoben
       
       Berlin taz | Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Montag ein Todesurteil
       aus dem Jahr 1987 aufgehoben und die Durchführung eines neuen Verfahrens
       angeordnet. Damit gaben die Richter dem damals verurteilten Timothy T.
       Foster recht.
       
       Fosters Anwälte hatten vorgetragen, dass die Staatsanwaltschaft in Georgia
       seinerzeit bewusst alle schwarzen Geschworenen aufgrund ihrer Hautfarbe
       abgelehnt hatte. Das ist seit einem Grundsatzurteil des Obersten
       Gerichtshofs von 1986 illegal – gilt aber bis heute als weit verbreitete
       Praxis. Der Schwarze Foster, zur Tatzeit 18 Jahre alt, war damals wegen der
       Tötung einer 79-jährigen Weißen zum Tode verurteilt worden – in der
       12-köpfigen Jury waren ausschließlich Weiße. Seither sitzt Foster in
       Georgia im Todestrakt ein.
       
       Zum Beweis, dass mögliche schwarze Geschworene seinerzeit wegen ihrer
       Hautfarbe abgelehnt worden waren, legte die Verteidigung Unterlagen der
       damaligen Staatsanwaltschaft über die Geschworenenauswahl vor. In einer
       Liste waren alle schwarzen Kandidaten mit einem B für „black“ markiert.
       Einige davon waren als mögliche Juroren hervorgehoben, „falls es doch dazu
       kommt, dass wir einen Schwarzen nehmen müssen“, vermerkte der Staatsanwalt.
       
       Tatsächlich belegen verschiedene Studien, dass in der Regel
       Staatsanwaltschaften gern „neutrale“ Gründe erfinden, um schwarze Juroren
       ablehnen zu können. Der Grund ist einfach: Schwarze gelten als skeptischer
       gegenüber der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden. Die
       Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung sinkt mit der Anzahl schwarzer
       Geschworener.
       
       ## Fadenscheinige Begründungen
       
       Im Fall der Jury im Verfahren gegen Timothy Foster waren alle schwarzen
       Juroren mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt worden. Eine schwarze
       Jurorin wurde zurückgewiesen, weil sie mit ihren 34 Jahren zu nah an der
       Altersgruppe des zum Verfahrenszeitpunkt 19-jährigen Angeklagten gewesen
       sei. Gegen acht weiße Geschworene in der gleichen Altersgruppe unter 35
       hatten die Staatsanwälte allerdings nichts einzuwenden. Das ging dem
       Obersten Gerichtshof denn doch zu weit. Mit 7:1 Richterstimmen entschied
       das Gericht, die vorgelegten Unterlagen der damaligen Staatsanwaltschaft
       zeigten klar das Bestreben, schwarze Geschworene nicht zuzulassen. Damit
       ist das Urteil aufgehoben, und das Verfahren gegen Foster muss neu
       aufgerollt werden.
       
       Die eine abweichende Stimme kam von dem einzigen schwarzen Richter am
       Obersten Gerichtshof, Clarence Thomas. Der erzkonservative Richter befand,
       die vorgelegten Beweise reichten nicht aus, um der Staatsanwaltschaft eine
       Selektion der Geschworenen nach Hautfarbe nachzuweisen. Und: „Mit dieser
       Entscheidung lädt das Gericht alle Strafgefangenen ein, neue ‚Beweise‘ zu
       suchen und die Unterlagen der Staatsanwälte anzufordern, die sie einst
       verurteilten“, schreibt Thomas in seinem Minderheitenvotum. Und das, meint
       er, schade der Glaubwürdigkeit der Justiz.
       
       25 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernd Pickert
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Todesstrafe
 (DIR) USA
 (DIR) Oberster Gerichtshof
 (DIR) Georgia
 (DIR) Hinrichtung
 (DIR) Hinrichtung
 (DIR) Amnesty International
 (DIR) Todesstrafe
 (DIR) USA
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Die Hamas verschärft ihr Strafrecht: Drei Hinrichtungen im Gazastreifen
       
       Erstmals seit der Machtübernahme 2007 exekutiert die Hamas Menschen ohne
       einen politischen Hintergrund. Weitere Hinrichtungen sind angekündigt.
       
 (DIR) Hinrichtung in Texas: Stimmen im Kopf befahlen Mord
       
       Ein 38-Jähriger ist wegen Mordes an einem zwölfjährigen Jungen hingerichtet
       worden. Es ist in diesem Jahr die sechste Hinrichtung in Texas, die elfte
       in den USA.
       
 (DIR) Vollstreckung von Todesurteilen: Amnesty alarmiert über Anstieg
       
       2015 fanden weltweit mindestens 1.634 Hinrichtungen statt. Die höchste Zahl
       seit 25 Jahren, beklagt Amnesty. Die Angaben aus China sind nicht einmal
       vollständig.
       
 (DIR) Justiz in den USA: Hinrichtung wegen Prügelattacke
       
       Nach einer durchzechten Nacht soll Joshua Bishop im Juni 1994 einen Mann zu
       Tode geprügelt haben. Nun wurde Bishop dafür exekutiert.
       
 (DIR) Todesstrafe in den USA: Immer weniger Hinrichtungen
       
       28 Häftlinge wurden in den USA 2015 getötet, so wenige wie seit 1991 nicht
       mehr. Auch die Zahl der Todesurteile ist rückläufig. Die meisten
       Exekutionen gibt es in Texas.