# taz.de -- Personalräte in der Bundeswehr: Wahlkampf mit Hindernissen
       
       > Die Personalratswahlen in der Armee könnten ungültig sein. Benachteiligte
       > das Verteidigungsministerium unbequeme Kandidaten?
       
 (IMG) Bild: Auch wenn es nicht so aussieht: Im Wahlkampf sind manche Soldaten gleicher als andere
       
       Berlin taz | Das Verteidigungsministerium wollte einen Fehler korrigieren,
       brockte sich damit aber erst recht Probleme ein: Das Haus von Ministerin
       Ursula von der Leyen (CDU) verstieß vor Personalratswahlen in der
       Bundeswehr wohl gegen Vorschriften. Unter Umständen müssen rund 140.000
       Beschäftigte auf Kosten des Ministeriums noch einmal abstimmen. Der
       Vorwurf: Wahlbeeinflussung.
       
       Ausgangspunkt war ein Interview mit dem Chef des Deutschen
       Bundeswehrverbands (DBwV), das im April auf der Internetseite der Armee
       erschien. Die Redaktion fragte unter anderem, warum die Beschäftigten bei
       den Wahlen Anfang Mai für den DBwV stimmen sollten.
       
       Wie die taz berichtete, protestierte ein Konkurrenzverband dagegen. Er
       sprach „von Einflussnahme auf das Wahlverhalten“, da er auf der Seite nicht
       um Stimmen werben durfte. Seine Vermutung: Das Ministerium bevorzuge den
       DBwV, da dieser selten Kritik äußere. Bundeswehrverband und Ministerium
       widersprachen. Dennoch schaltete sich Staatssekretär Gerd Hoofe ein und
       ordnete an, dass vor der Wahl weitere Interviews mit allen teilnehmenden
       Gewerkschaften und Verbänden erscheinen.
       
       Das Ministerium wollte damit nach eigenen Angaben seiner
       „Neutralitätsverpflichtung“ gerecht werden. Allerdings: Für freie Listen,
       die ohne Verbände im Rücken antraten, gab es keine Interviews.
       
       Ein betroffener Kandidat für den Hauptpersonalrat kopierte daher die
       Interviewfragen in ein Textdokument und ergänzte sie mit eigenen Antworten.
       Unter anderem schrieb er, seine Liste sehe sich „als kritische Beobachterin
       der großen Verbände, die durch ihre Nähe zu politischen Parteien nicht mehr
       unabhängig sind“.
       
       ## Mail ins Ministerium
       
       Das Dokument schickte er mit der Bitte um Veröffentlichung an die Redaktion
       von Bundeswehr.de. Von dort ging die Mail an den Pressestab des
       Ministeriums, der wiederum das Büro des Staatssekretärs informierte und
       fünf Stunden später antwortete.
       
       „Nach Rücksprache beim zuständigen Fachreferat muss ich Ihnen mitteilen,
       dass Ihrem Wunsch nicht entsprochen werden kann“, heißt es in der Mail, die
       der taz vorliegt. Eine Sprecherin begründet die Absage damit, dass freie
       Listen anders als Verbände und Gewerkschaften „nur für die Wahl zu einem
       oder wenigen“ Personalratsgremien innerhalb der Bundeswehr kandidierten und
       nicht flächendeckend antreten.
       
       Aber ist das Grund genug, die freien Kandidaten im Wahlkampf zu
       benachteiligen? „Der Hinweis auf Verbände und Gewerkschaften, denen die
       Möglichkeit der Präsentation eingeräumt wird, dürfte den Ausschluss freier
       Listen sachlich nicht rechtfertigen. Das Gesetz sieht eine solche
       Privilegierung bestimmter Wahlvorschläge durch die Dienststelle bei der
       Wahlwerbung nicht vor“, sagt Michael Kröll, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
       
       ## Chancen für Wahlanfechtung?
       
       Da das Gesetz „sittenwidrige Beeinflussung“ verbietet, könnte die Wahl nun
       angefochten werden. Vor Gericht kommt es dann auf Details an: Entscheidend
       ist laut Kröll, ob die Interviews das Ergebnis zumindest theoretisch
       beeinflussen konnten. „Das ist etwa dann nicht anzunehmen, wenn sie
       nachweislich von keinen Wahlberechtigten zur Kenntnis genommen wurden oder
       die freien Listen die Wahl gewonnen haben.“
       
       Das Ergebnis der Wahl zum Hauptpersonalrat wird voraussichtlich am Mittwoch
       verkündet. Schneiden die freien Listen gut ab, hat das Ministerium Glück.
       Verlieren sie die Wahl, bleibt es spannend: Die Kandidaten haben dann nicht
       nur Grund zur Wahlanfechtung. Sie könnten vor Gericht auch recht bekommen.
       
       18 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Schulze
       
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